Sitzung: 29.02.2024 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 22/0117/2024
Sachverhalt:
Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde mit Wirkung
zum 01.01.2018 grundlegend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seitdem
wird die Besteuerung ausschließlich nach der Fläche der (Zweit-)Wohnung
vorgenommen.
Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die
die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zweitwohnungsinhaber und
Zweitwohnungsinhaberinnen erfasst. Die Steuer ist als örtliche Steuer zum
Ausgleich für die Vorhaltung der gemeindlichen Infrastruktur angelegt, die von
Zweitwohnungsinhabern und Zweitwohnungsinhaberinnen genutzt, aber nicht wie von
Hauptwohnsitzinhabern und Hauptwohnsitzinhaberinnen finanziert wird. Sie soll
mit ihrem Aufkommen folglich zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben
beitragen.
Bgm Schulz fasst zusammen, dass es sich bei diesem TOP um den gleichen
Hintergrund handelt, wie beim vorigen TOP.
Der aktuelle Steuersatz beträgt 3,70 € pro Quadratmeter der
Zweitwohnung, dieser soll auf 5,00 € pro Quadratmeter angehoben werden. Hieraus
ergibt sich ein Mehrertrag von ca. 2.500,00 € pro Jahr. Auch diese Satzung soll
erst am 01.04.2024 in Kraft treten.
Im Jahr 2023 hat die Gemeinde mit der Zweitwohnungssteuer rund 7.400,00
€ eingenommen. Aktuell davon betroffen sind 16 Haushalte, so der Bürgermeister.
Er zeigt weiter auf, dass die Steigerung des Steuersatzes zu einer
Mehrbelastung zwischen 81,00 € und 286,00 € je nach Quadratmeter führt.
Außerdem informiert Bgm Schulz darüber, dass Personen, die nicht mit Erstwohnsitz
in der Gemeinde gemeldet sind, auch keine Einkommenssteueranteile an die
Gemeinde abtreten müssen. Dies ist ein Hintergrund über die Einführung der
Zweitwohnungssteuer.
Hierzu gibt Bgm Schulz eine Übersicht über die aktuellen Steuersätze der
Zweitwohnungssteuer in den übrigen Gemeinden in der Samtgemeinde.
Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer gibt Bgm Schulz einen
Überblick darüber, wie die Einkommenssteuer zustande kommt.
Anschließend fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der
Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.