Sitzung: 29.02.2024 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 22/0118/2024
Bevor Bgm Schulz in den TOP 5 einsteigt, möchte er gerne ein paar Worte
zu den folgenden TOPs 5, 6 und 7 sagen.
Er erläutert, dass ein Gewerbesteuerausfall i.H.v. ca. 38.600,00 € zu
erwarten ist, weshalb sich nun sowohl mit der Hundesteuersatzung als auch mit
der Zweitwohnungssteuersatzung beschäftigt werden muss. Damit die
Gesamtrechnung im Haushalt letztendlich aufgeht, werden die beiden Beschlüsse
zur Änderung der Satzungen vor dem Beschluss des Haushaltes 2024 behandelt.
Hierbei merkt Bgm Schulz aber auch an, dass eventuelle Nachzahlungen an die
Gemeinde aus den Vorjahren nicht berücksichtigt werden können.
Bgm Schulz fährt weiter fort, dass eine breite Kompensation über alle
Steuerarten, für eine gerechte Lastverteilung, angedacht ist. Sollten sich die
Einnahmen widererwarten doch viel positiver entwickeln, ist im nächsten Jahr
auch eine Senkung möglich.
Weitere finanzielle Unsicherheiten, die Bgm Schulz aufzählt, sind u.a.
die Verbandsabgabe an den Wasser- und Bodenverband hinsichtlich der Pumpkosten,
der Kita-Umbau und die Kreisumlage, eventuell sogar die Samtgemeindeumlage.
Beim Punkt Wasser- und Bodenverband hakt Rh Harms ein und berichtet, dass
am Tag der Sitzung ebenfalls die Verbandsversammlung stattfand und dort
kundgetan wurde, dass sich die Beitragssätze ab 2025 um 18 % erhöhen werden.
Vor Einstieg in den TOP 5 geht Bgm Schulz noch auf einen Auszug aus dem
HH-Plan 2024 ein. Er zeigt auf, dass in 2023 mit einem Fehlbetrag von -5.400,00
€ gerechnet wurde und erläutert noch einmal, dass mit rund 41.000,00 € aus 2023
die Kreis- und Samtgemeindeumlage bezahlt werden. Hierbei veranschaulicht er,
dass die Rücklage der Gemeinde etwas abnimmt, wenn dort nicht gegengesteuert
wird.
Auf Nachfrage von Rh Harms bejaht Herr Klan von der Samtgemeinde, dass
die Planzahlen im HH-Plan schon einberechnet wurden.
Sachverhalt:
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde letztmalig mit Wirkung
des 01.01.2018 an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, dessen historischer
Charakter sich bis ins Mittelalter erstreckt. Mit ihr wird die besondere
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters oder der Hundehalterin
besteuert.
Die Hundesteuer findet ihr Begrenzung der Höhe nach in der erdrosselnden
Wirkung. Hierbei hat die Rechtsprechung Steuersätze in Höhe von jährlich 186,-
€ für den ersten und 216,- € für den zweiten Hund als nicht erdrosselnd
angesehen, sodass die vorgeschlagenen Steuersätze lt. Satzungsentwurf keine
rechtliche Unsicherheit beinhalten.
Bgm Schulz erläutert, dass die Hundesteuer eine der wenigen Steuerarten
ist, die die Gemeinde zur Kompensation des Gewerbesteuerausfalls anpassen kann.
Die Anhebung ist daher nicht als Strafe für Hundehalter oder ähnliches zu
sehen.
Weiter geht er auf eine Statistik zur Hundesteuer in der Gemeinde
Damnatz ein. Hiernach gab es im Jahr 2023 immer zwischen 37 und 41 Hunde in der
Gemeinde. Zuletzt gab es im Dezember 2023 35 Ersthunde, 4 Zweithunde und 2
Dritthunde. Bgm Schulz gibt wieder, dass die Staffelung der Hundesteuer derzeit
bei 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für den dritten
Hund liegt. Nach der neuen Satzung betragen die Steuersätze jeweils 48,00 €,
72,00 € und 96,00 €. Danach ist mit Mehreinnahmen von ca. 800,00 € im Jahr zu
rechnen. Außerdem weist Bgm Schulz darauf hin, dass die Satzung nicht
rückwirkend in Kraft treten kann, wodurch dies erst am 01.04.2024 passiert.
Vor dem Hintergrund der letzten Satzungsanpassung 2018, fragt Rh
Bannöhr, ob es einen regelmäßigen Turnus zur Anpassung der Steuersätze gibt
oder ob es jeder Gemeinde selbstüberlassen ist. Bgm Schulz erläutert, dass die
letzte Anpassung deshalb stattfand, weil die Satzungen in der Samtgemeinde in
Bezug auf Aggressivhunde fehlerhaft war. Ansonsten sind die Werte in den
einzelnen Mitgliedsgemeinden aber sehr unterschiedlich. Passend hierzu zeigt
Bgm Schulz noch eine Übersicht der Steuersätze in den anderen Gemeinden bzw.
Städten auf.
Im Rat bedarf es keiner weiteren Beratung. Dieser fasst einstimmig
folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.