Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Gusborn wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 20.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 18.01.2024 bis 02.02.2024 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

 

Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Gusborn hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 91.606,23 € erzielt. Der Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Nach der Zuführung wird die besagte Rücklage einen Bestand in selbiger Höhe ausweisen.

Der im außerordentlichen Bereich entstandene Fehlbetrag in Höhe von -1,00 € wird durch die vorhandenen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Anschließend wird die besagte Rücklage einen Bestand von 19.303,63 € ausweisen. Die Ergebnisrücklagen summieren sich sodann auf insgesamt 110.909,86 €.

 

Herr Klan, Kämmerer, informiert, dass er den Jahresabschluss bereits am 20.07.2023 an das RPA geschickt hat. Nachfolgend erläutert er den Sachverhalt.

 

Rh Beckmann hinterfragt, die im Text unter 260 genannten, Beratungs- und Betreuungshonorare betreffend der Konzessionsabgabe Gas.

Fachdienstleiter Köpke erläutert, dass der Konzessionsvertrag Gas in 2024 ausläuft. Da es sich dabei um ein umfangreiches Verfahren handelt, wird dieses von einem Anwaltsbüro begleitet.

 

Weiter fragt Rh Beckmann warum der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln in der Gesamtfinanzrechnung für 2022 mit 0 Euro dargestellt ist.

Herr Klan erläutert, dass es sich hierbei lediglich um eine Art der Darstellung handelt, der Haushaltsansatz wird nicht beplant.

 

Rf Kadenbach merkt an, dass im Schlussbericht unter Punkt 2 angemerkt ist, dass der Haushalt zu spät abgegeben wurde. Sie fragt, ob dies Auswirkungen hat.

Herr Klan verneint dieses.

 

Rh Struck betont, dass der Jahresabschluss deutlich besser, als in der Planung angenommen, ausfällt.

Ihm fällt auf, dass dies immer so ist. Für die nächste Vorberatung sollte man dies vormerken.

 

Rh Beckmann fragt, wo das, im Schlussbericht unter 4.2, Seite 12, genannte Geld kontiert ist.

Herr Klan gibt an, dass dies seit 2007 unter „passive Rechnungsabgrenzung“ zu finden ist.

Seitens des Prüfers wurde empfohlen, dies auf eine zweckgebundene Rücklage umzubuchen.

Somit findet man es leichter als Extraposition auf der Passivseite der Bilanz. Eine entsprechende Umbuchung wurde bereits veranlasst.

 

Bgm Ringel lässt einzeln über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

Auf Beschlussvorschlag a) entfallen 10 Ja Stimmen

Auf Beschlussvorschlag b) entfallen 9 Ja Stimmen und 1 Enthaltung

Auf Beschlussvorschlag c) entfallen 10 Ja Stimmen

 

Somit fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden

 


Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 91.606,23 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.