Sitzung: 05.03.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/600/2008
Der Vorlage ist der
Antrag des am Königsberger Platz befindlichen evangelischen Kindergartens
beigefügt.
In diesem Antrag
bittet der Kindergarten, die Parkplatzsituation am Königsberger Platz aufgrund
der zu den Kernzeiten 8.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.30 Uhr und 17.00 Uhr nicht
ausreichenden Parkplätze neu zu gestalten.
Auf dem vorhandenen
Parallelparkstreifen können gegenwärtig ca. 8 bis 10 Autos parken. Durch
Veränderung der Einparkrichtung in eine Schrägeinparkrichtung wäre es möglich,
bis zu 20 Parkmöglichkeiten zu schaffen. Für diese Ausbauvariante waren für die
Sitzung am 20.11.2008 Ausbaukosten von 8.500 € ermittelt worden.
Nach der
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) würde eine
Verbesserung/Erweiterung für die Anlieger einer „Anliegerstraße“ eine
Beitragspflicht in Höhe von 75 % der Herstellungskosten auslösen.
Vor der Sitzung hat
ein Ortstermin am Königsberger Platz stattgefunden. Die Kindergartenleiterin
hat dargelegt, dass morgens und mittags bis zu 30 Fahrzeuge zur gleichen Zeit
vor Ort sind und dass Stellplätze für 15 – 18 BetreuerInnen benötigt werden.
FBL Hesebeck
erläutert die am 20.11.2008 aufgezeigten Möglichkeiten. Der Ausschuss hatte die
Verwaltung beauftragt, die Kosten für einen Parallelparkstreifens entlang des
Grundstückes der katholischen Kirche zu ermitteln und die Eigentümer der
anliegenden Grundstücke hinsichtlich ihrer Bereitschaft für zusätzliche
Stellplätze zu fragen. Für einen Parallelparkstreifen sind Ausbaukosten von
12.200 € ermittelt worden.
Die katholische
Kirche hat erklärt, keine Fläche für einen neuen Parkstreifen zu verkaufen. Die
anderen Grundstückseigentümer haben keinen Bedarf für zusätzliche Stellplätze.
Herr Taubensee
erläutert die Beitragsfähigkeit der möglichen Maßnahmen. Entscheidend für eine
Beitragspflicht ist die Notwendigkeit einer Maßnahme und ob ein Anliegervorteil
vorliegt. Nach den Geschossflächen der Gebäude am Königsberger Platz sind ca.
250 qm Parkflächen vorzuhalten. Tatsächlich vorhanden sind ca. 280 qm
Parkflächen. Zusätzlich Parkflächen bedeuten keinen Anliegervorteil der
beitragpflichtig wäre. Danach zieht auch die Erweiterung der Parkstreifen in
Schrägaufstellung keine Beitragspflicht nach sich, es sei denn die gesamte
Straße wird neu gestaltet.
Rh Schumacher
befürwortet in Sinne der Förderung der Kinderbetreuung eine
Maßnahmenverbesserung durch die Stadt.
Rf Mundhenk schlägt
unterstützende Maßnahmen durch den Kindergarten vor, wie z.B. die Belohnung von
Fußgängern und Fahrradfahrern, und die Entzerrung der An- uns Abfahrzeiten.
FBL Hesebeck weist
darauf hin, dass z. Zt. mehr Parkplätze zur Verfügung stehen als gesetzlich
nachzuweisen sind und keine Verpflichtung für die Stadt besteht, Parkflächen
für den Kindergarten zu erstellen.
St StD Voß
befürchtet, dass eine „kleine“ Maßnahme verpuffen könnte und schlägt vor,
mehrere
Maßnahmen
zusammenzuführen, um eine vernünftige Lösung zu erreichen.
Für Bgm Selber ist
eine „große bauliche Lösung“ nicht möglich. Er hält es für erforderlich, dass
die BetreuerInnen in der Feldstraße parken, damit mehr Parkflächen für Eltern
frei bleiben.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
a) Der Längsparkstreifen an der Zufahrt zum Königsberger Platz ist gemäß der Kostenermittlung über 8.500 € in Schrägaufstellung auszubauen.
b)
Mit der ev.-luth. Kirche und dem Landkreis ist über
eine Kostenbeteiligung und mit der ev.-luth.
Kirche über zusätzliche unterstützende Maßnahmen (Belohnung von Fußgängern und
Fahrradfahrern, Parken der BetreuerInnen in der Feldstraße, Entzerrung der An-
und Abfahrtzeiten) zu verhandeln.