Als
erstes stellt Herr Dr. Voß sich und Frau Lensch vom Gewerbeaufsichtsamt vor. Er
erläutert den Zuständigkeitsbereich des GA, das ausschließlich für den Teil des
Umladens der Behälter von der Schiene auf die Straße zuständig ist. Für den
Transport auf der Schiene ist das Eisenbahn-Bundesamt und auf der Straße die
Polizei zuständig. Rechtsgrundlage ist die Gefahrgutverordnung. Messungen
erfolgen mit den Geräten der GNS. Eigene Geräte können aus Kostengründen nicht
beschafft werden. Gemessen wird an den sog. „hot spots“, den Stellen mit der
höchsten Belastung.
Herr Auer stellt nun sich und seine Mitarbeiter vor. Er berichtet, dass die GNS
an die gesetzlichen Aufgaben gebunden ist. Vom Zwischenlager darf keine Gefahr
für Menschen und Umfeld ausgehen, sonst würde keine Genehmigung für den Betrieb
erteilt werden.
Schon in Frankreich werden alle Behälter auch an den Stellen mit den höchsten
Werten gemessen. Dabei wird der höchste Messwert zugrunde gelegt. Eine Messung
in Breese in der Marsch wäre eigentlich nicht notwendig und würde grundsätzlich
sogar dem Minimierungsgebot widersprechen. Es war während des Transportes keine
Gefahrenlage zu erkennen. Er selbst hat von den Greenpeace-Messungen erfahren
und vor Ort mit ihnen gesprochen. Die gemessenen Werte waren nicht auffällig
und passten in die veröffentlichten Werte. Die gesetzten Grenzwerte wurden
eingehalten.
Auch der GNS ist am Schutz der Mitarbeiter gelegen, denn pro Transport ist das
Personal pro Behälter 2,5 Tage beschäftigt. Somit ist auch das Personal zu
schützen.
Frau Prof. Dr. Schmitz-Feuerhake stellt die Gesellschaft für Strahlenschutz
vor, die aufgrund der nuklearen Katastrophe in Tschernobyl gegründet wurde.
Sie erläutert die physikalischen Vorgänge der Neutronenstrahlungen anhand einer
Präsentation, die allen Ratsmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt wurde.
Sie geht dabei detailliert auf die Ergebnisse der Messungen von Greenpeace ein.
Nach den vorliegenden Ergebnissen werden die Grenzwerte der
Strahlenschutzverordnung wohl eingehalten, aber da die Dosiswerte nur aufgrund
der derzeitigen Bewertung der biologischen Wirkung von Neutronen innerhalb der
Grenzwerte liegen, werden die Ergebnisse dennoch für bedenklich gehalten. Es
ist von einer erheblich höheren Gefährdung durch Neutronen auszugehen, als die
Dosisangaben unterstellen. Der Neutronenanteil beträgt 80 % der jeweiligen
Messergebnisse. Frau Prof. Dr. Schmitz-Feuerhake geht auf die Belastungen von
Flugpersonal ein und erläutert die verschiedenen Strahlungswichtungsfaktoren.
Nach den neueren Erkenntnissen wären die Wirkungsfaktoren in der
Strahlenschutzverordnung zu klein. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die
Neutronendosis unterschätzt wird. Ein Faktor von mindestens 4,5 ist
wissenschaftlich begründet. Die Strahlenexposition bei den französischen
Transportbehältern in 2 m Entfernung würde den geeignet gehaltenen Grenzwert um
etwa das Vierfache überschreiten.
Den Sachvorträgen schließen sich einzelne Fragen von den Mitgliedern des
Stadtrates und Samtgemeinderates an. Hierbei geht es insbesondere um die
durchgeführten Messungen an den Behältern in Breese/M., um die in der
Strahlenschutzverordnung festgesetzten Grenzwerte, dem Minimierungsgebot sowie
die Wichtungsfaktoren für Neutronenstrahlung. Weiterhin wird festgestellt, dass
sich alle aufgrund der schwierig festzusetzenden Grenzwerte immer wieder in
einem Stadium des Experimentierens bewegen. Erst aus den Ergebnissen und
Erfahrungen werden Grenzwerte festgesetzt oder verändert.
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der Stadtrat keine Entscheidung treffen
kann und verweist auf den Antrag der Fraktion, nach dem sich der Bund der Sache
annehmen und eine Entscheidung treffen sollte. Weiterhin möchte sie wissen, ob
sich durch die Zahl der Kokillen in den Behältern die Zahl der Transporte verringert.
Zu den Fragen antworten die Experten nacheinander zu ihren Sachbereichen.
