Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Der Schützenverein Gülden und Umgebung e.V. beantragt für die Umrüstung des Schießstandes auf eine elektronische Schießanlage einen Investitionskostenzuschuss von 50 % der Gesamtmaßnahme. Dies wären

nach Antrag 14.000 €. Der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Schützenverein hat angegeben, seit 2008 keine Förderanträge gestellt zu haben.

Tatsächlich bekommt er jährlich einen allgemeinen Zuschuss von 340 €. Außerdem wurde 2018 auf Antrag ein Zuschuss von 2.000 € zur Schießstanderweiterung und Waffenbeschaffung gezahlt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ergebnis der Beratung

 

Bgm Schulz verliest den Sachverhalt und den Antrag des Schützenvereins.

 

Die Nachfrage des Rh Gleitze, ob die Investitionszuweisung, ggf. über zehn Jahre, abgeschrieben werden muss und somit in das Gesamtergebnis einfließt, bejaht der Kämmerer. Die Abschreibungsdauer ist aber letztlich von den Bestimmungen des Förderbescheides hinsichtlich der Zweckbindungsdauer abhängig.

 

Stellv. Bgm Beutler unterstützt den Antrag in Gänze. Gerade im Sinne der Jugendlichen Mitglieder des Vereins sollte dieser Antrag unterstützt werden.

 

Seit 2008 hat der Schützenverein circa 7.000 Euro seitens der Gemeinde erhalten, so stellv. Bgm Krüger.

Bei 2.000 Euro handelt es sich tatsächlich um einen Zuschuss, der Rest sind Zuschüsse wie sie jeder andere Verein auch erhält. Diese werden pro Mitglied gezahlt und sind auch im Haushalt abgebildet, stellt stellv. Bgm Beutler klar.

 

Um die neue Anlage möglichst breitgefächert zu nutzen, schlägt stellv. Bgm Zachow einen Zusammenschluss mit dem Schützenverein Pudripp vor.

 

Um die Höhe des Zuschusses zu reduzieren, stellt Rh Ahrens die Idee vor, erst den Rahmen für Luftgewehr und im nächsten Jahr den für Kleinkaliber zu bezuschussen.

 

Bgm Schulz unterbricht die Sitzung von 19:44 bis 19:46 Uhr, um einem Mitglied des Schützenvereins dazu das Wort zu erteilen.

 

Bgm Schulz erläutert, dass der SV Zernien vor 5 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die Beregnungsanlage erhalten hat.

Auch unterstützt er den Fusionsvorschlag von stellv. Bgm Zachow, gibt aber zu bedenken, dass genau der Zusammenschluss mit Pudripp vor ein paar Jahren seitens des Schützenverein Gülden abgelehnt wurde.

Er stellt die Frage an den Schützenverein, ob zukünftig eine Fusion angedacht ist.

 

Bgm Schulz unterbricht die Sitzung von 19:49 bis 19:51 Uhr, um einem Mitglied des Schützenvereins dazu das Wort zu erteilen.

 

Rh Enge spricht sich für einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus.

 

Aufgrund der Verhandlungsbereitschaft des Schützenvereins spricht sich stellv. Bgm Beutler für eine Zustimmung zum gestellten Antrag aus.

 

Rh Ahrens favorisiert eine Splittung des Zuschusses. Vorerst sollten nur 4 Bahnen des KK Standes gefördert werden.

 

Stellv. Bgm Zachow kann sich auch 7.000 Euro vorstellen und gegebenenfalls, im Falle eines Zusammenschlusses mit Pudripp, auch Nachverhandlungen.

 

Stellv. Bgm Krüger und Rh Christ sprechen sich für 5.000 Euro aus.

 

Die beantragte Summe von 28.000 Euro steht im Wiederspruch mit der Summe des Angebotes in Höhe vom 23.000 Euro, so Rh Enge.

Rh Ahrens begründet dies mit den Hardwarekosten, die im Angebot nicht aufgeführt sind.

 

Bgm Schulz lässt nachfolgend über

a)       7.000 Euro Zuschuss

b)      5.000 Euro Zuschuss

abstimmen.

 

Auf a) entfallen 2 Ja Stimmen  3 Nein Stimmen  6 Enthaltungen; somit ist der Zuschuss in Höhe von 7.000 Euro mehrheitlich abgelehnt.

Auf b) entfallen 9 Ja Stimmen  2 Enthaltungen; somit ist der Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro einstimmig beschlossen.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien gewährt einen Investitionskostenzuschuss für die Umrüstung des Schießstandes auf eine elektronische Schießanlage in Höhe von 5.000 Euro.