Der Samtgemeindeausschuss und -rat werden
über folgende Eilentscheidung gemäß § 66 NGO informiert:
Im HHJ 2009 wird zur Leistung einer Ausfallentschädigung ein
überplanmäßiger Aufwand von 51.490 € genehmigt, zwecks Anhebung der
Tilgungsleistungen für das Darlehen 20/148 bei der HSH Nordbank.
Für das Darlehen sind folgende Konditionen vereinbart:
Für das o.a. Darlehen sollen die Tilgungsleistungen per
1.4.2009 von 1 % auf 2 % angehoben werden.
Die Restschuld des Darlehens beläuft sich auf 3.797.622,81 €
zum 31.3.2009. Die Laufzeit (Zinsbindung) ist bis zum 31.12.2026 vereinbart.
Für die Restlaufzeit des Darlehens sind bei jetziger 1
%-Tilgung insgesamt 2.408.349,04 € an Zinsen zu leisten. Bei Anhebung der
Tilgungsleistungen auf 2 % verringern sich die Gesamtzinsen um 542.844 €. Für
die Tilgungsanpassung erhebt die HSH Nordbank eine Ausfallentschädigung von
51.490 €. Unter Einbeziehung der Entschädigungsleistung ergibt sich auf die
Restlaufzeit eine Zins-Ersparnis von 491.354 €.
Die Ausfallentschädigung ist zum Umstellungstermin fällig,
entsprechende Mittel sind hierfür im HHJ 2009 nicht eingeplant.
Die Anpassungskonditionen sind jeweils tagesgebunden, die
vorherige Einholung einer Ratsentscheidung war daher nicht möglich.