Sitzung: 29.02.2024 Rat der Gemeinde Zernien
Von der Bgm
Dienstversammlung des Landkreises am 27.02.2024 gibt es wenig Erfreuliches zu
berichten, so Bgm Schulz.
Klar ist, dass der
Landkreis den 01.06.2026 als Ziel nicht halten kann.
Weiter wird am 20.08.2024 allen Räten der Entwurf des
RROP vorgestellt.
Insgesamt sollen 2,89% der Landkreisfläche mit
Windkraftanlagen beplant werden.
Da der Landkreis erst etwa 20% der geforderten Fläche
erfüllt hat, könnte man nun mutmaßen, dass alle 3, in Zernien möglichen,
Flächen umgesetzt werden. Vorerst bleibt nur bis August abzuwarten.
Abschließend erläutert Bgm Schulz, dass Windenergie in
Wäldern genehmigungsfähig sein wird. PV-Anlagen hingegen werden in
Landschaftsschutzgebieten und Vogelschutzgebieten nicht ermöglicht.
Rh Ahrens fragt, ob die Gemeinde das Verfahren,
eventuell auch mit rechtlichem Beistand, beschleunigen kann.
Bgm Schulz erwidert, dass in Sachen PV mit dem
Städteplaner gearbeitet wird. In Sachen Windenergie soll, auf Anraten des
Samtgemeindebürgermeisters, bis August abgewartet werden.
Natürlich kann über die Flächennutzungsplanung
gegangen werden, allerdings ist nicht klar, ob das Gesetz auch für
Niedersachsen gilt, so Bgm Schulz. Letztendlich verspricht auch dieses
Verfahren keinen wirklichen zeitlichen Vorteil.
Stellv. Bgm Beutler erinnert an einen Vortrag der
avacon. Die avacon hat darauf hingewiesen, dass zum Transport des erzeugten
Stromes vorab Leitungen verlegt werden müssen.
Rh Pröhl verweist in diesem Zusammenhang auf den
Landkreis Uelzen, dort sind in 2023 19 Windkraftanlagen gebaut worden. Der
Abtransport des Stromes stellt dort kein Problem dar.
Rh Ahrens plädiert noch einmal für die Inanspruchnahme
rechtlichen Beistandes.
Rh Christ schlägt vor, eine Resolution dazu zu
verabschieden.
Bgm Schulz unterstützt die Vorschläge von Rh Ahrens
und Rh Christ, möchte dieses allerdings nur in Absprache mit den anderen
Gemeinden tun.