Sitzung: 03.02.2009 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 02/580/2008
Herr Rhode erläutert entsprechend dem Sachverhalt der Vorlage die wesentlichen Änderungen der Kommunalen Richtlinie und verdeutlicht anhand praktischer Beispiele deren Umsetzung.
Nach der Beratung fasst der Rat den
Beschluss:
Die Gemeinde Karwitz genehmigt die Inhalte der vorliegenden novellierten „Kommunalen Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 – 2013“ für eine Förderung der KMU aus dem Regionalisierten Teilbudget mit folgender Änderung:
3. Gegenstand der Förderung
3.1. Gefördert werden folgende investive (materielle/immaterielle) Unternehmensaktivitäten
durch Investitionszuschüsse
3.1.2. Erweiterung einer Betriebstätte, wenn die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert und die Zahl der Vollzeit-Dauerarbeitsplätze erhöht wird – grundsätzlich um 15 % gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn -, mindestens aber um einen Vollzeit-Dauerarbeitsplatz.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der
abschließenden Prüfung aufgetretene und noch zu klärende Rechtsfragen mit der
GWBF zu verhandeln.