Sitzung: 21.02.2024 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0077/2024
Sachverhalt:
Grundlage für den
Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 25.01.2024
durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift
entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.
Weiterhin sind die
anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und
sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.
Ein
Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Gusborn verfügt
jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit resp. den geplanten
Fehlbetrag auszugleichen.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.
Kämmerer Herr Klan
informiert, dass er die, in der letzten Sitzung beantragten, Änderungen
eingearbeitet hat.
Weiter wurde für
die Wurzelaufbrüche bereits im Haushaltsjahr 2022 eine Rückstellung in Höhe von
15.000 Euro gebildet.
Ebenso für den
Rückbau der Verkehrsinsel. Somit stehe für Straßen und Straßeneinrichtung für
2024 aus den Rückstellungen und dem laufendem Haushalt 58.700 Euro zur
Verfügung.
Für den Bedarf an
zusätzlichen Lichtpunkten in den Ortschaften Siemen und Zadrau wurden im
Investitionsprogramm 5.000 Euro vorgesehen.
Rh Beckmann fragt,
ob auch die Kosten für die Wurzelaufbrüche im Wolkenfeld bedacht wurden.
Dieses, so Herr
Klan, wird aus dem laufenden Haushalt finanziert, er hat dieses innerhalb der
Verwaltung bereits weitergegeben.
Rh Beckmann würde
dieses gern in Form einer Fußnote vermerken.
Die Notwendigkeit
dazu sieht Herr Klan nicht, da es im Protokoll vermerkt ist. Wunschgemäß wird
er aber eine zusätzliche Fußnote einfügen.
Weitere 3.000 Euro
wurden für das abgängige Streugerät im Investitionsprogramm veranschlagt.
Auch im Produkt
Umwelt wurden 15.000 Euro, zum Beispiel für die Eulennistkästen oder weiterer
Förderung der Stecker-PV-Anlagen eingestellt.
Durch die Aufnahme
der Investitionen hat sich natürlich der Saldo aus Investitionstätigkeiten
verändert, folglich auch der Investitionskreditbedarf, dies verändert wiederrum
die Folgekosten in den Finanzplanjahren.
Herr Klan verweist
auf den genehmigungsbedürftigen Bestandteil der Kreditaufnahmen in Höhe von
382.500 Euro in § 2 der Haushaltssatzung.
Auch die
Liquiditätskredite im § 4 der Haushaltssatzung sind genehmigungsbedürftig, da
der errechnete Höchstbetrag mehr als ein Drittel der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit beträgt.
Der § 6, der dem
Bürgermeister außer- und überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe
bis zu 2.000 Euro selbstbestimmend erlaubt, bleibt unverändert.
Der
Gesamtergebnishaushalt 2024 sieht einen Fehlbetrag von 42.200 Euro vor, dieser
weicht aufgrund der, eingangs erwähnten, Änderungen vom Stand der
Haushaltsvorberatung ab.
Ein direkter Haushaltsausgleich
ist somit nicht möglich, allerdings verfügt die Gemeinde Gusborn über, wie im
Vorbericht dargelegt, Ergebnisrücklagen. Somit kann das Defizit ausgeglichen
werden. In den Finanzplanjahren wird gegenwärtig ausschließlich mit
Überschüssen kalkuliert, so dass die Bildung weiterer Rücklagen erwartet wird.
Somit ist der
fiktive Haushalt gewährleistet.
Abschließend
berichtet Herr Klan, den vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit der Bitte um
Stellungahme hinsichtlich der Genehmigungsbedürftigkeit an die Kommunalaufsicht
gesendet zu haben. Diese wurde in Aussicht gestellt.
Die Gemeinde
Gusborn startet mit einem vorläufigen Kassenbestand von 449.335,22 Euro in das
das Haushaltsjahr 2024. Dieser Bestand wird sich, laut Finanzplanung, im Jahr
2024 um 359.500 Euro verringern.
Rh Beckmann schlägt
vor für die Investitionen, 04.5220002, einen Sperrvermerk einzufügen. Die
Verhandlungen zu den Grundstücken sind noch nicht abgeschlossen,
beziehungsweise steht der Preis, zu dem die Grundstücke erworben werden sollen
noch nicht abschließend fest. Der Rat sollte sich hier vorbehalten, über den
Preis zu beschließen.
Herr Klan
entgegnet, dass es bezüglich des Preises bereits ein Beschluss gefasst worden
ist.
Grundsätzlich
spricht aber nichts gegen einen Sperrvermerk.
Seitens des Rates
der Gemeinde Gusborn gibt es keine Einwände dazu.
Rf Kadenbach fragt,
warum die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 34.000 Euro so
hoch sind.
Herr Klan sagt zu,
die Antwort im Protokoll zu liefern.
Anmerkung der Verwaltung: Haupursächlich
für die zum 01.01.2023 bestehenden hohen Verbindlichkeiten sind zwei
Eingangsrechnungen betreffend die Herstellungen der E-Ladesäulen in den
Ortsteilen Klein Gusborn (Zadrauer Weg) und Quickborn (Parkplatz, Hauptstraße
10). Diese reduzierten sich bereits im Januar durch die Leistungen der
entsprechenden Zahlungen.
Rh Beckmann merkt
an, dass die, noch nicht durchgeführten, Investitionen auf Seite 111 nicht
vermerkt sind. Es fehlt zum Beispiel der Gehweg in Zadrau.
Bgm Ringel erläutert,
dass die Maßnahme, vor dem Hintergrund eventuell ins Dorfentwicklungsprogramm
aufgenommen zu werden und entsprechend Zuschüsse zu erhalten, zurückgestellt
wurde.
Herr Klan ergänzt,
dass das Investitionsprogramm die Jahre 2023-2027 abbildet. Die Maßnahme zum
Gehweg in Zadrau ist in 2022 beschlossen worden. Die Haushaltsreste wurden
übertragen.
Rf Heinz überlegt,
ob größere Summen ein Jahr im Voraus beschlossen werden müssen, um sie im
nächsten Haushalt abbilden zu können.
Bgm Ringel erklärt,
dass dieses immer in der Vorberatung im Herbst eingeplant werden muss.
Rh Hahlbohm
ergänzt, dass kleinere Beträge auch aus anderen Posten überragen werden können.
Herr Klan erläutert
abschließend, dass natürlich nicht alle Eventualitäten im Haushalt eingeplant
werden können. Dafür gibt es die Deckung innerhalb des Budgets und
Pauschalbeträge.
Nach diesen
Ausführungen lässt Bgm Ringel über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die in der Anlage zur Vorlage beiliegende Haushaltssatzung 2024 sowie das
Investitionsprogramm 2023-2027.