Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Die Anzahl der Kinder im Spielkreis Zernien sind rückläufig und werden auch in den künftigen Jahrgängen nicht ansteigen. Im laufenden Kinderspielkreisjahr sind beide Gruppen nicht ausgelastet (14 bzw. 15 Kinder je Gruppe). Dieses führt zu einer Mindereinnahme für die Gemeinde in Höhe von ca. 9.500 € im Jahre 2009.

Generell muss beraten werden, ob die gegenwärtigen Gruppen (1 am Vormittag und 1 am Nachmittag), auf insgesamt eineinhalb Gruppe gekürzt werden, um den Haushalt der Gemeinde zukünftig zu entlasten.

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 wird Ende März ein gemeinsames Treffen stattfinden, bei dem die aktuellen Zahlen und Belegungen der Einrichtungen vorgestellt werden.

 

Die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ist im Kinderspielkreis Zernien zz. nicht möglich.

Grundsätzlich sind die Spielkreise nur für die 3 bis 6jährige Kinder Ersatzangebote für fehlende Kindergärten. Prinzipiell sollen Spielkreise in Kindergärten umgewandelt werden.

Altersübergreifende Gruppen in „Sonstigen Tageseinrichtungen“ (das sind u. a. die Spielkreise) gem. § 45 SGB VIII sind vom KiTaG (§ 1 Abs. 3) nicht vorgesehen.

Eine Aufnahme kann nur zugelassen werden, wenn die personellen sowie die räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Unter dem Aspekt, den Spielkreis auszulasten, sollte die Betreuung der Zielgruppe der unter-dreijährigen angestrebt werden.

 

Um verlässliche Zahlen für eine künftige Auslastung zu erhalten, muss der grundsätzliche Bedarf für die Betreuung abgefragt werden. Außerdem ist der tatsächliche Bedarf an Betreuungszeiten (vormittags und/oder nachmittags) für Kinder unter drei Jahren, von 3 bis 6 Jahren und ggf. für die Hortbetreuung am Nachmittag für Schulkinder zu erfassen.

 

 

Frau Enke, Niedersächsisches Kulturministerium, Tageseinrichtungen und Tagespflege, Fachdienst Lüneburg, stellte klar, dass die Umwandlung der Spielkreise in Kindergärten seitens des Landes unter fachlichen Gesichtspunkten unterstützt wird. Frau Enke war vor Ort und hat den Spielkreis besichtigt. Einfache Umbauten wären für die Umwandlung in einen Kindergarten erforderlich, allerdings gehört das Gebäude nicht der Gemeinde.

 

Am 16.02.09 fand gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der Samtgemeinde ein Gespräch zur weiteren Vorgehensweise statt. Insbesondere wurde über die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten beraten. Eine Umwandlung in einen Kindergarten könnte zum  01.08.2010 erfolgen.

Voraussetzung für die Umwandlung ist die Übernahme der Einrichtung durch einen freien Träger.

Gespräche wurden mit dem DRK-Kreisverband geführt. Die Perspektive gGmbH, betreibt den Kindergarten Neu Darchau,  und die Kirche, die bereits im hiesigen Landkreis tätig sind, können angesprochen werden.

 

Die Übernahme der Trägerschaft durch einen erfahrenen Betreiber ist angeraten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Begleitung und Weiterbildung, die in diesen Einrichtungen regelmäßig als Inhaus-Schulungen bzw. Ausbildungen durchgeführt werden, aber auch hinsichtlich möglicher Vertretungsregelungen, da diese Einrichtungen auch vertretungsweise Personal zur Verfügung stellen können.

 

Unter diesen Aspekten kann die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten unter Trägerschaft der Gemeinde kein Ziel sein.

 

Frau Enke versicherte, dass das Personal des Spielkreises auch in einem Kindergarten eingesetzt werden kann. Die langjährigen Erfahrungen der Mitarbeiterinnen qualifiziert diese für die Arbeit in einem Kindergarten, was seitens der Landesbehörde unterstützt wird.

Notwendige Qualifizierungsmaßnahmen können durchgeführt werden.

Bei der Suche nach einem Träger hat die Weiterbeschäftigung des Personals eine hohe Priorität.

 

Eine Überkapazität an Plätzen kann vom Landkreis und von der Samtgemeinde nicht finanziert werden, sodass hier das weitere Vorgehen gemeinsam abgestimmt werden muss.

Auch hinsichtlich möglicher Umbauten und Veränderungen am Gebäude sind sowohl die Samtgemeinde (als Eigentümerin) als auch der Landkreis im Vorwege einzubinden.

 

Rh Hennig wirft die Frage auf, warum zu diesem Zeitpunkt über die Abschaffung oder Umwandlung des Spielkreises debattiert wird, obwohl vor 2 Monaten der Rat dafür war, den Spielkreis zu erhalten.

Rh Wittkopf verweist darauf, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, der Rat aber mit dieser Vorlage über die Gesprächsinhalte unterrichtet wird.

 

Stellv. Bgm Donat schlägt vor, über den Beschlussvorschlag differenziert zu entscheiden. Zusammenfassend befürwortet er die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten, da dieser zukunftsfähig ist.
Die Entscheidung über die Übergabe an einen freien Träger sollte noch nicht getroffen werden.

Die weiteren Gespräche mit dem Landkreis sollten abgewartet werden und es sollte von der Verwaltung geprüft werden, ob die Gemeinde die Trägerschaft über den Kindergarten übernehmen kann und welche Voraussetzungen und Bedingungen dazu erfüllt sein müssen.

Die Übernahme durch eine Trägerschaft sollte insgesamt schrittweise vonstatten gehen, um zum Beispiel die Übernahme des Personals einschl. der Bedingungen der Überleitungstarifverträge auszuhandeln, die mögliche Höhe der gemeindlichen Zuschüsse an den künftigen Kindergarten festzuschreiben und um sich insbesondere gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Sitzungen über die Konzepte der unterschiedlichen Träger zu informieren.

 

Stellv. Bgm Beutler stellt fest, dass die Kindereinrichtung in der Gemeinde lukrativ und attraktiv sein soll und der Rat in dieser Frage agieren und nicht mehr reagieren muss. Die möglichen künftigen Träger müssen sich schnellstmöglich mit ihren Konzepten vorstellen und die Möglichkeit einer gemeindlichen Trägerschaft muss umfassend geklärt werden 

Er stellt deutlich heraus, dass seitens der Sg-Verwaltung nicht die Kompetenz vorhanden ist, die organisatorische und pädagogische Arbeit eines gemeindlichen Kindergartens zu begleiten.

 

 

Nach intensiver und umfassender Beratung fasst der Rat folgende

 


Beschlüsse:

a)      Der Kinderspielkreis wird zum 01.08.2010 in einen Kindergarten umgewandelt.

 

b)      Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Sg-Verwaltung, dem Landkreis und dem zuständigen Fachdienst des Kultusministeriums in Lüneburg einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Das Für und Wider eines gemeindlichen Kindergartens und die Übergabe der Einrichtung an einen freien Träger sind umfassend zu klären und dem Rat vorzutragen.