Beschluss: Ohne Empfehlung

Sachverhalt:

Herr Steffen erläutert, dass auf dem Grundstück der Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 14/34 eine Kindertagesstätte errichtet werden soll. Aktuell wird die Fläche als Spielplatz genutzt. Aufgrund des Flächenbedarfs der geplanten Kindertagesstätte wird der bestehende Spielplatz voraussichtlich leider entfernt werden müssen.

Die Verwaltung hat daher drei Alternativstandorte näher betrachtet, die für die Neuerrichtung des Spielplatzes im näheren Umfeld, die sich planungsrechtlich geeignet und sich im Besitz der Stadt Hitzacker (Elbe) oder des Landkreises Lüchow-Dannenberg befinden und damit infrage kommen.

 

Bei den drei Alternativen handelt es sich

1. um den Standort neben dem Hiddobad im Rieselweg, derzeit eine ungepflegte Grünfläche.

 

2. beim Sportplatz am Räsenberg, derzeit befindet sich die Fläche als ungenutzte Grünfläche auf dem Grundstück, die geringe Entfernung zum derzeitigen Spielplatz macht die Fläche attraktiv, jedoch liegt die Bahnlinie als Gefahrenstelle für Kinder zwischen den beiden Standorten.

 

Als 3. Alternativstandort kommt eine Fläche zwischen dem Sportlerheim und der kleinen Turnhalle im Rieselweg in Betracht, derzeit wird ein Teil der Fläche als Sportanlage genutzt.

Die ungenutzte Grünfläche käme als Spielplatz in Frage.

 

Als Favorit für die Verwaltung hat sich vor allem durch die hohe soziale Kontrolle durch angrenzende Wohnhäuser die Fläche am Hiddobad hervorgetan.

 

Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die durchdachten Alternativvorschläge der Verwaltung

 

Rh Flindt teilt mit, dass bekannt ist, dass er ganz klar gegen die Verlegung des Spielplatzes aus dem Ahornweg ist, er bittet darum, mit dem Landkreis zu klären, unter welchen Voraussetzungen es möglich wäre, die Kindertagesstätte und einen öffentlichen Spielplatz auf dem Grundstück zu betreiben.

 

Rh Harney fragt, ob nicht die Fläche unter Variante 3 mit einer Fläche von 1.300 qm für den Bau der Kindertagesstätte in Betracht kommt. Die direkte Anbindung an den Sportplatz, die Schulen und das Schwimmbad wären doch auch hierfür Vorteile.

 

Herr Steffen teilt mit, dass das Grundstück hierfür leider zu klein ist, dass das Grundstück tatsächlich aber intern als Standort für den Bau der Kindertagesstätte im Gespräch war.

Für das Gebäude werden schon 1.700 qm benötigt, so Herr Steffen.

 

Stellv. AV Weiss möchte wissen, ob wegen einer Nutzung der Fläche am Sportlerheim bereits mit dem TSV gesprochen wurde, da dort in den Sommermonaten durchaus Leichtathletik-Training stattfindet.

 

Solche Gespräche wurden bisher nicht geführt.

 

Nach weiteren Diskussionen bleibt die Frage offen, ob es nicht tatsächlich möglich ist, dass der Spielplatz an der geplanten Kindertagesstätte nach den Öffnungszeiten durch die Öffentlichkeit nutzbar wäre oder ob nicht ein kleinerer öffentlicher Spielplatz neben der Kindertagesstätte und ihren Außenanlagen möglich wäre.

 

Herr Beckmann sagt die Klärung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.

 

Es gibt an allen drei Alternativvorschlägen nichts auszusetzen, alle haben ihren Charme und Vor- und Nachteil, da sich die Ausschussmitglieder ohne Klärung der offenen Fragen auf keine der genannten Alternativen festlegen möchten, geht dieser Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss, so stellv. AV Weiss abschließend.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Information aus dem Fachdienst 14 Schulen/Jugend/Freizeit

In der DVO-NKiTaG (Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege) ist im ersten Teil/erster Abschnitt geregelt,

welche Anforderungen an Räumlichkeiten und Außenflächen gestellt wird.

Geplant ist eine 3-gruppige Einrichtung mit 1 Krippengruppe (15 Kinder) und 2 Elementargruppen (50 Kinder). Die Gruppenräume müssen eine Bodenfläche von 3 m² bzw. 2 m² aufweisen – also 3 Räume mit jeweils rd. 50 m², hinzu kommen je Gruppe ein Ruhe- oder Förderraum, jeweils altersgerechte Sanitärräume, Garderobenbereiche, eine Küche und ggf. Essensraum, Arbeitsraum für die pädagiogischenn MitarbeiterInnen sowie ein Leitungsbüro und ein Bewegungsraum.

Der Landkreis plant mit einer Gebäudefläche von 550 m² - da außerdem Abstellmöglichkeiten und Aufbewahrung von Spielzeug, Einstellen von Kinderwagen, Technikraum, Platz für Reinigungsutensilien, Flure und Besprechungsraum für Eltern anfallen und auch ein Terrassenbereich sinnvoll ist – halte ich 700 m² für realistischer.

Vorgaben für das Außengelände sind 12 m² je gleichzeitig anwesendem Kind.

Die Außenfläche der Kindertagesstätte muss also mindestens 780 m² umfassen, getrennt nach Krippe und Elementar.

Hinzu kommen Wegeflächen, Gartenhaus für Spielgeräte und Gartengeräte, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie Vorhalten von Parkflächen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

Das Kita-Gelände ist mit einem Zaun zu sichern und sicherlich gärtnerisch zu gestalten, um z.B. Hochbeete zu ermöglichen.

Eine Nutzung des Außengeländes der Kita durch kitafremde Personen/Kinder ist nicht möglich, da der Kita-Betreiber für die Sicherheit, Hygiene und Sauberkeit auf dem Spielgelände verantwortlich ist.

Dies kann bei einer Nutzung durch Dritte nach Ende der Betreuungszeit nicht garantiert werden, zudem ist eine tägliche Sichtung und Überprüfung des Geländes nicht möglich und müsste bei Eintreffen der Kinder bereits erfolgt sein.

Die Größe des Außengeländes sowie die Nutzung durch die Kita ist Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis.

 

Um gestalterisch eine Kita zu errichten, die viel Bewegung zulässt, sollte das Grundstück Ahornweg ausschließlich der Kita dienen und ein öffentlicher Spielplatz an einem anderen Ort eingerichtet werden.

 


Bis zur Klärung der offenen Fragen ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss.