Sitzung: 15.02.2024 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Ohne Empfehlung
Vorlage: 30/0078/2024
Sachverhalt:
Herr Steffen
erläutert, dass auf dem Grundstück der Stadt Hitzacker (Elbe), Gemarkung
Hitzacker, Flur 10, Flurstück 14/34 eine Kindertagesstätte errichtet werden
soll. Aktuell wird die Fläche als Spielplatz genutzt. Aufgrund des
Flächenbedarfs der geplanten Kindertagesstätte wird der bestehende Spielplatz
voraussichtlich leider entfernt werden müssen.
Die Verwaltung hat
daher drei Alternativstandorte näher betrachtet, die für die Neuerrichtung des
Spielplatzes im näheren Umfeld, die sich planungsrechtlich geeignet und sich im
Besitz der Stadt Hitzacker (Elbe) oder des Landkreises Lüchow-Dannenberg
befinden und damit infrage kommen.
Bei den drei
Alternativen handelt es sich
1. um den Standort
neben dem Hiddobad im Rieselweg, derzeit eine ungepflegte Grünfläche.
2. beim Sportplatz
am Räsenberg, derzeit befindet sich die Fläche als ungenutzte Grünfläche auf
dem Grundstück, die geringe Entfernung zum derzeitigen Spielplatz macht die
Fläche attraktiv, jedoch liegt die Bahnlinie als Gefahrenstelle für Kinder zwischen
den beiden Standorten.
Als 3.
Alternativstandort kommt eine Fläche zwischen dem Sportlerheim und der kleinen
Turnhalle im Rieselweg in Betracht, derzeit wird ein Teil der Fläche als
Sportanlage genutzt.
Die ungenutzte
Grünfläche käme als Spielplatz in Frage.
Als Favorit für die
Verwaltung hat sich vor allem durch die hohe soziale Kontrolle durch
angrenzende Wohnhäuser die Fläche am Hiddobad hervorgetan.
Die
Ausschussmitglieder bedanken sich für die durchdachten Alternativvorschläge der
Verwaltung
Rh Flindt teilt
mit, dass bekannt ist, dass er ganz klar gegen die Verlegung des Spielplatzes
aus dem Ahornweg ist, er bittet darum, mit dem Landkreis zu klären, unter
welchen Voraussetzungen es möglich wäre, die Kindertagesstätte und einen
öffentlichen Spielplatz auf dem Grundstück zu betreiben.
Rh Harney fragt, ob
nicht die Fläche unter Variante 3 mit einer Fläche von 1.300 qm für den Bau der
Kindertagesstätte in Betracht kommt. Die direkte Anbindung an den Sportplatz,
die Schulen und das Schwimmbad wären doch auch hierfür Vorteile.
Herr Steffen teilt
mit, dass das Grundstück hierfür leider zu klein ist, dass das Grundstück
tatsächlich aber intern als Standort für den Bau der Kindertagesstätte im
Gespräch war.
Für das Gebäude
werden schon 1.700 qm benötigt, so Herr Steffen.
Stellv. AV Weiss
möchte wissen, ob wegen einer Nutzung der Fläche am Sportlerheim bereits mit
dem TSV gesprochen wurde, da dort in den Sommermonaten durchaus
Leichtathletik-Training stattfindet.
Solche Gespräche
wurden bisher nicht geführt.
Nach weiteren
Diskussionen bleibt die Frage offen, ob es nicht tatsächlich möglich ist, dass
der Spielplatz an der geplanten Kindertagesstätte nach den Öffnungszeiten durch
die Öffentlichkeit nutzbar wäre oder ob nicht ein kleinerer öffentlicher
Spielplatz neben der Kindertagesstätte und ihren Außenanlagen möglich wäre.
Herr Beckmann sagt
die Klärung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.
Es gibt an allen
drei Alternativvorschlägen nichts auszusetzen, alle haben ihren Charme und Vor-
und Nachteil, da sich die Ausschussmitglieder ohne Klärung der offenen Fragen
auf keine der genannten Alternativen festlegen möchten, geht dieser
Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss, so stellv. AV
Weiss abschließend.
Anmerkung der Verwaltung:
Information aus dem Fachdienst 14 Schulen/Jugend/Freizeit
In der DVO-NKiTaG (Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen
Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege) ist im ersten
Teil/erster Abschnitt geregelt,
welche Anforderungen an Räumlichkeiten und Außenflächen gestellt wird.
Geplant ist eine 3-gruppige Einrichtung mit 1 Krippengruppe (15 Kinder)
und 2 Elementargruppen (50 Kinder). Die Gruppenräume müssen eine Bodenfläche
von 3 m² bzw. 2 m² aufweisen – also 3 Räume mit jeweils rd. 50 m², hinzu kommen
je Gruppe ein Ruhe- oder Förderraum, jeweils altersgerechte Sanitärräume,
Garderobenbereiche, eine Küche und ggf. Essensraum, Arbeitsraum für die
pädagiogischenn MitarbeiterInnen sowie ein Leitungsbüro und ein Bewegungsraum.
Der Landkreis plant mit einer Gebäudefläche von 550 m² - da außerdem
Abstellmöglichkeiten und Aufbewahrung von Spielzeug, Einstellen von
Kinderwagen, Technikraum, Platz für Reinigungsutensilien, Flure und
Besprechungsraum für Eltern anfallen und auch ein Terrassenbereich sinnvoll ist
– halte ich 700 m² für realistischer.
Vorgaben für das Außengelände sind 12 m² je gleichzeitig anwesendem
Kind.
Die Außenfläche der Kindertagesstätte muss also mindestens 780 m² umfassen, getrennt nach Krippe und
Elementar.
Hinzu kommen Wegeflächen, Gartenhaus für Spielgeräte und Gartengeräte,
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie Vorhalten von Parkflächen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
Das Kita-Gelände ist mit einem Zaun zu sichern und sicherlich
gärtnerisch zu gestalten, um z.B. Hochbeete zu ermöglichen.
Eine Nutzung des
Außengeländes der Kita durch kitafremde Personen/Kinder ist nicht möglich, da
der Kita-Betreiber für die Sicherheit, Hygiene und Sauberkeit auf dem
Spielgelände verantwortlich ist.
Dies kann bei einer Nutzung durch Dritte nach Ende der Betreuungszeit
nicht garantiert werden, zudem ist eine tägliche Sichtung und Überprüfung des
Geländes nicht möglich und müsste bei Eintreffen der Kinder bereits erfolgt
sein.
Die Größe des Außengeländes sowie die Nutzung durch die Kita ist
Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis.
Um gestalterisch eine Kita zu errichten, die viel Bewegung zulässt,
sollte das Grundstück Ahornweg ausschließlich der Kita dienen und ein
öffentlicher Spielplatz an einem anderen Ort eingerichtet werden.
Bis zur Klärung der
offenen Fragen ohne Empfehlung in den Verwaltungsausschuss.