Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Herr Rhode erläutert zum Sachverhalt:

Gemäß § 10 Absatz 5 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz) vom 23. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 215) müssen Satzungen bis zum 31.10.2009 an die neue Rechtslage angepasst werden. Darüber hinaus haben sich aufgrund der Novellierung der Niedersächsischen Gemeindeordnung Änderungen ergeben, die ebenfalls umzusetzen sind.

Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, wird die Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz geändert.

Dem Charakter als Verfassungsstatut folgend wurden in die Hauptsatzung nur Regelungen aufgenommen, die rechtlich erforderlich und von grundsätzlicher Bedeutung sind.

 

Die Hauptsatzung muss gem. § 7 Absatz 2 NGO mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder beschlossen werden. Von den 9 Ratsmitgliedern der Gemeinde Karwitz müssen demnach 5 Ratsmitglieder dafür stimmen.

 

Weiter geht Herr Rhode auf die einzelnen Paragraphen ein und verweist auf Regelungen der alten Hauptsatzung, die nicht wieder aufgenommen wurden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Karwitz wird beschlossen.