Sitzung: 26.01.2009 Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 03/562/2008
Der Verkehrsverein
Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V. beabsichtigt die Errichtung eines
Naturlehrpfades und Nordic-Walking-Parcours mit Gesamtkosten in Höhe von
45.000,00 € im Rahmen eines Förderprojektes „Natur erleben“.
Hierfür wurde ein
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Förderrichtlinie „Natur erleben
und nachhaltige Entwicklung“ in Höhe von
40.500,00 € gestellt.
Da die
Kofinanzierung aus Mitteln des Verkehrsvereins Hitzacker, Göhrde, Elbufer e.V.
nicht über eine Summe von 1.500,00 € hinaus sichergestellt werden kann, wird im
Interesse der Realisierung des Projektes um einen Zuschuss der Stadt Hitzacker
(Elbe) in Höhe von 3.000,00 € gebeten.
Herr Wieczorek erläutert das Projekt des
Nordic-Walking-Parcours, das 4 Strecken mit unterschiedlichen
Schwierigkeitsgraden und einen Naturlehrpfad beinhaltet, das vom Wanderverein
lizenziert werden soll. An verschiedenen
Stellen des Naturlehrpfades sollen in Zusammenarbeit mit der
Biosphärenreservatsverwaltung Informationstafeln aufgestellt werden, die die
Benutzer über die heimischen Pflanzen und Tiere aufklären sollen. Im Projekt
enthalten, ist die Erneuerung der Treppenanlage vom VERDO zur Alten Jeetzel.
Der Nordic-Walking-Parcour dient dem
Gesundheitstourismus und erfüllt auch den Kneipp Aspekt „Bewegung“. Insgesamt
sollte sich Hitzacker stärker als Gesundheitsort etablieren.
Rh Schomann ist in jedem Fall für eine
Unterstützung und erkundigt sich nach den Folgekosten.
Hierzu teilt Herr Wieczorek mit, dass die
Pflegeaufwendungen, die mit 2.000,00 € pro Jahr veranschlagt werden, durch
die Wanderfreunde Hitzacker e.V. und
Sponsoren für die Dauer von zunächst 5 Jahren gesichert sind.
Rh Flindt erkundigt sich danach, wer
Versicherungspflichtiger für den Parcour ist und ob die vorhandenen Wanderwege
öffentlich gewidmet sind.
Herr Wieczorek weist darauf hin, dass es
sich teils um öffentliche Wege handelt, ob diese gewidmet sind, kann er nicht
beantworten. Der Verkehrsverein wird für den Parcour in jedem Fall eine
Haftpflicht abschließen. Auch der Wanderverein, der die Pflege der Einrichtung
übernehmen wird, verfügt über einen Versicherungsschutz.
Rh Flindt rät dennoch zur Prüfung, ob
Privateigentum genutzt wird. Hier sollte sich der Verkehrsverein noch einmal
absichern.
Herr Mertins unterbricht die Sitzung, um dem
anwesenden Zuhörer, Herrn Mosel, das Wort zu erteilen.
Herr Mosel weist darauf hin, dass sich ein
Geschädigter im Falle eines Unfalls auf einem solchen Weg immer an denjenigen
wenden kann, bei dem er meint, dass er die Entschädigung auch bekommen wird,
also unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Insoweit sollte grundsätzlich
eine Absicherung erfolgen.
Herr Mertins eröffnet die Sitzung wieder.
Nach eingehender Beratung wird die Gewährung
eines Zuschusses entsprechend der Vorlage mit 5 Stimmen bei 1 Enthaltung
empfohlen.