Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0060/2024
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen:
a) Der Spielplatz am Thielenburger See erhält
eine Umzäunung.
b) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob
seitens des Fachplaners Versäumnisse hinsichtlich der beauftragten
Planungsleistung vorliegen und gegebenenfalls Planungsleistungen gekürzt werden
können.
In seiner Sitzung
am 04.12.2023 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur
des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) mit dieser Thematik befasst. Ursprung war
der Antrag der SOLI-Fraktion aufgrund eines Leserbriefes einer qualifizierten
Spielplatzprüferin. Dazu hat der Verwaltungsausschuss am 06.12.2023 folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Aufprallschutz
auf dem Spielplatz am Thielenburger See wird vergrößert. Bis zur Vorlage der
Prüfung wird die Installation des Zaunes ausgesetzt.“
In einer
Ortsbesichtigung mit der zertifizierten Spielplatzprüferin und nachfolgenden
Recherchen hat sich ergeben, dass es sinnvoll ist, den Aufprallschutz auf dem
Spielplatz am Thielenburger See zu vergrößern. Diese Maßnahme ist bereits
umgesetzt und hat für die Stadt keine Kosten verursacht.
Hinsichtlich des
Zaunes um den Spielplatz hat die zertifizierte Prüferin erläutert, dass eine
Umzäunung des Spielplatzes nicht erforderlich ist. Sie weist darauf hin, dass
der Fluss abzusichern ist, aber eine Umzäunung des Spielplatzes dem Spielleben
und dem Gestaltungsgedanken schaden würde. Das Spielvergnügen der Kinder und
damit auch die Entwicklungsprozesse würden bei einer Einzäunung vernachlässigt.
Von einer Einzäunung des Spielplatzes rät sie dringend ab.
In einer
gutachterlichen Expertise stellt die zertifizierte Spielplatzprüferin dar, dass
nur die Personen, die sich im abgezäunten Bereich aufhalten, vor Absturz in den
Fluss geschützt sind. Alle Passanten und Kinder außerhalb des eingezäunten
Spielplatzes sind auf Höhe des Wehres sogar einer größeren Gefahr ausgesetzt,
bei erhöhtem Personenaufkommen auf die Böschung ausweichen zu müssen oder
abgedrängt zu werden. Aufgrund der Planung der gesamten Anlage sind die Fußwege
wichtige Bestandteile des Spielplatzes, die nicht durch einen Zaun abgetrennt
werden können. Eine Einzäunung des Spielplatzes auf der Wiese schneidet die
Zugangswege vom Spielplatz ab und unterbindet jeglichen Spielfluss. Die
Bewegungsfreiheit der Kinder wird drastisch eingeschränkt. Auch gestalterisch
ist ein Zaun um den Spielplatz im Gesamtgefüge abträglich, da er dem offenen
Charakter einer Parklandschaft widerspricht. Von einer Einzäunung des Spielplatzes wird
dringend abgeraten.
Nach weiterer
Recherche mit dem Kommunalen Schadenausgleich hat dieser bestätigt, dass eine
Absicherung des Spielplatzes vom Fließgewässer geschaffen werden muss. Der
Grundstückseigentümer ist gehalten, wirksame, auf Dauer angelegte Maßnahmen zu
ergreifen, um insbesondere Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und
Unbesonnenheit zu schützen. Die Wasserfläche der Jeetzel übt eine hohe
Anziehungskraft aus. Aus diesem Grunde hält der Kommunale Schadenausgleich es
für dringend erforderlich, einen Zaun entlang des Weges zu ziehen.
Eine Planung ist
dazu erarbeitet worden. Mit dem Kreisverband des Wasser- und Bodenverbandes
sind entsprechende Absprachen getroffen. An dem Zaun werden einmal im Jahr für
Mähmaßnahmen durchgeführt. Dies ist ohne einen Abbau des Zaunstranges möglich.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, auf die Umzäunung des Spielplatzes zu verzichten und den
Spielplatz bzw. die spielenden Kinder zu schützen, in dem eine Zaunanlage in
Länge von 50 m entlang der Jeetzel gezogen wird. Die Maßnahme ist nach dem
Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Verbesserung der urbanen,
grünen Infrastruktur - Stadtgrün“ förderfähig. Der Zaun ist als
Doppelstabmattenzaun in Höhe von 1,20 m in der Farbe Anthrazit vorgesehen.
Die Gesamtkosten
betragen 7.535,07 €.
Der Eigenanteil der
Stadt beträgt 753,50 €.
Rh Brüggemann
begrüßt diese erfreuliche Sachverhaltsermittlung. Er bezeichnet den Vorschlag
der Verwaltung als eine gute Lösung.
Rh Dr. Praetsch
dankt der zertifizierten Spielplatzprüferin Franziska Müller für ihre
Recherche.
Stellv. AV Krull
hält die Lösung, den Zaun am Weg entlang der Jeetzel zu ziehen, für
problematisch. Er bittet um Prüfung, ob im Rahmen der FFH-Vorschriften dies
zulässig ist.
Der Zaun soll
entlang des Weges an der Jeetzelseite gezogen werden.
Ursula Fallapp sagt eine Prüfung bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses zu.
Rh Brüggemann fragt
an, ob die Versäumnisse der Ingenieurbüro Rauchenberger GmbH dazu geführt
haben, dass die Planung für den jetzigen Standort des Zaunes unentgeltlich
durchgeführt wurde. Dies bejaht Ursula Fallapp.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und
Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der Beschluss des Rates der Stadt Dannenberg
(Elbe) vom 27.09.2023 wird aufgehoben.
b) Der Spielplatz am Thielenburger See wird
durch eine Zaunanlage entlang des Weges an der Jeetzel abgegrenzt.