Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0056/2024
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, für die Grundstücke Am Markt 8 und 9 sowie
An der Kirche 2 eine städtebauliche Entwicklung zu betreiben. Im Rahmen des
Programmes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ; ReVital Elbtalaue)
ist diese Entwicklung verfolgt worden. Der Bund fördert mit dem Programm in
Städten und Gemeinden modellhaft die Erarbeitung von innovativen Konzepten und
Handlungsstrategien und deren Umsetzung. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei
der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten
zu unterstützen. Die geförderten Handlungsstrategien sollen insbesondere auch
für zukünftige Transformationen der Zentren dienen.
Eine nachhaltige
Belebung des Stadtkernes von Dannenberg (Elbe) ist mit einer Entwicklung in dem
Bereich der Grundstücke Am Markt 8 und 9 sowie An der Kirche 2 eng verbunden.
Mit dem Bundesprogramm werden Impulse gesetzt. Der Impuls für die Grundstücke
Am Markt 8 und 9 geht dahin, das Gasthaus Gundelfinger als denkmalgeschütztes
Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter zu erhalten, dem derzeitigen
Gestaltungsmangel entgegenzuwirken und für das Gesamtgrundstück Am Markt 8, Am
Markt 9 und An der Kirche 2 eine Lösung herbeizuführen. Für das Gebäude Am
Markt 8, Gasthaus Gundelfinger, das im Jahre 2018 durch den Brand substanzielle
Schäden erlitten hat, ist ein Gutachten zu erstellen, das die Bausubstanz
beschreibt. Dieses Gutachten wird über das Programm „ReVital Elbtalaue“
finanziert.
Grundlage für
weitergehende Entwicklungen, die damit einhergehen, das Gebäude An der Kirche 2
mit einzubeziehen, war der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2023,
ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Das Verkehrswertgutachten für
das Grundstück An der Kirche 2 liegt vor. Es schließt mit einem Betrag von
74.000,00 € ab. Der Ankaufspreis ist über die Städtebaufördermaßnahme
„Dannenberg-Innenstadt“ in Gänze förderfähig.
Für die Erstellung
des Verkehrswertgutachtens ist ein Betrag in Höhe von 1.981,84 € zu zahlen. Des
Weiteren entfallen auf den Betrag für den Erwerb des Grundstückes zusätzlich
ca. 5 % für die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer. Demzufolge hat die Stadt
einen Betrag von ca. 80.000,00 € zu finanzieren.
In der
Programmanmeldung 2024 für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme
„Dannenberg-Innenstadt“ ist in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ein
Betrag für den Erwerb des Grundstückes An der Kirche 2 vorgesehen. Der Betrag
in Höhe von 80.000,00 € ist im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die
Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat die Voraussetzungen für
die Absenkung des Eigenanteils auf 10 % bestätigt. Demzufolge entfällt auf die
Stadt Dannenberg (Elbe) ein Eigenanteil von ca. 8.000,00 €.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt, dem Ankauf des Gebäudes An der Kirche 2
zuzustimmen.
Das Bundesprogramm
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ legt für Dannenberg folgende Ziele
fest:
- nachhaltige
Belebung des Stadtkernes
- Impulse
für einen multifunktionalen Ort des Wohnens und Arbeitens, der Freizeit
und der Erholung
- Stimulation
von Investitionen in die historische Bausubstanz
- bedarfsgerechte
Umnutzung von leerstehender, historischer und ortsbildprägender
Bausubstanz
In den vergangenen
Monaten hat das Innenentwicklungsmanagement, deren Leistung ebenfalls über
dieses Programm finanziert wird, an Impulsen gearbeitet, um die Zuwendungsziele
zu erreichen. Es zeichnet sich ab, dass ein Investor bereit ist, diese
Grundstücke in Gänze zu erwerben und die zuvor genannten Entwicklungsziele zu
erreichen. Für die Stadt ist daher von Bedeutung, das Grundstück An der Kirche
2 zu erwerben, um dem Investor in Gänze die Möglichkeit einer Bebauung im
rückwärtigen Bereich zu sichern.
Bgm Behning
befürwortet die Anregung aus der Bürgerinformation, Einwohnerinnen und
Einwohner in die Ideenfindung einzubinden.
Rh Dabrowski bittet
um Auskunft, ob das Gebäude bewohnbar ist und unter Denkmalschutz steht. Beide
Kriterien werden bejaht.
Stellv. AV Krull
äußert seine Bedenken zum Erwerb des Gebäudes. Er befürchtet weitere
finanzielle Bindungen der Stadt Dannenberg (Elbe).
AV´e
Ortmanns-Möller bittet um Erläuterung des Unterschiedes zwischen einem
Architektenwettbewerb und einem Investorenwettbewerb. Diese Erklärungen, so Ursula Fallapp, werden im
Protokoll ausgeführt. Diese gestalten sich wie folgt:
In einem Investorenwettbewerb
geht es darum, den richtigen Partner samt Umsetzungsidee zu finden, der das
Grundstück entwickeln möchte, während ein Architektenwettbewerb darauf abzielt,
den besten Plan oder Entwurf für die tatsächliche Umsetzung des
Entwicklungsprojektes auszuwählen.
Ein Investorenwettbewerb für
ein öffentliches Grundstück bezieht sich darauf, dass potenzielle Investoren
oder Entwickler (i.d.R. mit einem Architekten) aufgefordert werden, Vorschläge
für die Entwicklung eines Grundstückes einzureichen. In einem
Investorenwettbewerb werden die eingereichten Vorschläge hauptsächlich nach
ihrer finanziellen Tragfähigkeit, ihrem Entwicklungspotenzial und ihrem
wirtschaftlichen Nutzen bewertet. Das Ziel ist es, einen Investor oder
Entwickler zu finden, der bereit ist, das Grundstück zu kaufen oder zu pachten
und es gemäß den festgelegten Kriterien zu entwickeln.
Ein
Architektenwettbewerb für ein öffentliches Grundstück findet statt, nachdem ein
Investor oder Entwickler bereits ausgewählt wurde. In diesem Wettbewerb werden
Architekten/Planungsteams aufgefordert, ihre Entwürfe für die konkrete
Umsetzung des Projektes auf dem Grundstück vorzulegen. Die eingereichten
Entwürfe werden dann nach Kriterien wie Ästhetik, Funktionalität,
Nachhaltigkeit und städtebaulichen Gesichtspunkten bewertet. Der beste Entwurf
wird ausgewählt, um tatsächlich umgesetzt zu werden.
Abschließend
empfiehlt der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt
Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) erwirbt das Grundstück An der Kirche 2 in Dannenberg (Elbe)
zur weiteren städtebaulichen Entwicklung der Bereiche Am Markt 8 und 9.