Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Grundlage für den Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 25.01.2024 durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.

Weiterhin sind die anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.

 

Ein Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Gusborn verfügt jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit resp. den geplanten Fehlbetrag auszugleichen.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.

 

Kämmerer Herr Klan informiert, dass er die, in der letzten Sitzung beantragten, Änderungen eingearbeitet hat.

Weiter wurde für die Wurzelaufbrüche bereits im Haushaltsjahr 2022 eine Rückstellung in Höhe von 15.000 Euro gebildet.

Ebenso für den Rückbau der Verkehrsinsel. Somit stehe für Straßen und Straßeneinrichtung für 2024 aus den Rückstellungen und dem laufendem Haushalt 58.700 Euro zur Verfügung.

Für den Bedarf an zusätzlichen Lichtpunkten in den Ortschaften Siemen und Zadrau wurden im Investitionsprogramm 5.000 Euro vorgesehen.

 

Rh Beckmann fragt, ob auch die Kosten für die Wurzelaufbrüche im Wolkenfeld bedacht wurden.

Dieses, so Herr Klan, wird aus dem laufenden Haushalt finanziert, er hat dieses innerhalb der Verwaltung bereits weitergegeben.

Rh Beckmann würde dieses gern in Form einer Fußnote vermerken.

Die Notwendigkeit dazu sieht Herr Klan nicht, da es im Protokoll vermerkt ist. Wunschgemäß wird er aber eine zusätzliche Fußnote einfügen.

 

Weitere 3.000 Euro wurden für das abgängige Streugerät im Investitionsprogramm veranschlagt.

Auch im Produkt Umwelt wurden 15.000 Euro, zum Beispiel für die Eulennistkästen oder weiterer Förderung der Stecker-PV-Anlagen eingestellt.

 

Durch die Aufnahme der Investitionen hat sich natürlich der Saldo aus Investitionstätigkeiten verändert, folglich auch der Investitionskreditbedarf, dies verändert wiederrum die Folgekosten in den Finanzplanjahren.

 

Herr Klan verweist auf den genehmigungsbedürftigen Bestandteil der Kreditaufnahmen in Höhe von 382.500 Euro in § 2 der Haushaltssatzung.

Auch die Liquiditätskredite im § 4 der Haushaltssatzung sind genehmigungsbedürftig, da der errechnete Höchstbetrag mehr als ein Drittel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt.

 

Der § 6, der dem Bürgermeister außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe bis zu 2.000 Euro selbstbestimmend erlaubt, bleibt unverändert.

 

Der Gesamtergebnishaushalt 2024 sieht einen Fehlbetrag von 42.200 Euro vor, dieser weicht aufgrund der, eingangs erwähnten, Änderungen vom Stand der Haushaltsvorberatung ab.

Ein direkter Haushaltsausgleich ist somit nicht möglich, allerdings verfügt die Gemeinde Gusborn über, wie im Vorbericht dargelegt, Ergebnisrücklagen. Somit kann das Defizit ausgeglichen werden. In den Finanzplanjahren wird gegenwärtig ausschließlich mit Überschüssen kalkuliert, so dass die Bildung weiterer Rücklagen erwartet wird.

Somit ist der fiktive Haushalt gewährleistet.

 

Abschließend berichtet Herr Klan, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit der Bitte um Stellungahme hinsichtlich der Genehmigungsbedürftigkeit an die Kommunalaufsicht gesendet zu haben. Diese wurde in Aussicht gestellt.

Die Gemeinde Gusborn startet mit einem vorläufigen Kassenbestand von 449.335,22 Euro in das das Haushaltsjahr 2024. Dieser Bestand wird sich, laut Finanzplanung, im Jahr 2024 um 359.500 Euro verringern.

 

Rh Beckmann schlägt vor für die Investitionen, 04.5220002, einen Sperrvermerk einzufügen. Die Verhandlungen zu den Grundstücken sind noch nicht abgeschlossen, beziehungsweise steht der Preis, zu dem die Grundstücke erworben werden sollen noch nicht abschließend fest. Der Rat sollte sich hier vorbehalten, über den Preis zu beschließen.

Herr Klan entgegnet, dass es bezüglich des Preises bereits ein Beschluss gefasst worden ist.

Grundsätzlich spricht aber nichts gegen einen Sperrvermerk.

Seitens des Rates der Gemeinde Gusborn gibt es keine Einwände dazu.

 

Rf Kadenbach fragt, warum die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 34.000 Euro so hoch sind.

Herr Klan sagt zu, die Antwort im Protokoll zu liefern.

 

Anmerkung der Verwaltung: Haupursächlich für die zum 01.01.2023 bestehenden hohen Verbindlichkeiten sind zwei Eingangsrechnungen betreffend die Herstellungen der E-Ladesäulen in den Ortsteilen Klein Gusborn (Zadrauer Weg) und Quickborn (Parkplatz, Hauptstraße 10). Diese reduzierten sich bereits im Januar durch die Leistungen der entsprechenden Zahlungen.

 

Rh Beckmann merkt an, dass die, noch nicht durchgeführten, Investitionen auf Seite 111 nicht vermerkt sind. Es fehlt zum Beispiel der Gehweg in Zadrau.

Bgm Ringel erläutert, dass die Maßnahme, vor dem Hintergrund eventuell ins Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen zu werden und entsprechend Zuschüsse zu erhalten, zurückgestellt wurde.

Herr Klan ergänzt, dass das Investitionsprogramm die Jahre 2023-2027 abbildet. Die Maßnahme zum Gehweg in Zadrau ist in 2022 beschlossen worden. Die Haushaltsreste wurden übertragen.

 

Rf Heinz überlegt, ob größere Summen ein Jahr im Voraus beschlossen werden müssen, um sie im nächsten Haushalt abbilden zu können.

Bgm Ringel erklärt, dass dieses immer in der Vorberatung im Herbst eingeplant werden muss.

Rh Hahlbohm ergänzt, dass kleinere Beträge auch aus anderen Posten überragen werden können.

Herr Klan erläutert abschließend, dass natürlich nicht alle Eventualitäten im Haushalt eingeplant werden können. Dafür gibt es die Deckung innerhalb des Budgets und Pauschalbeträge.

 

Nach diesen Ausführungen lässt Bgm Ringel über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023-2027.