Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Im Zuge der Beratungen zur Evaluierung der Richtlinie zur Kulturförderung wurde in der Ratssitzung am 13.12.2023 folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.“

 

Die Nachfrage bei den Kulturträgern ergab, dass es teilweise ermäßigte Karten für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Rentnerinnen und Rentner gibt. Die Regelungen hierzu sind aber je nach Veranstalter unterschiedlich.

Nachfragen von bedürftigen Menschen gibt es kaum. Bei Bedarf wurden hier praktische Lösungen gefunden und der Eintritt ermäßigt oder umsonst gewährt.

 

Ermäßigte Karten für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind grds. überlegenswert. Die Abgabe von Freikarten sieht die Verwaltung kritisch, da z.B. im Bürgergeldsatz von 563 Euro ein Anteil von 9,76 % (54,95 Euro) für Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten ist.

 

Eine konkrete Auflage an die Kulturträger, ein bestimmtes Kontingent ermäßigten Karten zurückzuhalten, wird aus ganz praktischen Gründen ebenfalls kritisch gesehen:

- Wie groß (prozentual) soll dieses Kontingent sein?

- Bis wann muss es vorgehalten werden (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder 1 Tag?)

- Verfallen die Karten, die nicht verkauft werden konnten, weil die Nachfrage nicht da war?

- Werden die Nachfragenden, die eine „normale“ Karte kaufen möchten bis zum Ablauf der Frist vertröstet, um dann die Restkarten kaufen zu können?

- Wie kann der Veranstalter die Bedürftigkeit überprüfen? Sollen die Menschen ihre Bescheide (Wohngeld, Bürgergeld etc.) mitnehmen und an der Kasse vorlegen?

 

Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen vor, keinerlei bindende Regelungen für die Bereitstellung und Abgabe von Freikarten und ermäßigten Karten zu treffen und den Punkt „6. Auflagen zur Förderung“ der Richtlinie zur Kulturförderung nicht zu ändern.

Dass auf Nachfrage eine Abgabe von ermäßigten Karten an Bedürftige wünschenswert ist, kann über den Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Über den Verwendungsnachweis kann dann die Abgabe dokumentiert werden.

 

Stellv. AV Krull erläutert, dass es viele Gründe gab, die Verwaltung zu beauftragen, nach einer Lösung für die Vergabe von Freikarten für Bedürftige zu suchen. Nach wie vor hält er an diesem Auftrag fest. Er empfiehlt, eine Lösung, in der ein Kartenkontingent in der Touristinformation,  also an der Vorverkaufsstelle, vorgehalten wird, das Bedürftigen zur Verfügung gestellt wird.

Rh Brüggemann schlägt vor, in den Spielplan des Jahres 2025 einen entsprechenden Verweis aufzunehmen und eine Modalität, nach der die Karten vergeben werden.

 

Stellv. AV Krull formuliert den Begriff „Kulturtafel“. Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von Ursula Fallapp, die dem Vorstand des Kulturringes angehört, in den nächsten Anzeigen des Kulturringes Dannenberg e.V. das Kartenkontingent für Bedürftige zu bewerben, daraus in der Evaluierung Schlüsse zu ziehen und zum Jahresende weitergehende Entscheidungen zu treffen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Es gibt für die Kulturträger keine generelle Verpflichtung, Freikarten für Bedürftige vorzuhalten. Bei Bedarf sollen die Kulturträger praxisnah in ihrem Ermessen ermäßigte Karten oder auch Freikarten zur Verfügung stellen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Über eine Anzeigenkampagne des Kulturringes Dannenberg e.V., die im März 2024 beginnt, werden pro Veranstaltung 6 Karten für Bedürftige zur Verfügung gestellt, die im Rahmen einer „Kulturtafel“ über die Touristinformation in Dannenberg (Elbe) bezogen werden können und zu einem Preis von 5,00 € vergeben werden. Die Nachfrage sowie die Vergabe sind bis zur nächsten Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel zu evaluieren.