Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.

 

Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von Samtgemeinden zulässig.

Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.

Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist außerdem zu beachten, dass die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ umgeben ist.

 

Nach erster Einschätzung kommen drei Standorte für eine Ausweisung von Wohnbaulandflächen in Frage:

 

1.            Variante: Lange Stücken

2.            Variante: Birkenweg

3.            Variante: Zernien, Lipser Moor (Schulstraße)

 

 

Anmerkung der Verwaltung: stellv. Bgm Beutler nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Zur Entscheidungsfindung empfiehlt das Bauamt, für die drei in Frage kommenden Varianten eine Einschätzung von einem Planungsbüro einzuholen, so Bgm Schulz.

Das Bauamt teilte dazu mit, dass eine Einschätzung des Planungsbüros etwa 2.500 Euro exklusive Mehrwertsteuer kosten würde.

Bgm Schulz schlägt vor, die Verwaltung mit einer entsprechenden Ausschreibung zu beauftragen.

 

Rh Meine fragt, ob eine Entscheidung zwischen den Varianten nötig ist, stattdessen schlägt er vor alle drei Varianten als Baugebiet vorzusehen.

Um die Folgekosten für jede Variante zu ermitteln, werden vorerst alle drei Varianten betrachtet, so Bgm Schulz.

 

Stellv. Bgm Zachow macht zudem auf die Baulücken aufmerksam. Auch diese müssen betrachtet werden. In Bellahn beispielsweise gibt es ein Gebiet, in dem eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen könnte.

Dem stimmt auch stellv. Bgm Beutler zu.

 

Bgm Schulz möchte vorerst die Analyse der Varianten abwarten. Diese wird zusätzliche Kosten, wie etwa die Grunderwerbssteuer, aufzeigen.

 

Bgm Schulz formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Zernien beauftragt die Verwaltung zur Ausschreibung eines Planungsbüros, um die Kosten und Eignung der drei zur Verfügung stehenden Varianten zu analysieren.

 

Bgm Schulz bittet abschließend um Abstimmung dazu.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien beauftragt die Verwaltung zur Ausschreibung eines Planungsbüros, um die Kosten und Eignung der drei zur Verfügung stehenden Varianten zu analysieren.