Herr Auer teilt mit, dass die Genehmigungsbehörde die verwendeten Behälter
zugelassen hat, nachdem sie aufwendig geprüft wurden. Herr Schulz ergänzt, dass
die Richtigkeit der Grenzwerte und Wichtungsfaktoren von der GNS nicht
angezweifelt wird. Es handelt sich um Werte, die von der EU-Kommission
festgestellt und in die Strahlenschutzverordnung übernommen wurden. Zum
Minimierungsgebot teilt er mit, dass in Frankreich alle Behälter gemessen
wurden. Es wäre mit dem Minimierungsgebot nicht vereinbar, die Behälter noch
länger auf der Umladestation stehen zu lassen. Es gab keine Indizien, die
komplette neue Messungen erfordert hätten.
Weiterhin ergänzt Herr Auer, dass Maximalwerte an den Behältern feststehen und
nach der Strahlenschutzverordnung erneute Messungen nicht vorgesehen sind.
Rf Mundhenk erkundigt sich, ob es für das Gewerbeaufsichtsamt denkbar wäre,
eigene Messgeräte zu beschaffen und diese nicht zu leihen.
Vom Gewerbeaufsichtsamt geht Frau Lensch auf die gestellten Fragen ein. Eine
Ausschöpfung der festgesetzten Grenzwerte zu 100 % wäre rechtlich möglich. Es
gibt keine Möglichkeit auf
Unterschreitung zu bestehen. Das Gewerbeaufsichtsamt prüft, ob
verkehrsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zur Behältertechnologie kann
das Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige Behörde Auskunft geben.
Zu den Fragen der Grenzwerte ergänzt Frau Prof. Dr. Schmitz-Feuerhake, wenn
Neutronen in einen Körper eindringen, kann das Krebs und Mutationen bewirken.
Es fragt sich, wie groß ist das Risiko. Mit der Festsetzung der Grenzwerte wird
ein gewisses Risiko zugemutet. In Berufen wurde der Grenzwert von 50
Millisievert auf 20 gesenkt. Wenn alle Personen mit diesen Grenzwerten belastet
wären, wäre diese Belastung nicht zumutbar. Die mittleren Werte sind jedoch so
gering, dass sie im Verhältnis zu anderen Todesfällen im Berufsleben zumutbar
sind.
Aufgrund des internationalen Rechts wurde Grenzwerte nach oben korrigiert.
Zur Reduzierung der Behälterzahl antwortet Herr Auer, das auch hier mit dem
Minimierungsgebot darauf geachtet wird,
dass beim Behälterbau eine Befüllung mit 28 Kokillen ohne weitere Auswirkungen
möglich sind.
Um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, ebenfalls Fragen zu
stellen, beschließt der Stadtrat mehrheitlich eine Sitzungsunterbrechung.
Auf Nachfrage teilt Stadtdirektor Meyer mit, dass das Niedersächsische
Umweltministerium vormittags schriftlich die Teilnahme abgesagt hat. Da das
Gewerbeaufsichtsamt anwesend ist, hält man die weitere Anwesenheit des
Ministeriums nicht für erforderlich.
Herr Thiele-Schlesier möchte wissen, ob die Messgeräte geeicht sind und warum
mehr männliches Flugpersonal als weibliches Krankheiten erleidet.
Herr Voß, Gewerbeaufsichtsamt antwortet, dass die Geräte vom bayrischen Eichamt
geeicht wurden.
Frau Prof. Dr. Schmitz-Feuerhake ergänzt, dass Männer empfindlicher reagieren.
Von den Leukämiefällen in Krümmel waren
auch mehr Jungen als Mädchen betroffen. Das gleiche wurde in Nagasaki und
Hiroschima festgestellt.
Weiterhin erkundigt sich eine Bürgerin danach ob die gleiche Strahlung von den
Behältern ausgeht, wenn sie nicht mit 28 sondern mit 20 Kokillen befüllt sind.
Bgm Selber beendet die Sitzungsunterbrechung um 17:30 Uhr und eröffnet wieder
die Stadtratssitzung.
In der fortführenden Diskussion erkundigt sich Rh Schwidder nach der
Kalibrierung der Messgeräte und möchte wissen, was passiert, wenn im nachhinein
festgestellt wird, dass die Messwerte ungenau sind.
Hierzu führt Frau Lensch aus, dass die Kalabrierung in Anwesenheit des TÜV alle
fünf Jahre vorgenommen wird. Für die Überprüfung der Geräte gibt es
Vorschriften, die einzuhalten sind. Die Firma ist dabei nicht allein, sondern
Sachverständige sind anwesend. Die Geräte werden halbjährlich überprüft. In der
Zwischenzeit werden weitere interne Prüfungen mit Sachverständigen vorgenommen
ergänzt Herr Schulz.
Rh Hanke fragt nach, warum Dritte bei den Messungen nicht zugelassen werden,
wenn doch keine Auffälligkeiten vorliegen.
Hierauf antwortet Herr Auer, dass nicht nachgefragt wurde. Das
Bundesumweltministerium hat es in der Vergangenheit immer abgelehnt.
Bürgermeister Selber bedankt sich bei den Gästen für ihre Informationen.