Von der Bgm Dienstversammlung des Landkreises am 27.02.2024 gibt es wenig Erfreuliches zu berichten, so Bgm Schulz.

Klar ist, dass der Landkreis den 01.06.2026 als Ziel nicht halten kann.

 

Weiter wird am 20.08.2024 allen Räten der Entwurf des RROP vorgestellt.

 

Insgesamt sollen 2,89% der Landkreisfläche mit Windkraftanlagen beplant werden.

Da der Landkreis erst etwa 20% der geforderten Fläche erfüllt hat, könnte man nun mutmaßen, dass alle 3, in Zernien möglichen, Flächen umgesetzt werden. Vorerst bleibt nur bis August abzuwarten.

 

Abschließend erläutert Bgm Schulz, dass Windenergie in Wäldern genehmigungsfähig sein wird. PV-Anlagen hingegen werden in Landschaftsschutzgebieten und Vogelschutzgebieten nicht ermöglicht.

 

Rh Ahrens fragt, ob die Gemeinde das Verfahren, eventuell auch mit rechtlichem Beistand, beschleunigen kann.

Bgm Schulz erwidert, dass in Sachen PV mit dem Städteplaner gearbeitet wird. In Sachen Windenergie soll, auf Anraten des Samtgemeindebürgermeisters, bis August abgewartet werden.

Natürlich kann über die Flächennutzungsplanung gegangen werden, allerdings ist nicht klar, ob das Gesetz auch für Niedersachsen gilt, so Bgm Schulz. Letztendlich verspricht auch dieses Verfahren keinen wirklichen zeitlichen Vorteil.

 

Stellv. Bgm Beutler erinnert an einen Vortrag der avacon. Die avacon hat darauf hingewiesen, dass zum Transport des erzeugten Stromes vorab Leitungen verlegt werden müssen.

Rh Pröhl verweist in diesem Zusammenhang auf den Landkreis Uelzen, dort sind in 2023 19 Windkraftanlagen gebaut worden. Der Abtransport des Stromes stellt dort kein Problem dar.

Rh Ahrens plädiert noch einmal für die Inanspruchnahme rechtlichen Beistandes.

Rh Christ schlägt vor, eine Resolution dazu zu verabschieden.

Bgm Schulz unterstützt die Vorschläge von Rh Ahrens und Rh Christ, möchte dieses allerdings nur in Absprache mit den anderen Gemeinden tun.