Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Kleinen und mittleren Unternehmen werden im Rahmen des regionalisierten Teilbudgets auf Basis der „Kommunalen Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 – 2013“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg Zuwendungen gewährt.

Diese Richtlinie enthält aber eine Bagatellgrenze in Bezug auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. So können Unternehmen nur dann gefördert werden, wenn sie bei ihrem jeweiligen Projekt zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 25.000 Euro nachweisen können.

Unternehmen, die diese Grenze unterschreiten, können dann nur noch im Rahmen der sogenannten Kleinstförderung bezuschusst werden.

Das Verfahren läuft nach den gleichen Rahmenbedingungen ab wie eine Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget und wird auch von der GWBF durchgeführt. Die Gemeinde muss allerdings den gesamten Zuschuss selbst aufbringen, weil aufgrund der oben genannten Bagatellgrenze eine Förderung mit Mitteln der Europäischen Union nicht möglich ist.

 

Ursprünglich sollte der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass die Gemeinde Karwitz keine Fördermittel für Unternehmen im Rahmen der Kleinstförderung zur Verfügung stellt.

 

Angesichts einer aktuellen Anfrage eines Kleinunternehmers aus der Gemeinde hat der Rat im Rahmen der Haushaltsvorberatung signalisiert, insgesamt Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Rhode erläutert, dass Anträge auf Kleinstförderung aus der Gemeinde grundsätzlich von der GWBF anhand der geltenden Richtlinie geprüft werden sollten. Damit wird eine Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet. Der Rat wird nach dieser externen Prüfung über jeden Zuschuss einzeln entscheiden.

 

Nach der Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz gewährt Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der sogenannten Kleinstförderung. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die mit ihren Projekten aufgrund zu geringer zuwendungsfähiger Ausgaben (weniger als 25.000 Euro) nicht aus dem Regionalisierten Teilbudget gefördert werden können

 

Die zuwendungsrechtliche Abwicklung erfolgt wie bei der Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget durch die GWBF auf Basis der Fördermöglichkeiten und Qualitätskriterien der KMU Ziel-1 Förderung.

 

Die Gemeinde Karwitz stellt für das Haushaltsjahr 2009 einen Betrag in Höhe von 10.000 € für Projekte im Rahmen der Kleinstförderung zur Verfügung.

 

Die Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget bleibt hiervon unberührt.