Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 14/0036/2021/1/1
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Im Zuge der
Beratungen zur Evaluierung der Richtlinie zur Kulturförderung wurde in der
Ratssitzung am 13.12.2023 folgender Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine
Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl
von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.“
Die Nachfrage bei
den Kulturträgern ergab, dass es teilweise ermäßigte Karten für Schülerinnen
und Schüler, Studierende und Rentnerinnen und Rentner gibt. Die Regelungen
hierzu sind aber je nach Veranstalter unterschiedlich.
Nachfragen von
bedürftigen Menschen gibt es kaum. Bei Bedarf wurden hier praktische Lösungen
gefunden und der Eintritt ermäßigt oder umsonst gewährt.
Ermäßigte Karten
für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind grds. überlegenswert. Die
Abgabe von Freikarten sieht die Verwaltung kritisch, da z.B. im Bürgergeldsatz
von 563 Euro ein Anteil von 9,76 % (54,95 Euro) für Freizeit, Unterhaltung und
Kultur enthalten ist.
Eine konkrete
Auflage an die Kulturträger, ein bestimmtes Kontingent ermäßigten Karten
zurückzuhalten, wird aus ganz praktischen Gründen ebenfalls kritisch gesehen:
- Wie groß
(prozentual) soll dieses Kontingent sein?
- Bis wann muss es
vorgehalten werden (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn oder 1 Tag?)
- Verfallen die
Karten, die nicht verkauft werden konnten, weil die Nachfrage nicht da war?
- Werden die
Nachfragenden, die eine „normale“ Karte kaufen möchten bis zum Ablauf der Frist
vertröstet, um dann die Restkarten kaufen zu können?
- Wie kann der
Veranstalter die Bedürftigkeit überprüfen? Sollen die Menschen ihre Bescheide
(Wohngeld, Bürgergeld etc.) mitnehmen und an der Kasse vorlegen?
Die Verwaltung
schlägt aus den o.g. Gründen vor, keinerlei bindende Regelungen für die Bereitstellung
und Abgabe von Freikarten und ermäßigten Karten zu treffen und den Punkt „6.
Auflagen zur Förderung“ der Richtlinie zur Kulturförderung nicht zu ändern.
Dass auf Nachfrage
eine Abgabe von ermäßigten Karten an Bedürftige wünschenswert ist, kann über
den Zuwendungsbescheid mitgeteilt werden. Über den Verwendungsnachweis kann
dann die Abgabe dokumentiert werden.
Stellv. AV Krull
erläutert, dass es viele Gründe gab, die Verwaltung zu beauftragen, nach einer
Lösung für die Vergabe von Freikarten für Bedürftige zu suchen. Nach wie vor
hält er an diesem Auftrag fest. Er empfiehlt, eine Lösung, in der ein
Kartenkontingent in der Touristinformation,
also an der Vorverkaufsstelle, vorgehalten wird, das Bedürftigen zur
Verfügung gestellt wird.
Rh Brüggemann
schlägt vor, in den Spielplan des Jahres 2025 einen entsprechenden Verweis
aufzunehmen und eine Modalität, nach der die Karten vergeben werden.
Stellv. AV Krull
formuliert den Begriff „Kulturtafel“. Der Ausschuss folgt dem Vorschlag von
Ursula Fallapp, die dem Vorstand des Kulturringes angehört, in den nächsten
Anzeigen des Kulturringes Dannenberg e.V. das Kartenkontingent für Bedürftige
zu bewerben, daraus in der Evaluierung Schlüsse zu ziehen und zum Jahresende
weitergehende Entscheidungen zu treffen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Es gibt für die
Kulturträger keine generelle Verpflichtung, Freikarten für Bedürftige
vorzuhalten. Bei Bedarf sollen die Kulturträger praxisnah in ihrem Ermessen
ermäßigte Karten oder auch Freikarten zur Verfügung stellen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und
Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Über eine
Anzeigenkampagne des Kulturringes Dannenberg e.V., die im März 2024 beginnt,
werden pro Veranstaltung 6 Karten für Bedürftige zur Verfügung gestellt, die im
Rahmen einer „Kulturtafel“ über die Touristinformation in Dannenberg (Elbe) bezogen
werden können und zu einem Preis von 5,00 € vergeben werden. Die Nachfrage
sowie die Vergabe sind bis zur nächsten Entscheidung über die Vergabe der
Fördermittel zu evaluieren.