Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sachverhalt:

Mit dem Vertrag der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) zur Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue wurde auch der Zusammenschluss der beiden Eigenbetriebe geregelt. Die Samtgemeinden hatten jeweils einen Baubetriebshof, die als Eigenbetriebe geführt wurden.

Um einen Baubetriebshof auch zukünftig wirtschaftlich zu führen, war eine Zusammenlegung der beiden Betriebe an einen Standort erforderlich.

Daraufhin wurden beide Standorte geprüft, ob eine Zusammenlegung in Hitzacker (Elbe) oder Dannenberg (Elbe) möglich ist. Auch die Verlegung an einen neuen Standort wurde geprüft und diskutiert.

Das Ergebnis der Prüfung war die Entscheidung, die beiden Betriebshöfe auf dem Betriebsgrundstück des Betriebshofes in Dannenberg (Elbe) zusammenzulegen.

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen sollten in zwei Abschnitten erfolgen. Zunächst sollte eine neue Satteldachhalle mit Anschleppung für die Fahrzeuge, Geräte und Maschinen errichtet werden. Als zweiter Schritt  der Neu-, Um- oder Erweiterungsbau des Betriebsgebäudes. Zunächst wurde die Lagerhalle gebaut. In einem Ortstermin und der anschließenden Sitzung des Betriebsausschusses auf dem Betriebsgelände wurde jedoch beschlossen, neben dem geplanten Abriss des alten Betriebsgebäudes auch die alte und baufällige Halle mit dem Werkstattbereich ebenfalls abzureißen und in einen Neubau des Betriebsgebäudes mit aufzunehmen.

Der entsprechende Planungsauftrag wurde erteilt, die Bauantragsunterlagen erarbeitet und der entsprechende Bauantrag eingereicht. Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2024 veranschlagt.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue jedoch einen Sperrvermerk für die Baukosten des geplanten Betriebsgebäudes mit dem Zusatz beschlossen, dass diese nur durch einen Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue freigegeben werden können.

Vorher sollten die Samtgemeinde Elbtalaue sowie die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) über die aus der möglichen Investition resultierenden finanziellen Konsequenzen informiert werden, um gemeinsam über eine wirtschaftliche tragfähige Lösung abstimmen zu können.

Die Verwaltung hat daraufhin ein Konzept zur personellen, finanziellen und strukturellen Entwicklung des Eigenbetriebes erarbeitet. Das Konzept wurde im Betriebsausschuss, den Verwaltungsausschüssen der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) und im Samtgemeindeausschuss vorgestellt.

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, dass vor weiteren Investitionen am Dömitzer Damm ein Neubau des Betriebshofes an einem anderen Standort untersucht werden soll.

Die dafür erforderlichen Investitionssummen sollen benannt werden. Auf der Basis des vorhandenen Raumkonzeptes soll ein Zweckbau auf einer „grünen Wiese“ geplant und kostenmäßig bewertet werden. Dabei sollte keinesfalls die Architektur im Vordergrund stehen.

 

In einer Arbeitsgruppe und mit dem beauftragten Architekten haben zahlreiche Gespräche stattgefunden. Es wurden alle Aspekte der bisherigen Planung noch einmal geprüft.

 

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass unter der Voraussetzung einer Grundstücksregelung zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue und eine in die Zukunft orientierten Planung, die Verlegung des Betriebshofes in das Gewerbegebiet „Breeser Weg“ sinnvoll und kostenmäßig darstellbar ist.

Das wurde dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in der Sitzung am 12.12.2024 im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2025 vorgetragen. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat daraufhin den Sperrvermerk aufgehoben und zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die bisherige Planung sollte entsprechend geändert und die im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkte beschlossen werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.       Der Beschluss, die Baumaßnahmen auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) in zwei Abschnitten durchzuführen, wird aufgehoben.

2.       Der Betriebshof des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird vom Dömitzer Damm in das Gewerbegebiet „Breeser Weg“ verlegt.

3.       Die erforderliche Infrastruktur ist auf dem neuen Betriebsgelände herzustellen.

4.       Hierfür und für die Errichtung eines Betriebsgebäudes und einer Lagerhalle ist ein Bauantrag zu stellen.

5.       Voraussetzung für die Verlegung und somit der Bauantragstellung ist eine zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließende Grundstücksvereinbarung zur Übertragung des künftigen Betriebsgeländes.

 

 

BL Klafak erläutert den Sachverhalt. Das Grundstück des Betriebshofes am Dömitzer Damm wurde der Samtgemeinde Elbtalaue seinerzeit zur Errichtung des Betriebshofes von der Stadt Dannenberg übertragen. Nach dem Umzug des Betriebshofs in den Breeser Weg fällt dieses Grundstück zurück an die Stadt Dannenberg. Erfolgt mit Zustimmung der Stadt Dannenberg eine Veräußerung des Grundstücks durch die Samtgemeinde Elbtalaue, steht der Stadt Dannenberg der anteilige Kaufpreis für Grund und Boden zu.

Ein vergleichbares Vorgehen ist auch bei dem zukünftigen Grundstück im Breeser Weg geplant.

 

Ergänzend erläutert FBL Kern, zu den Grundstücksfragen, dass es für die Bebauung, wie zum Beispiel der Halle einen Ausgleich an die Kommunalen Dienste geben wird.

 

BL Klafak gibt zu verstehen, dass ein Abbau der Halle am alten Standort und ein Wiederaufbau am neuen Standort nicht sinnvoll ist. Die Halle ist nicht groß genug, da durch den Wegfall der Garagen die neue Halle 1 -2 Felder größer sein muss und außerdem 2 Schleppdächer benötigt werden.

 

Zu den Fragen der Finanzen erläutert FBL Kern, dass für den Neubau am Dömitzer Damm mit ca. 3,5Mio. Euro gerechnet wurde. Für den kompletten Neubau am neuen Standort Breeser Weg wird mit Kosten von ca. 4,1 Mio. Euro gerechnet. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll durch die Beauftragung eines Generalunternehmers zu einem „Festpreis“ erfolgen. Dadurch könnten die Baukosten insgesamt reduziert werden.

 

Rh Siemke erklärt, dass die Leistungsphasen mit den Architekten neu verhandelt werden müssen, um nicht noch einmal die Leistungsphasen 1- 5 komplett zu zahlen. Der Beschluss sollte entsprechend ergänzt werden.

 

 

Nach Beantwortung weiterer Fragen empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden geänderten

 


Beschluss:

1.       Der Beschluss, die Baumaßnahmen auf dem Betriebsgrundstück in Dannenberg (Elbe) in zwei Abschnitten durchzuführen, wird aufgehoben.

2.       Der Betriebshof des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird vom Dömitzer Damm in das Gewerbegebiet „Breeser Weg“ verlegt.

3.       Die erforderliche Infrastruktur ist auf dem neuen Betriebsgelände herzustellen.

4.       Hierfür und für die Errichtung eines Betriebsgebäudes und einer Lagerhalle ist ein Bauantrag zu stellen.

5.       Voraussetzung für die Verlegung und somit der Bauantragstellung ist eine zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließende Grundstücksvereinbarung zur Übertragung des künftigen Betriebsgeländes.

  1. Ohne vorherige Verhandlung werden keine Aufträge an Architekten vergeben. Entsprechend werden dem Samtgemeindeausschuss vor Vertragsabschluss Angebote vorgelegt.