Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Vorlage ist der Antrag des am Königsberger Platz befindlichen evangelischen Kindergartens beigefügt.

In diesem Antrag bittet der Kindergarten, die Parkplatzsituation am Königsberger Platz aufgrund der zu den Kernzeiten 8.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.30 Uhr und 17.00 Uhr nicht ausreichenden Parkplätze neu zu gestalten.

Auf dem vorhandenen Parallelparkstreifen können gegenwärtig ca. 8 bis 10 Autos parken. Durch Veränderung der Einparkrichtung in eine Schrägeinparkrichtung wäre es möglich, bis zu 20 Parkmöglichkeiten zu schaffen. Für diese Ausbauvariante waren für die Sitzung am 20.11.2008 Ausbaukosten von 8.500 € ermittelt worden.

Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) würde eine Verbesserung/Erweiterung für die Anlieger einer „Anliegerstraße“ eine Beitragspflicht in Höhe von 75 % der Herstellungskosten auslösen.

 

Vor der Sitzung hat ein Ortstermin am Königsberger Platz stattgefunden. Die Kindergartenleiterin hat dargelegt, dass morgens und mittags bis zu 30 Fahrzeuge zur gleichen Zeit vor Ort sind und dass Stellplätze für 15 – 18 BetreuerInnen benötigt werden.

 

FBL Hesebeck erläutert die am 20.11.2008 aufgezeigten Möglichkeiten. Der Ausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, die Kosten für einen Parallelparkstreifens entlang des Grundstückes der katholischen Kirche zu ermitteln und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke hinsichtlich ihrer Bereitschaft für zusätzliche Stellplätze zu fragen. Für einen Parallelparkstreifen sind Ausbaukosten von 12.200 € ermittelt worden.

Die katholische Kirche hat erklärt, keine Fläche für einen neuen Parkstreifen zu verkaufen. Die anderen Grundstückseigentümer haben keinen Bedarf für zusätzliche Stellplätze.

 

Herr Taubensee erläutert die Beitragsfähigkeit der möglichen Maßnahmen. Entscheidend für eine Beitragspflicht ist die Notwendigkeit einer Maßnahme und ob ein Anliegervorteil vorliegt. Nach den Geschossflächen der Gebäude am Königsberger Platz sind ca. 250 qm Parkflächen vorzuhalten. Tatsächlich vorhanden sind ca. 280 qm Parkflächen. Zusätzlich Parkflächen bedeuten keinen Anliegervorteil der beitragpflichtig wäre. Danach zieht auch die Erweiterung der Parkstreifen in Schrägaufstellung keine Beitragspflicht nach sich, es sei denn die gesamte Straße wird neu gestaltet.

 

Rh Schumacher befürwortet in Sinne der Förderung der Kinderbetreuung eine Maßnahmenverbesserung durch die Stadt.

 

Rf Mundhenk schlägt unterstützende Maßnahmen durch den Kindergarten vor, wie z.B. die Belohnung von Fußgängern und Fahrradfahrern, und die Entzerrung der An- uns Abfahrzeiten.

 

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass z. Zt. mehr Parkplätze zur Verfügung stehen als gesetzlich nachzuweisen sind und keine Verpflichtung für die Stadt besteht, Parkflächen für den Kindergarten zu erstellen.

 

St StD Voß befürchtet, dass eine „kleine“ Maßnahme verpuffen könnte und schlägt vor, mehrere

Maßnahmen zusammenzuführen, um eine vernünftige Lösung zu erreichen.

 

Für Bgm Selber ist eine „große bauliche Lösung“ nicht möglich. Er hält es für erforderlich, dass die BetreuerInnen in der Feldstraße parken, damit mehr Parkflächen für Eltern frei bleiben.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


a)      Der Längsparkstreifen an der Zufahrt zum Königsberger Platz ist gemäß der Kostenermittlung über 8.500 € in Schrägaufstellung auszubauen.

b)      Mit der ev.-luth. Kirche und dem Landkreis ist über eine Kostenbeteiligung und mit der ev.-luth.
Kirche über zusätzliche unterstützende Maßnahmen (Belohnung von Fußgängern und Fahrradfahrern, Parken der BetreuerInnen in der Feldstraße, Entzerrung der An- und Abfahrtzeiten) zu verhandeln.