Sitzung: 21.02.2024 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 22/0089/2024
Sachverhalt:
Die Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli in der Gemeinde Gusborn hat den folgenden Antrag gestellt:
Der Rat möge darüber beraten, ob die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer
A , B und der Gewerbesteuer angemessen sind und nach Beratung die Hebesätze für
das Haushaltsjahr 2024 beschließen.
Begründung:
In der vergangenen Sitzung wurde das Thema Hebesätze nicht angesprochen.
Bis zum heutigen Tage gibt es kein Protokoll der letzten Ratssitzung,
weshalb aktuell Details zur Haushaltsvorberatung nicht vorliegen. Hier ist
nicht in Erinnerung, ob über die Beibehaltung der Hebesätze bzw. Erhöhung oder
Senkung gesprochen wurde – wir meinen nicht. Auch aus den Sitzungsunterlagen
zur letzten Sitzung zum TOP Haushaltsvorberatung findet sich nichts über die
Hebesätze. Leider wurden erst in der Sitzung die aktuellen Zahlen über die
Haushaltssituationen der letzten Jahre dem Rat mitgeteilt – die konkreten
Zahlen wurden in der Sitzung mündlich verkündet, decken sich aber nicht mit den
Zahlen, die in dem EJZ-Bericht ( letzte Sitzung) genannt wurden.
In Erinnerung blieb hier, dass es positive Haushaltsabschlüsse in den
letzten Jahren gegeben hat, das bedeutet, dass offensichtlich diese positive
Situation Spielraum für eine Senkung der Grundsteuer A und B sowie der
Gewerbesteuer zulässt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Ergebnis der
Beratung.
Rh Beckmann eröffnet die Diskussion zu diesem Thema mit dem Hinweis,
dass bei der Vorberatung des Haushaltes in der letzten Sitzung nicht über
Realsteuersätze gesprochen wurde.
Allerdings wurde über einen ausgeglichenen Haushalt berichtet, insofern
dürfte einer Anpassung der Realsteuer nichts im Wege stehen. Er erkundigt sich,
ob Herr Klan, Verwaltung, hierzu Spielraum sieht.
Herr Klan verweist dazu auf die Seite 16 im Haushaltsplan. Der Abschluss
für 2021/2022 ist zwar positiv, allerdings wird für 2023 und 2024 bereits mit
einem Defizit gerechnet. Auch soll sich, wie der Presse zu entnehmen, die
Kreisumlage erhöhen, so dass er hier wenig Spielraum sieht.
Rh Struck erwähnt, dass die Erhöhung 2018 lediglich für ein Jahr
beschlossen wurde. Sobald der Haushalt es zuließe, sollten die Hebesätze wieder
gesenkt werden. Zudem hat die Gemeinde Gusborn niedersachsenweit die höchsten
Hebesätze. Im Übrigen würde die Kommunalaufsicht bei einer defizitären
Haushaltslage eine Erhöhung verlangen. Er plädiert dafür die Hebesätze jetzt zu
senken und bei Bedarf wieder zu erhöhen.
Bgm Ringel verweis auf die Haushaltsvorberatung. Dieser Antrag hätte im
Zuge der Vorberatung erfolgen müssen. Die Hebesätze sind Bestandteil der
Haushaltssatzung. Änderungen an den Hebesätzen müssen folglich in den Haushalt
eingearbeitet werden, weiter müssen seitens der Verwaltung neue Steuerbescheide
versendet werden und letztlich verfügt die Gemeinde dann über keinen Haushalt.
Abschließend erklärt er, dass die Hebesätze im Herbst aufgrund der
Grundsteuerreform ohnehin angepasst werden müssen.
Herr Klan bestätigt, dass der Haushalt aufgrund der alten Hebesätze
berechnet wurde. Sollen diese hier neu verhandelt werden, muss der TOP 10 der
Sitzung abgesetzt werden, um die neuen Hebesätze einzuarbeiten. Somit könnte
der Haushaltsplan nicht zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben werden.
Rh Beckmann sagt, dass die Verwaltung dieses in der letzten Sitzung
hätte erwähnen müssen. Er hätte aufgrund des Antrages heute zumindest eine
Modellrechnung erwartet.
Stellv. Bgm Fahren wiederlegt die Aussagen von Rh Struck und Rh
Beckmann.
Zum einen war der Ansatz der Hebesätze im Haushaltsplanentwurf der
letzten Sitzung, zum anderen wurde die Erhöhung der Hebesätze zwar in 2018
beschlossen, dieses aber nicht nur für ein Jahr.
Weiter weist er darauf hin, dass in der letzten Sitzung sehr wohl über
die Umverteilung der Steuer und damit eventueller Anpassung der Hebesätze
berichtet wurde.
Abschließend empfiehlt er heute keine Änderung der Realsteuersätze zu
beschließen.
Fachdienstleiter Köpke ergänzt, dass Gusborn nicht die höchsten
Hebesätze in Niedersachsen hat.
Auch er betont, dass die Steuerreform ansteht. Sollten die Hebesätze
heute gesenkt und später wieder erhöht werden, gleicht dies einer versteckten
Steuererhöhung. Im Herbst dieses Jahres werden die aufkommensneutralen
Hebesätze präsentiert.
Abschließend bittet
er Rh Beckmann Anträge künftig präziser zu formulieren. Aus dem vorliegenden
Antrag geht nicht hervor, inwieweit die Realsteuerhebesätze angepasst
werden sollen.
Hier sieht Rh Beckmann deutlich den Bürgermeister, oder die Verwaltung
in der Verantwortung entsprechende Aufträge zu formulieren.
Er selbst hat bei der Vorberatung des Haushaltes nicht an die Hebesätze
gedacht, die Fragen erst im Nachhinein formuliert.
Schlussendlich sollen die Hebesätze so bleiben wie sie sind und der
Tagesordnungspunkt kann somit verlassen werden.
Bgm Ringel lässt über den Vorschlag von Rh Beckmann abstimmen.
Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die
Realsteuerhebesätze bleiben unverändert.