Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Sachverh. VA D Nr. VIII/29 vom 10.02.2009.

 

Nach Vortrag von Herrn Hesebeck und dem Hinweis von StDir Meyer, dass die Baugestaltungssatzung nach der Veröffentlichung des Bebauungsplanes neu gefasst wird, fasst der StRat ohne Aussprache folgenden

 

   

 

 


Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen/ Anregungen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB.

Zu b)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen/Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, 2. Durchgang.

Zu c)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die ersatzlose Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“.

Zu d)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“ als Satzung gemäß § 10 BauGB und die Begründung.