Im
Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs war bis 2008 ein Anteil von 12,3 % der
an die Samtgemeinden gegebenen Zuweisungen zweckgebunden für Investitionen.
Bislang hat die Samtgemeinde hiervon 20% an ihre Mitgliedsgemeinden als
Investitionszuweisung weitergegeben. Durch das noch nicht beschlossene
Haushaltsbegleitgesetz 2009 soll diese Zweckbindung für Investitionen
wegfallen. Die Zuweisung wird bei der Samtgemeinde zu 100 % im Ergebnishaushalt
veranschlagt werden müssen. Aufgrund ihrer finanziellen Lage wird die
Samtgemeinde dann nicht mehr in der Lage sein, weiterhin
Investitionszuweisungen an die Gemeinden zu geben.
Nun
haben die kommunalen Spitzenverbände mit dem Nds. Innenministerium vereinbart,
dass es in 2009 geduldet werde, wenn abweichend vom Gesetz weiterhin ein Teil
als Investitionszuweisung behandelt wird. Ob dieses bei der Samtgemeinde
Elbtalaue geschieht und ob es in 2009 eine anteilige Weiterleitung an die
Gemeinden geben wird, ist von der Beschlusslage des Samtgemeinderates abhängig.
In der gemeindlichen
Haushaltsplanung wird daher nur noch in 2009 eine entsprechen Einzahlung
vorgesehen. Ab 2010 sind Investitionen dann ggfls. über Kredite zu finanzieren.