Wie in der letzten Sitzung am 06.02.24 zugesagt, beantwortet FDL Beckmann die von Rh Siebolds am 24.01.24 eingereichten Fragestellungen:

 

  1. Wie häufig werden die Seitenränder der Gemeindeverbindungsstraßen der Samtgemeinde Elbtalaue gemäht?
  2. Wann werden sie gemäht und wer entscheidet über diesen Zeitpunkt?
  3. Wurde eine einheitliche Breite für die Mahd der Seitenränder festgelegt und falls ja, welches Maß hat diese?

 

 

FDL Beckmann trägt vor, dass die Seitenränder zweimal im Jahr gemäht werden. Der Zeitpunkt wurde mit Beschluss festgelegt. Der erste Schnitt erfolgt demnach Anfang Juli nach der Brut- und Setzzeit und der zweite Schnitt ab Oktober. Der erste Schnitt erfolgt in einer Breite von einem Meter ab Fahrbahnrand. Beim zweiten Schnitt wird aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen der komplette Bankettbereich gemäht um ein Verbuschen zu verhindern.

 

AV Herzog erwähnt, dass es auf Kreisebene auch einen solchen Beschluss geben würde. Nach jahrelanger Diskussion wurde eine entsprechende Regelung festgelegt, die aber weitestgehend nicht eingehalten werde. Der Beschluss auf Kreisebene weicht dahingehend von dem der Samtgemeinde ab, dass beim zweiten Schnitt nicht der komplette Bankettbereich, sondern nur ein Teilbereich hinter den Leitpfosten gemäht werden soll. Zumindest an den Bundesstraßen sei diese Vorgehensweise aber erkennbar.