Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 23.10.2023, weitere Informationen zur Thematik „Kalte Nahwärme“ in Baugebieten zu erhalten. In der Gemeinde Reppenstedt wurde das Projekt Kalte Nahwärme für ein Baugebiet realisiert, welches dem Baugebiet Nebenstedt-Ost ähnelt. Anhand dieses Beispiels sollte die Vorgehensweise zum Umgang mit dem Projekt Kalte Nahwärme erläutert werden.

 

Vertreter der Avacon werden die o.g. Thematik vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

AV Siemke begrüßt den hierzu vortragenden Mitarbeiter Herrn Zetsche von der Avacon AG und erläutert einleitend den Sachverhalt. Bezüglich des sich in der Entwicklung befindlichen Baugebietes „Nebenstedt-Ost“ wurde das Thema Energieversorgung bereits im Vorfeld mit dem ortsansässigen Energieversorger EVE betrachtet. Die Versorgung über Kalte Nahwärme wurde unter den aktuellen Gegebenheiten wegen Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre haben sich allerdings äußere Rahmenbedingungen geändert und möglicherweise eine andere Situation geschaffen. Der Antragsteller hat die o.g. Realisierung des Projektes in der Gemeinde Reppenstedt zum Anlass genommen, das Thema Kalte Nahwärme für das Baugebiet Nebenstedt-Ost noch einmal prüfen zu lassen und weitere Informationen hierfür einzuholen. Deshalb wird diese Thematik anhand des Beispielprojektes aus Reppenstedt von Herrn Zetsche als Vertreter der Avacon AG vorgestellt.

 

AV Siemke schlägt vor, die mögliche Diskussion hierzu offen und ohne die üblichen Regularien abzuhalten und auch den geladenen Bürgermeister:innen sowie den Vertretern des Wasserverbandes die Redeberechtigung zu erteilen. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

 

Rh Herzog nimmt ab 18:19 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Zetsche stellt das o.g. Projekt zur Kalten Nahwärme im Baugebiet Reppenstedt vor und beantwortet aufkommende Fragen während des Vortrages. Die hierfür verwendete Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

StDir Meyer fragt, ob eine Absicherung durch einen Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Dies wird von Herrn Zetsche bejaht. Ohne einen solchen Zwang für alle geplanten Gebäude hätte dieses Netz gar nicht aufgebaut werden können.

 

AV Siemke fragt an, ob auch für das zweite mögliche Modell zur Wärmebereitstellung, dem Transport von Wärme durch gedämmte Leitungen, eine Berechnung durchgeführt und diese gegenübergestellt wurde. Mit dem hier vorgestellten Modell, die Wärme direkt im Gebäude zu produzieren, seien ein erheblicher Raumbedarf sowie hohe Einrichtungskosten verbunden. Unter diesen Gesichtspunkten und dem hohen Aufwand hierfür, sei die Wärmeerzeugung mittels eines Standardwärmenetzes und dem Transport von Warmwasser über relativ kurze Wege die bessere Alternative.

 

Herr Zetsche teilt mit, dass ihm für die zweite Alternative keine Berechnungen vorliegen würden und ergänzt, dass für einen weiten Transport von wärmerem Wasser bis zu 60 Grad eine erhebliche Dämmung nötig wäre, um den Verlust zu kompensieren.

 

Herr Scholz (Wasserverband) stellt die Sinnhaftigkeit eines Kalten Nahwärmenetzes insbesondere aus Kostengründen in Frage und ergänzt, dass Großwärmepumpen zwar derzeit noch am Anfang stehen würden aber in naher Zukunft in Anbetracht der sich stetig entwickelnden Technik ein wichtiger Teil der Wärmeerzeugung sein werden. Bei einer damals durchgeführten Vollkostenrechnung stellte sich die Einzelpumpenvariante für die Bauherren einzelner Häuser als kostengünstiger heraus.

