Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Bevor Bgm Schulz in den TOP 5 einsteigt, möchte er gerne ein paar Worte zu den folgenden TOPs 5, 6 und 7 sagen.

 

Er erläutert, dass ein Gewerbesteuerausfall i.H.v. ca. 38.600,00 € zu erwarten ist, weshalb sich nun sowohl mit der Hundesteuersatzung als auch mit der Zweitwohnungssteuersatzung beschäftigt werden muss. Damit die Gesamtrechnung im Haushalt letztendlich aufgeht, werden die beiden Beschlüsse zur Änderung der Satzungen vor dem Beschluss des Haushaltes 2024 behandelt. Hierbei merkt Bgm Schulz aber auch an, dass eventuelle Nachzahlungen an die Gemeinde aus den Vorjahren nicht berücksichtigt werden können.

 

Bgm Schulz fährt weiter fort, dass eine breite Kompensation über alle Steuerarten, für eine gerechte Lastverteilung, angedacht ist. Sollten sich die Einnahmen widererwarten doch viel positiver entwickeln, ist im nächsten Jahr auch eine Senkung möglich.

 

Weitere finanzielle Unsicherheiten, die Bgm Schulz aufzählt, sind u.a. die Verbandsabgabe an den Wasser- und Bodenverband hinsichtlich der Pumpkosten, der Kita-Umbau und die Kreisumlage, eventuell sogar die Samtgemeindeumlage.

Beim Punkt Wasser- und Bodenverband hakt Rh Harms ein und berichtet, dass am Tag der Sitzung ebenfalls die Verbandsversammlung stattfand und dort kundgetan wurde, dass sich die Beitragssätze ab 2025 um 18 % erhöhen werden.

 

Vor Einstieg in den TOP 5 geht Bgm Schulz noch auf einen Auszug aus dem HH-Plan 2024 ein. Er zeigt auf, dass in 2023 mit einem Fehlbetrag von -5.400,00 € gerechnet wurde und erläutert noch einmal, dass mit rund 41.000,00 € aus 2023 die Kreis- und Samtgemeindeumlage bezahlt werden. Hierbei veranschaulicht er, dass die Rücklage der Gemeinde etwas abnimmt, wenn dort nicht gegengesteuert wird.

Auf Nachfrage von Rh Harms bejaht Herr Klan von der Samtgemeinde, dass die Planzahlen im HH-Plan schon einberechnet wurden.

 

Sachverhalt:

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde letztmalig mit Wirkung des 01.01.2018 an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

 

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, dessen historischer Charakter sich bis ins Mittelalter erstreckt. Mit ihr wird die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters oder der Hundehalterin besteuert.

 

Die Hundesteuer findet ihr Begrenzung der Höhe nach in der erdrosselnden Wirkung. Hierbei hat die Rechtsprechung Steuersätze in Höhe von jährlich 186,- € für den ersten und 216,- € für den zweiten Hund als nicht erdrosselnd angesehen, sodass die vorgeschlagenen Steuersätze lt. Satzungsentwurf keine rechtliche Unsicherheit beinhalten.

 

Bgm Schulz erläutert, dass die Hundesteuer eine der wenigen Steuerarten ist, die die Gemeinde zur Kompensation des Gewerbesteuerausfalls anpassen kann. Die Anhebung ist daher nicht als Strafe für Hundehalter oder ähnliches zu sehen.

Weiter geht er auf eine Statistik zur Hundesteuer in der Gemeinde Damnatz ein. Hiernach gab es im Jahr 2023 immer zwischen 37 und 41 Hunde in der Gemeinde. Zuletzt gab es im Dezember 2023 35 Ersthunde, 4 Zweithunde und 2 Dritthunde. Bgm Schulz gibt wieder, dass die Staffelung der Hundesteuer derzeit bei 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für den dritten Hund liegt. Nach der neuen Satzung betragen die Steuersätze jeweils 48,00 €, 72,00 € und 96,00 €. Danach ist mit Mehreinnahmen von ca. 800,00 € im Jahr zu rechnen. Außerdem weist Bgm Schulz darauf hin, dass die Satzung nicht rückwirkend in Kraft treten kann, wodurch dies erst am 01.04.2024 passiert.

 

Vor dem Hintergrund der letzten Satzungsanpassung 2018, fragt Rh Bannöhr, ob es einen regelmäßigen Turnus zur Anpassung der Steuersätze gibt oder ob es jeder Gemeinde selbstüberlassen ist. Bgm Schulz erläutert, dass die letzte Anpassung deshalb stattfand, weil die Satzungen in der Samtgemeinde in Bezug auf Aggressivhunde fehlerhaft war. Ansonsten sind die Werte in den einzelnen Mitgliedsgemeinden aber sehr unterschiedlich. Passend hierzu zeigt Bgm Schulz noch eine Übersicht der Steuersätze in den anderen Gemeinden bzw. Städten auf.

 

Im Rat bedarf es keiner weiteren Beratung. Dieser fasst einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.