Sitzung: 29.02.2024 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 20/0079/2024
Sachverhalt:
Grundlage für den
Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 14.12.2023
durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift
entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.
Weiterhin sind die
anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und
sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.
Ein
Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Damnatz verfügt
jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit resp. den geplanten
Fehlbetrag auszugleichen.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.
Bgm Schulz erklärt,
dass die in der Vorberatung besprochenen Änderungen in den HH-Plan
eingearbeitet wurden und es in 2024 somit zu einem Überschuss von 3.500,00 €
kam. Anschließend wurde der Gewerbesteuerausfall i.H.v. 38.600,00 €
miteinberechnet, wodurch zu planen war, wie die Gemeinde rund 35.000,00 € kompensieren
kann, um den Haushalt auszugleichen. Die Frage, weshalb der HH-Plan für 2024
dennoch ein Defizit über -16.700,00 € aufweist, begründet Bgm Schulz mit der
Finanzierung der Kita-Sanierung.
Hinsichtlich der
Kita-Sanierung gibt es nun neue Informationen, der HH-Plan wurde jedoch nicht
noch einmal angepasst, da quasi täglich neue Informationen bekannt werden
könnten. Um in Sachen Kita überhaupt weiter agieren zu können, muss der
Haushalt nun erst einmal beschlossen werden. Vermutlich wird die Finanzierung
der Kita aber erst 2025 Thema sein. Die Planzahlen in diesem Punkt sind daher,
so Bgm Schulz, wissentlich unrichtig, da zum jetzigen Zeitpunkt schon neue
Infos bekannt sind.
Weiter erläutert
Bgm Schulz genauer, wie das Defizit zustande kommt.
Für die Sanierung
bzw. Erweiterung der Kita hat der Rat 300.000,00 € angesetzt. Der letzte Stand
war, dass es eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis geben könnte und die
300.000,00 € vom Landkreis über 10 Jahre, also 30.000,00 € pro Jahr,
zurückgezahlt werden.
Herr Klan hat
diesbezüglich noch einmal beim Landkreis nachgefragt und erfahren, dass solche
Zweckvereinbarungen eigentlich auf 25 Jahre Finanzierung abgeschlossen werden.
Dies würde dann 12.000,00 € Rückzahlung jährlich ergeben, was Herr Klan
entsprechend im HH-Plan eingebaut hat.
Bei der
Zweckvereinbarung gibt es jedoch den Haken, dass der Landkreis nach 10 Jahren
prüft, ob die Kita überhaupt noch gebraucht wird. Ist dies nicht der Fall,
bleibt die Gemeinde auf den Restkosten sitzen.
Vor diesem
Hintergrund waren Bgm Schulz und stellv. Bgm Schmidtke erneut beim Landkreis
und haben ein Gespräch mit der Kämmerin sowie der zuständigen Fachdienstleitung
für Jugendhilfe geführt. Hierbei kam heraus, dass die Finanzierung auch über 10
– 15 Jahre mithilfe einer Schuldendienstvereinbarung abgewickelt werden kann.
Stellv. Bgm Schmidtke fügt hinzu, dass der Zeitraum der Finanzierung von der
tatsächlichen, endgültigen Summe des Projektes abhängt.
Ein weiterer
Pluspunkt der Schuldendienstvereinbarung ist, dass die Rücklagen der Gemeinde
unberührt bleiben.
Das Defizit im
HH-Plan kommt also daher zustande, dass im HH-Plan noch die Finanzierung über
die Zweckvereinbarung eingearbeitet ist.
Bgm Schulz fährt
mit den Steuerangelegenheiten fort. Wie in den vorangegangenen TOPs besprochen,
können über die Hunde- bzw. Zweitwohnungssteuer nun höhere Erträge eingenommen
werden. Der Ausgleich von 35.000,00 € kann damit jedoch noch nicht erzielt
werden. Daher ist nun angedacht die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie
der Gewerbesteuer von 400 % auf 520 % anzuheben. Dies würde zu einem Mehrertrag
über 32.500,00 € führen. Zusammen mit den Mehrerträgen aus Hunde- und
Zweitwohnungssteuer könnten die 35.000,00 € dann kompensiert werden.
Mit einem Hebesatz
von 400 % liegt die Gemeinde Damnatz im Vergleich zu anderen Gemeinden in der
Samtgemeinde ziemlich weit unten. Dies veranschaulicht der Bürgermeister anhand
einer Übersicht.
Er merkt außerdem
an, dass diese Anpassung, hinsichtlich der Grundsteuern, nichts mit der
Grundsteuerreform 2025 zu tun hat. Dort wird es voraussichtlich deutliche
Senkungen geben, genaue Zahlen liegen wohl aber erst im Herbst 2024 vor.
Bgm Schulz merkt
außerdem dann, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer in den meisten Gemeinden
niedriger ist, als die übrigen Hebesätze. Dies liegt daran, dass die
Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis 380 % von der Einkommenssteuer abgezogen
werden kann. Die Belastung bei einem Hebesatz von 400 % in der Gemeinde Damnatz
ist daher nicht allzu hoch. Dies ist auch der Hintergrund, weshalb die Gemeinde
hier einheitliche Hebesätze aufstellt.
Letztlich zeigt Bgm
Schulz den Teilhaushalt bezüglich der Steuern auf und erläutert kurz die
geplanten Steuereinnahmen, auch in Hinblick auf die angepassten Satzungen und
Hebesätze.
Rh Harms merkt an,
dass die Planzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer für ihn nicht
zusammenpassen. Im vorherigen Verlauf der Sitzung wurde erwähnt, dass aktuell
die Einkommenssteuer vom Jahr 2019 berechnet wird, sodass die Pandemiejahre
erst noch relevant werden, dennoch steigen die Werte über die Jahre 2025 –
2027. Herr Klan erläutert dazu, dass es Orientierungsdaten gibt, wonach die
Berechnung durchgeführt wird. Diese Daten sehen eine prozentuale Steigerung
vor.
Bezüglich der
HH-Satzung weist Herr Klan noch daraufhin, dass § 2 der Satzung
genehmigungsbedürftig ist. Im Vorfeld hat er der Kommunalaufsichtsbehörde den
Entwurf des HH-Plans schon einmal zukommen lassen, mit der Bitte um
Überprüfung, ob eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Dies wurde
bejaht, sodass Herr Klan einer schnellen Genehmigung entgegenblickt.
Der Rat der
Gemeinde Damnatz fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2024 sowie das
Investitionsprogramm 2023-2027.