Sitzung: 17.03.2009 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 11/084/2009
Die Anzahl der
Kinder im Spielkreis Zernien sind rückläufig und werden auch in den künftigen
Jahrgängen nicht ansteigen. Im laufenden Kinderspielkreisjahr sind beide
Gruppen nicht ausgelastet (14 bzw. 15 Kinder je Gruppe). Dieses führt zu einer Mindereinnahme
für die Gemeinde in Höhe von ca. 9.500 € im Jahre 2009.
Generell muss beraten werden, ob die gegenwärtigen Gruppen (1 am
Vormittag und 1 am Nachmittag), auf insgesamt eineinhalb Gruppe gekürzt werden,
um den Haushalt der Gemeinde zukünftig zu entlasten.
Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 wird Ende März ein gemeinsames
Treffen stattfinden, bei dem die aktuellen Zahlen und Belegungen der
Einrichtungen vorgestellt werden.
Die Betreuung von
unter dreijährigen Kindern ist im Kinderspielkreis Zernien zz. nicht möglich.
Grundsätzlich sind die Spielkreise nur für die 3 bis 6jährige Kinder
Ersatzangebote für fehlende Kindergärten. Prinzipiell sollen Spielkreise in
Kindergärten umgewandelt werden.
Altersübergreifende Gruppen in „Sonstigen Tageseinrichtungen“ (das sind
u. a. die Spielkreise) gem. § 45 SGB VIII sind vom KiTaG (§ 1 Abs. 3) nicht
vorgesehen.
Eine Aufnahme kann nur zugelassen werden, wenn die personellen sowie die
räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Unter dem Aspekt, den Spielkreis auszulasten, sollte die Betreuung der
Zielgruppe der unter-dreijährigen angestrebt werden.
Um verlässliche Zahlen für eine künftige Auslastung zu erhalten, muss
der grundsätzliche Bedarf für die Betreuung abgefragt werden. Außerdem ist der
tatsächliche Bedarf an Betreuungszeiten (vormittags und/oder nachmittags) für
Kinder unter drei Jahren, von 3 bis 6 Jahren und ggf. für die Hortbetreuung am
Nachmittag für Schulkinder zu erfassen.
Frau Enke, Niedersächsisches Kulturministerium, Tageseinrichtungen und
Tagespflege, Fachdienst Lüneburg, stellte klar, dass die Umwandlung der
Spielkreise in Kindergärten seitens des Landes unter fachlichen Gesichtspunkten
unterstützt wird. Frau Enke war vor Ort und hat den Spielkreis besichtigt.
Einfache Umbauten wären für die Umwandlung in einen Kindergarten erforderlich,
allerdings gehört das Gebäude nicht der Gemeinde.
Am 16.02.09 fand gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der
Samtgemeinde ein Gespräch zur weiteren Vorgehensweise statt. Insbesondere wurde
über die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten beraten. Eine
Umwandlung in einen Kindergarten könnte zum
01.08.2010 erfolgen.
Voraussetzung für die Umwandlung ist die Übernahme der Einrichtung durch
einen freien Träger.
Gespräche wurden mit dem DRK-Kreisverband geführt. Die Perspektive
gGmbH, betreibt den Kindergarten Neu Darchau,
und die Kirche, die bereits im hiesigen Landkreis tätig sind, können
angesprochen werden.
Die Übernahme der Trägerschaft durch einen erfahrenen Betreiber ist
angeraten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Begleitung und
Weiterbildung, die in diesen Einrichtungen regelmäßig als Inhaus-Schulungen
bzw. Ausbildungen durchgeführt werden, aber auch hinsichtlich möglicher
Vertretungsregelungen, da diese Einrichtungen auch vertretungsweise Personal
zur Verfügung stellen können.
Unter diesen
Aspekten kann die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten unter
Trägerschaft der Gemeinde kein Ziel sein.
Frau Enke versicherte, dass das Personal des Spielkreises auch in einem
Kindergarten eingesetzt werden kann. Die langjährigen Erfahrungen der
Mitarbeiterinnen qualifiziert diese für die Arbeit in einem Kindergarten, was
seitens der Landesbehörde unterstützt wird.
Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen können durchgeführt werden.
Bei der Suche nach einem Träger hat die Weiterbeschäftigung des
Personals eine hohe Priorität.
Eine Überkapazität an Plätzen kann vom Landkreis und von der
Samtgemeinde nicht finanziert werden, sodass hier das weitere Vorgehen
gemeinsam abgestimmt werden muss.
Auch hinsichtlich möglicher Umbauten und Veränderungen am Gebäude sind
sowohl die Samtgemeinde (als Eigentümerin) als auch der Landkreis im Vorwege
einzubinden.
Rh Hennig wirft die Frage auf, warum zu diesem Zeitpunkt über die Abschaffung
oder Umwandlung des Spielkreises debattiert wird, obwohl vor 2 Monaten der Rat
dafür war, den Spielkreis zu erhalten.
Rh Wittkopf verweist darauf, dass noch keine Entscheidung getroffen
wurde, der Rat aber mit dieser Vorlage über die Gesprächsinhalte unterrichtet
wird.
Stellv. Bgm Donat schlägt vor, über den Beschlussvorschlag differenziert
zu entscheiden. Zusammenfassend befürwortet er die Umwandlung des Spielkreises
in einen Kindergarten, da dieser zukunftsfähig ist.
Die Entscheidung über die Übergabe an einen freien Träger sollte noch nicht
getroffen werden.
Die weiteren Gespräche mit dem Landkreis sollten abgewartet werden und
es sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob die Gemeinde die Trägerschaft
über den Kindergarten übernehmen kann und welche Voraussetzungen und
Bedingungen dazu erfüllt sein müssen.
Die Übernahme durch eine Trägerschaft sollte insgesamt schrittweise
vonstatten gehen, um zum Beispiel die Übernahme des Personals einschl. der
Bedingungen der Überleitungstarifverträge auszuhandeln, die mögliche Höhe der
gemeindlichen Zuschüsse an den künftigen Kindergarten festzuschreiben und um
sich insbesondere gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen
Sitzungen über die Konzepte der unterschiedlichen Träger zu informieren.
Stellv. Bgm Beutler stellt fest, dass die Kindereinrichtung in der
Gemeinde lukrativ und attraktiv sein soll und der Rat in dieser Frage agieren
und nicht mehr reagieren muss. Die möglichen künftigen Träger müssen sich
schnellstmöglich mit ihren Konzepten vorstellen und die Möglichkeit einer
gemeindlichen Trägerschaft muss umfassend geklärt werden
Er stellt deutlich heraus, dass seitens der Sg-Verwaltung nicht die
Kompetenz vorhanden ist, die organisatorische und pädagogische Arbeit eines
gemeindlichen Kindergartens zu begleiten.
Nach intensiver und umfassender Beratung fasst der Rat folgende
Beschlüsse:
a) Der Kinderspielkreis wird zum 01.08.2010 in
einen Kindergarten umgewandelt.
b) Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der
Sg-Verwaltung, dem Landkreis und dem zuständigen Fachdienst des
Kultusministeriums in Lüneburg einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Das Für und Wider eines gemeindlichen Kindergartens und die Übergabe der
Einrichtung an einen freien Träger sind umfassend zu klären und dem Rat
vorzutragen.