Sitzung: 19.02.2024 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Wie in der letzten Sitzung am 06.02.24 zugesagt,
beantwortet FDL Beckmann die von Rh Siebolds am 24.01.24 eingereichten
Fragestellungen:
- Wie häufig
werden die Seitenränder der Gemeindeverbindungsstraßen der Samtgemeinde
Elbtalaue gemäht?
- Wann werden sie
gemäht und wer entscheidet über diesen Zeitpunkt?
- Wurde eine
einheitliche Breite für die Mahd der Seitenränder festgelegt und falls ja,
welches Maß hat diese?
FDL Beckmann trägt vor, dass die Seitenränder zweimal im Jahr gemäht
werden. Der Zeitpunkt wurde mit Beschluss festgelegt. Der erste Schnitt erfolgt
demnach Anfang Juli nach der Brut- und Setzzeit und der zweite Schnitt ab
Oktober. Der erste Schnitt erfolgt in einer Breite von einem Meter ab
Fahrbahnrand. Beim zweiten Schnitt wird aus verkehrssicherheitstechnischen
Gründen der komplette Bankettbereich gemäht um ein Verbuschen zu verhindern.
AV Herzog erwähnt, dass es auf Kreisebene auch einen solchen Beschluss
geben würde. Nach jahrelanger Diskussion wurde eine entsprechende Regelung
festgelegt, die aber weitestgehend nicht eingehalten werde. Der Beschluss auf
Kreisebene weicht dahingehend von dem der Samtgemeinde ab, dass beim zweiten
Schnitt nicht der komplette Bankettbereich, sondern nur ein Teilbereich hinter
den Leitpfosten gemäht werden soll. Zumindest an den Bundesstraßen sei diese
Vorgehensweise aber erkennbar.