Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 grundlegend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seitdem wird die Besteuerung ausschließlich nach der Fläche der (Zweit-)Wohnung vorgenommen.

 

Bei der Zweitwohnungssteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer, die die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zweitwohnungsinhaber und Zweitwohnungsinhaberinnen erfasst. Die Steuer ist als örtliche Steuer zum Ausgleich für die Vorhaltung der gemeindlichen Infrastruktur angelegt, die von Zweitwohnungsinhabern und Zweitwohnungsinhaberinnen genutzt, aber nicht wie von Hauptwohnsitzinhabern und Hauptwohnsitzinhaberinnen finanziert wird. Sie soll mit ihrem Aufkommen folglich zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben beitragen.

 

Bgm Schulz fasst zusammen, dass es sich bei diesem TOP um den gleichen Hintergrund handelt, wie beim vorigen TOP.

Der aktuelle Steuersatz beträgt 3,70 € pro Quadratmeter der Zweitwohnung, dieser soll auf 5,00 € pro Quadratmeter angehoben werden. Hieraus ergibt sich ein Mehrertrag von ca. 2.500,00 € pro Jahr. Auch diese Satzung soll erst am 01.04.2024 in Kraft treten.

 

Im Jahr 2023 hat die Gemeinde mit der Zweitwohnungssteuer rund 7.400,00 € eingenommen. Aktuell davon betroffen sind 16 Haushalte, so der Bürgermeister. Er zeigt weiter auf, dass die Steigerung des Steuersatzes zu einer Mehrbelastung zwischen 81,00 € und 286,00 € je nach Quadratmeter führt. Außerdem informiert Bgm Schulz darüber, dass Personen, die nicht mit Erstwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind, auch keine Einkommenssteueranteile an die Gemeinde abtreten müssen. Dies ist ein Hintergrund über die Einführung der Zweitwohnungssteuer.

Hierzu gibt Bgm Schulz eine Übersicht über die aktuellen Steuersätze der Zweitwohnungssteuer in den übrigen Gemeinden in der Samtgemeinde.

 

Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer gibt Bgm Schulz einen Überblick darüber, wie die Einkommenssteuer zustande kommt.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Damnatz vom 18.10.2017.