Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli in der Gemeinde Gusborn hat den folgenden Antrag gestellt:

 

Der Rat möge darüber beraten, ob die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer A , B und der Gewerbesteuer angemessen sind und nach Beratung die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 beschließen.

 

Begründung:

 

In der vergangenen Sitzung wurde das Thema Hebesätze nicht angesprochen.

Bis zum heutigen Tage gibt es kein Protokoll der letzten Ratssitzung, weshalb aktuell Details zur Haushaltsvorberatung nicht vorliegen. Hier ist nicht in Erinnerung, ob über die Beibehaltung der Hebesätze bzw. Erhöhung oder Senkung gesprochen wurde – wir meinen nicht. Auch aus den Sitzungsunterlagen zur letzten Sitzung zum TOP Haushaltsvorberatung findet sich nichts über die Hebesätze. Leider wurden erst in der Sitzung die aktuellen Zahlen über die Haushaltssituationen der letzten Jahre dem Rat mitgeteilt – die konkreten Zahlen wurden in der Sitzung mündlich verkündet, decken sich aber nicht mit den Zahlen, die in dem EJZ-Bericht ( letzte Sitzung) genannt wurden.

In Erinnerung blieb hier, dass es positive Haushaltsabschlüsse in den letzten Jahren gegeben hat, das bedeutet, dass offensichtlich diese positive Situation Spielraum für eine Senkung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zulässt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ergebnis der Beratung.

 

Rh Beckmann eröffnet die Diskussion zu diesem Thema mit dem Hinweis, dass bei der Vorberatung des Haushaltes in der letzten Sitzung nicht über Realsteuersätze gesprochen wurde.

Allerdings wurde über einen ausgeglichenen Haushalt berichtet, insofern dürfte einer Anpassung der Realsteuer nichts im Wege stehen. Er erkundigt sich, ob Herr Klan, Verwaltung, hierzu Spielraum sieht.

 

Herr Klan verweist dazu auf die Seite 16 im Haushaltsplan. Der Abschluss für 2021/2022 ist zwar positiv, allerdings wird für 2023 und 2024 bereits mit einem Defizit gerechnet. Auch soll sich, wie der Presse zu entnehmen, die Kreisumlage erhöhen, so dass er hier wenig Spielraum sieht.

 

Rh Struck erwähnt, dass die Erhöhung 2018 lediglich für ein Jahr beschlossen wurde. Sobald der Haushalt es zuließe, sollten die Hebesätze wieder gesenkt werden. Zudem hat die Gemeinde Gusborn niedersachsenweit die höchsten Hebesätze. Im Übrigen würde die Kommunalaufsicht bei einer defizitären Haushaltslage eine Erhöhung verlangen. Er plädiert dafür die Hebesätze jetzt zu senken und bei Bedarf wieder zu erhöhen.

 

Bgm Ringel verweis auf die Haushaltsvorberatung. Dieser Antrag hätte im Zuge der Vorberatung erfolgen müssen. Die Hebesätze sind Bestandteil der Haushaltssatzung. Änderungen an den Hebesätzen müssen folglich in den Haushalt eingearbeitet werden, weiter müssen seitens der Verwaltung neue Steuerbescheide versendet werden und letztlich verfügt die Gemeinde dann über keinen Haushalt.

Abschließend erklärt er, dass die Hebesätze im Herbst aufgrund der Grundsteuerreform ohnehin angepasst werden müssen.

 

Herr Klan bestätigt, dass der Haushalt aufgrund der alten Hebesätze berechnet wurde. Sollen diese hier neu verhandelt werden, muss der TOP 10 der Sitzung abgesetzt werden, um die neuen Hebesätze einzuarbeiten. Somit könnte der Haushaltsplan nicht zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben werden.

 

Rh Beckmann sagt, dass die Verwaltung dieses in der letzten Sitzung hätte erwähnen müssen. Er hätte aufgrund des Antrages heute zumindest eine Modellrechnung erwartet.

 

Stellv. Bgm Fahren wiederlegt die Aussagen von Rh Struck und Rh Beckmann.

Zum einen war der Ansatz der Hebesätze im Haushaltsplanentwurf der letzten Sitzung, zum anderen wurde die Erhöhung der Hebesätze zwar in 2018 beschlossen, dieses aber nicht nur für ein Jahr.

Weiter weist er darauf hin, dass in der letzten Sitzung sehr wohl über die Umverteilung der Steuer und damit eventueller Anpassung der Hebesätze berichtet wurde.

Abschließend empfiehlt er heute keine Änderung der Realsteuersätze zu beschließen.

 

Fachdienstleiter Köpke ergänzt, dass Gusborn nicht die höchsten Hebesätze in Niedersachsen hat.

Auch er betont, dass die Steuerreform ansteht. Sollten die Hebesätze heute gesenkt und später wieder erhöht werden, gleicht dies einer versteckten Steuererhöhung. Im Herbst dieses Jahres werden die aufkommensneutralen Hebesätze präsentiert.

Abschließend bittet er Rh Beckmann Anträge künftig präziser zu formulieren. Aus dem vorliegenden Antrag geht nicht hervor, inwieweit die Realsteuerhebesätze angepasst werden sollen.

Hier sieht Rh Beckmann deutlich den Bürgermeister, oder die Verwaltung in der Verantwortung entsprechende Aufträge zu formulieren.

Er selbst hat bei der Vorberatung des Haushaltes nicht an die Hebesätze gedacht, die Fragen erst im Nachhinein formuliert.

Schlussendlich sollen die Hebesätze so bleiben wie sie sind und der Tagesordnungspunkt kann somit verlassen werden.

 

Bgm Ringel lässt über den Vorschlag von Rh Beckmann abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.