Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Der Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V. beabsichtigt die Errichtung eines Naturlehrpfades und Nordic-Walking-Parcours mit Gesamtkosten in Höhe von 45.000,00 € im Rahmen eines Förderprojektes „Natur erleben“.

Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Förderrichtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“  in Höhe von 40.500,00 € gestellt.

Da die Kofinanzierung aus Mitteln des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V. nicht über eine Summe von 1.500,00 € hinaus sichergestellt werden kann, wird im Interesse der Realisierung des Projektes um einen Zuschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) in Höhe von 3.000,00 € gebeten.

Herr Wieczorek erläutert das Projekt des Nordic-Walking-Parcours, das 4 Strecken mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und einen Naturlehrpfad beinhaltet, das vom Wanderverein lizenziert werden soll.  An verschiedenen Stellen des Naturlehrpfades sollen in Zusammenarbeit mit der Biosphärenreservatsverwaltung Informationstafeln aufgestellt werden, die die Benutzer über die heimischen Pflanzen und Tiere aufklären sollen. Im Projekt enthalten, ist die Erneuerung der Treppenanlage vom VERDO zur Alten Jeetzel.

Der Nordic-Walking-Parcour dient dem Gesundheitstourismus und erfüllt auch den Kneipp Aspekt „Bewegung“. Insgesamt sollte sich Hitzacker stärker als Gesundheitsort etablieren.

Rh Schomann ist in jedem Fall für eine Unterstützung und erkundigt sich nach den Folgekosten.

Hierzu teilt Herr Wieczorek mit, dass die Pflegeaufwendungen, die mit 2.000,00 € pro Jahr veranschlagt werden, durch die  Wanderfreunde Hitzacker e.V. und Sponsoren für die Dauer von zunächst 5 Jahren gesichert sind.

Rh Flindt erkundigt sich danach, wer Versicherungspflichtiger für den Parcour ist und ob die vorhandenen Wanderwege öffentlich gewidmet sind.

Herr Wieczorek weist darauf hin, dass es sich teils um öffentliche Wege handelt, ob diese gewidmet sind, kann er nicht beantworten. Der Verkehrsverein wird für den Parcour in jedem Fall eine Haftpflicht abschließen. Auch der Wanderverein, der die Pflege der Einrichtung übernehmen wird, verfügt über einen Versicherungsschutz.

Rh Flindt rät dennoch zur Prüfung, ob Privateigentum genutzt wird. Hier sollte sich der Verkehrsverein noch einmal absichern.

Herr Mertins unterbricht die Sitzung, um dem anwesenden Zuhörer, Herrn Mosel, das Wort zu erteilen.

Herr Mosel weist darauf hin, dass sich ein Geschädigter im Falle eines Unfalls auf einem solchen Weg immer an denjenigen wenden kann, bei dem er meint, dass er die Entschädigung auch bekommen wird, also unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Insoweit sollte grundsätzlich eine Absicherung erfolgen.

Herr Mertins eröffnet die Sitzung wieder.

Nach eingehender Beratung wird die Gewährung eines Zuschusses entsprechend der Vorlage mit 5 Stimmen bei 1 Enthaltung empfohlen.