Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Grundlage für den Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 14.12.2023 durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.

Weiterhin sind die anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.

 

Ein Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Damnatz verfügt jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit resp. den geplanten Fehlbetrag auszugleichen.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.

 

Bgm Schulz erklärt, dass die in der Vorberatung besprochenen Änderungen in den HH-Plan eingearbeitet wurden und es in 2024 somit zu einem Überschuss von 3.500,00 € kam. Anschließend wurde der Gewerbesteuerausfall i.H.v. 38.600,00 € miteinberechnet, wodurch zu planen war, wie die Gemeinde rund 35.000,00 € kompensieren kann, um den Haushalt auszugleichen. Die Frage, weshalb der HH-Plan für 2024 dennoch ein Defizit über -16.700,00 € aufweist, begründet Bgm Schulz mit der Finanzierung der Kita-Sanierung.

Hinsichtlich der Kita-Sanierung gibt es nun neue Informationen, der HH-Plan wurde jedoch nicht noch einmal angepasst, da quasi täglich neue Informationen bekannt werden könnten. Um in Sachen Kita überhaupt weiter agieren zu können, muss der Haushalt nun erst einmal beschlossen werden. Vermutlich wird die Finanzierung der Kita aber erst 2025 Thema sein. Die Planzahlen in diesem Punkt sind daher, so Bgm Schulz, wissentlich unrichtig, da zum jetzigen Zeitpunkt schon neue Infos bekannt sind.

 

Weiter erläutert Bgm Schulz genauer, wie das Defizit zustande kommt.

Für die Sanierung bzw. Erweiterung der Kita hat der Rat 300.000,00 € angesetzt. Der letzte Stand war, dass es eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis geben könnte und die 300.000,00 € vom Landkreis über 10 Jahre, also 30.000,00 € pro Jahr, zurückgezahlt werden.

Herr Klan hat diesbezüglich noch einmal beim Landkreis nachgefragt und erfahren, dass solche Zweckvereinbarungen eigentlich auf 25 Jahre Finanzierung abgeschlossen werden. Dies würde dann 12.000,00 € Rückzahlung jährlich ergeben, was Herr Klan entsprechend im HH-Plan eingebaut hat.

Bei der Zweckvereinbarung gibt es jedoch den Haken, dass der Landkreis nach 10 Jahren prüft, ob die Kita überhaupt noch gebraucht wird. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Gemeinde auf den Restkosten sitzen.

Vor diesem Hintergrund waren Bgm Schulz und stellv. Bgm Schmidtke erneut beim Landkreis und haben ein Gespräch mit der Kämmerin sowie der zuständigen Fachdienstleitung für Jugendhilfe geführt. Hierbei kam heraus, dass die Finanzierung auch über 10 – 15 Jahre mithilfe einer Schuldendienstvereinbarung abgewickelt werden kann. Stellv. Bgm Schmidtke fügt hinzu, dass der Zeitraum der Finanzierung von der tatsächlichen, endgültigen Summe des Projektes abhängt.

Ein weiterer Pluspunkt der Schuldendienstvereinbarung ist, dass die Rücklagen der Gemeinde unberührt bleiben.

 

Das Defizit im HH-Plan kommt also daher zustande, dass im HH-Plan noch die Finanzierung über die Zweckvereinbarung eingearbeitet ist.

 

Bgm Schulz fährt mit den Steuerangelegenheiten fort. Wie in den vorangegangenen TOPs besprochen, können über die Hunde- bzw. Zweitwohnungssteuer nun höhere Erträge eingenommen werden. Der Ausgleich von 35.000,00 € kann damit jedoch noch nicht erzielt werden. Daher ist nun angedacht die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer von 400 % auf 520 % anzuheben. Dies würde zu einem Mehrertrag über 32.500,00 € führen. Zusammen mit den Mehrerträgen aus Hunde- und Zweitwohnungssteuer könnten die 35.000,00 € dann kompensiert werden.

Mit einem Hebesatz von 400 % liegt die Gemeinde Damnatz im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Samtgemeinde ziemlich weit unten. Dies veranschaulicht der Bürgermeister anhand einer Übersicht.

Er merkt außerdem an, dass diese Anpassung, hinsichtlich der Grundsteuern, nichts mit der Grundsteuerreform 2025 zu tun hat. Dort wird es voraussichtlich deutliche Senkungen geben, genaue Zahlen liegen wohl aber erst im Herbst 2024 vor.

Bgm Schulz merkt außerdem dann, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer in den meisten Gemeinden niedriger ist, als die übrigen Hebesätze. Dies liegt daran, dass die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz bis 380 % von der Einkommenssteuer abgezogen werden kann. Die Belastung bei einem Hebesatz von 400 % in der Gemeinde Damnatz ist daher nicht allzu hoch. Dies ist auch der Hintergrund, weshalb die Gemeinde hier einheitliche Hebesätze aufstellt.

 

Letztlich zeigt Bgm Schulz den Teilhaushalt bezüglich der Steuern auf und erläutert kurz die geplanten Steuereinnahmen, auch in Hinblick auf die angepassten Satzungen und Hebesätze.

 

Rh Harms merkt an, dass die Planzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer für ihn nicht zusammenpassen. Im vorherigen Verlauf der Sitzung wurde erwähnt, dass aktuell die Einkommenssteuer vom Jahr 2019 berechnet wird, sodass die Pandemiejahre erst noch relevant werden, dennoch steigen die Werte über die Jahre 2025 – 2027. Herr Klan erläutert dazu, dass es Orientierungsdaten gibt, wonach die Berechnung durchgeführt wird. Diese Daten sehen eine prozentuale Steigerung vor.

 

Bezüglich der HH-Satzung weist Herr Klan noch daraufhin, dass § 2 der Satzung genehmigungsbedürftig ist. Im Vorfeld hat er der Kommunalaufsichtsbehörde den Entwurf des HH-Plans schon einmal zukommen lassen, mit der Bitte um Überprüfung, ob eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Dies wurde bejaht, sodass Herr Klan einer schnellen Genehmigung entgegenblickt.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst einstimmig folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023-2027.