Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Rhode erläutert entsprechend dem Sachverhalt der Vorlage die wesentlichen Änderungen der Kommunalen Richtlinie und verdeutlicht anhand praktischer Beispiele deren Umsetzung.

 

Nach der Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz genehmigt die Inhalte der vorliegenden novellierten „Kommunalen Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 – 2013“ für eine Förderung der KMU aus dem Regionalisierten Teilbudget mit folgender Änderung:

 

3. Gegenstand der Förderung

3.1. Gefördert werden folgende investive (materielle/immaterielle) Unternehmensaktivitäten

durch Investitionszuschüsse

3.1.2. Erweiterung einer Betriebstätte, wenn die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert und die Zahl der Vollzeit-Dauerarbeitsplätze erhöht wird – grundsätzlich um 15 % gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn -, mindestens aber um einen Vollzeit-Dauerarbeitsplatz.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der abschließenden Prüfung aufgetretene und noch zu klärende Rechtsfragen mit der GWBF zu verhandeln.