Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Nach kurzen Erläuterungen des Sachverhaltes der Vorlage durch Herrn Rhode

fasst der Rat den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Karwitz erklärt ihr Einverständnis, dass die GWBF gem. § 44 Absatz 3 Satz 1 LHO in Verbindung mit § 105 Absatz 1 Nr. 2 LHO die Befugnis erteilt wird (Beleihung), Verwaltungsaufgaben im Rahmen der „Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 – 2013“ im Rahmen des Regionalisierten Teilbudgets (RTB) zu übernehmen.

 

Die Beleihung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, in dem die einzelnen Befugnisse der GWBF genau beschrieben sind.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Karwitz wird ermächtigt, den Beleihungsvertrag nach Abschluss der rechtlichen Prüfung zu unterzeichnen und im Bedarfsfall einzelne noch offene Rechtsfragen mit der GWBF zu verhandeln.