Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

FBL Schwarzer trägt folgenden Sachverhalt laut Vorlage vor:

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 NBrandSchG obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Hierfür sind in einem jeden Haushaltsjahr die erforderlichen Finanzmittel einzuplanen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025 wurden die einzelnen Ansätze der Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt untersucht, fortgeschrieben und angepasst.

 

Ergebnishaushalt 2024 (Anlage 1):

Im Wesentlichen ergeben sich zum Vorjahr/zu den Vorjahren folgende Veränderungen:

 

  • 332100 (Benutzungsgebühren Pflicht) und 332105 (Benutzungsgebühren Freiwillig):

Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre (insbes. 2022 und 2023) erfolgt eine Erhöhung des Ansatzes auf 55.000 € bzw. 15.000 €.

 

  • 421132 (Unterhaltung des sonst. unbew. Verm.) und 421220 (Unterhaltung der Straßen u. Straßeneinrichtungen):

Aufgrund der verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmenplan ist der Ansatz für die Unterhaltung/Reparatur von Feuerlöschbrunnen ausschließlich auf dem Sachkonto 421132 darzustellen.

 

  • Sachkonto 422115 (Unterhaltung des beweglichen Sachanlagevermögens):
    Aufgrund einer beabsichtigten Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale, der Erforderlichkeit einer Sirenendemontage (Thunpadel) sowie der Erforderlichkeit der Aufstockung des Bestandes im Schlauchverbund ist der Ansatz von 75.000 € auf 105.000 € zu erhöhen.

 

  • 425120 (Haltung von Fahrzeugen):

Aufgrund einer beabsichtigten Gebührenanpassung des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie der Erforderlichkeit von Umrüstungsarbeiten an den Funkanlagen der Einsatzfahrzeuge ist der Ansatz von 60.000 € auf 100.000 € zu erhöhen.

 

  • 442100 (Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige):

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung vom 18.06.2024 einstimmig beschlossen, dass für die einzelnen Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue künftig die Möglichkeit der Berufung einer zweiten stellv. Ortsbrandmeisterin oder eines zweiten stellv. Ortsbrandmeisters geschaffen werden soll. Der Ansatz ist daher von 55.500 € auf 60.100 € zu erhöhen.

 

Mittelfristige Finanzplanung 2024- 2027 (Anlage 2):

Für die Bereiche „Fahrzeugbeschaffung“, „Gerätebeschaffung“, „Löschwasserversorgung“ und „Einrichtung Feuerwehrhäuser“ wurde die Finanzplanung an die tatsächlichen Bedarfe angepasst. In die mittelfristige Finanzplanung wurde zudem das Haushaltsjahr 2028 aufgenommen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Zurückstellung der zunächst für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge-Wasser zu erwähnen.

 

RH Krull erkundigt sich nach dem Grund der „Abgängigkeit“ des Sonargeräts.

GemBM Meyer erläutert, dass dieses zwischenzeitlich -auch altersbedingt- defekt ist. Aufgrund des Alters ist eine Reparatur und Beschaffung von Ersatzteilen nicht mehr möglich.

 

RH Hildebrandt fragt, ob der Bau des Feuerwehrgerätehauses Neu Darchau-Schutschur nächstes Jahr beginnt.

FBL Schwarzer erklärt, er gehe davon aus, kann jedoch keine Garantie geben.

 

RH Krull fragt, was mit den defekten bzw. ausgesonderten Materialien der Feuerwehren passiert.

FBL Schwarzer berichtet, dass die defekten bzw. ausgesonderten Materialien je nach Zustand verkauft, verwertet (Nutzung von Ersatzteilen) oder entsorgt werden.

 

RH Weiss fragt, wie der aktuelle Stand in der Investitionsbeschaffung ist.

FBL Schwarzer berichtet, dass das TLF 3000 (Staffel) ausgeschrieben wurde,

der MTW Hitzacker beschafft wurde und der MTW Damnatz noch nicht beschafft wurde.

SB Hesse ergänzt, dass das Hochwasserboot Hitzacker sich in der Ausschreibung befindet.

 

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die in der Anlage 1 aufgeführten Haushaltsansätze der Kostenstelle 12600400100 für das Jahr 2025 (Ergebnishaushalt) sowie die mittelfristige Finanzplanung 2025- 2028 gem. Anlage 2 (Finanzhaushalt) werden empfohlen.