 

Herr Zetsche betont, dass eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Varianten unter Betrachtung der örtlichen und sehr ländlich geprägten Gegebenheiten wichtig sei. Hierzu zählen auch die geologischen Voraussetzungen, die ggf. anhand vorheriger Probebohrungen zu prüfen seien. Auch das Kalte Nahwärme Modell biete Vorteile wie z.B. die bereits enthaltenen Re-Investitionskosten und Instandhaltungskosten nach der erfolgten Anschlussinvestition. Er räumt aber auch ein, dass bei dem Reppenstedter Baugebiet einige Interessenten aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges zurückgetreten wären.

 

AV Siemke fragt in Anbetracht der Anschlusskosten von rund 27.000 €, wie sich die Kosten dargestellt hätten, wenn es keine Förderung gegeben hätte.

 

Herr Zetsche teilt mit, dass die Förderung 30 % vom Investitionsvolumen ausmachen würde. Ohne diese Förderung würde sich das Modell nicht rechnen und wäre so nicht umsetzbar gewesen.

 

StDir Meyer fragt nach einer Einschätzung, wie hoch die Nachfrage nach diesem Baugebiet in Anbetracht der aktuell schwachen Baukonjunktur ist und wie sich die Umsetzung des Baugebietes in Gänze entwickeln könnte.

 

Herr Zetsche sagt aus, dass die Nachfrage bei der erstmaligen Ausschreibung des Baugebietes sehr hoch war, allerdings auch Baugrundstücke im weiteren Verlauf, insbesondere aufgrund der zu erwartenden Finanzierung, zurückgegeben wurden und das Interesse immens gesunken sei. Er schätzt die derzeitige Auslastung bei rund 50 - 60 % ein.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Herr Zetsche hat als Quelle, wie viele Grundstücke bereits vergeben sind die Homepages der beiden Vermarkter Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) und Hanse Immobilien GmbH (SHI) nachgereicht:

 

-       NLG (Grundstücke für Mehrfamilienhäuser):

www.nlg.de

Stichwort: Baugrundstück Schnellenberger Weg in 21391 Reppenstedt

 

-       SHI (Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser):

www.sparkassen-hanse-immobilien.de

Stichwort: Reppenstedt Schnellenberger Weg

 

 

Herr Scholz sagt aus, dass ein derartiges Vorhaben in Baugebieten mit so einer geringen Wärmeabnahme sehr schwierig sei und die größere Herausforderung in diesem ländlichen Raum, speziell in der Stadt Dannenberg (Elbe), die Versorgung der alten Quartiere, die einen viel höheren Wärmebedarf haben, sein wird. Die Risiken für ein solches Projekt seien im Hinblick auf die hohen Kosten, dem Anschluss- und Benutzungszwang, die Förderung sowie dem hohen Ressourceneinsatz und der unklaren Entwicklung der Materialpreise zu groß. Dem gegenüber würde ein relativ geringer Nutzen stehen.

 

Herr Zetsche ergänzt, dass bei der Altstruktur noch die gerade anlaufende kommunale Wärmeplanung eine Rolle spielen würde. Auch dies sollte bei der Abwägung weitere Berücksichtigung finden.

 

AV Siemke sagt aus, dass bei den hiesigen Wohngebieten eine dezentrale Wärmeversorgung die bessere Lösung sei und schließt sich der Aussage von Herrn Scholz an. Um den Erhalt der Altbestände und insbesondere der Gebäude in den ländlichen Gebieten gewährleisten zu können, müsse die zukünftige Wärmeplanung sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Weiterhin bestünde hier in der Region eine sehr hohe Nahwärmenetzdichte durch die Biogasanlagen. Die große Herausforderung werde deshalb sein, diese bestehenden Nahwärmenetze in die Neuzeit zu überführen, da viele Biogasanlagen voraussichtlich in drei bis fünf Jahren auslaufen werden und auch die Versorgung durch Solarparks gerade im Hinblick auf das Biosphärenreservat noch ungewiss sei. Speziell zu dieser Thematik wird es am 19.04.2024 eine zweite Bürgerversammlung für die Ortsteile Breese und Gümse geben, in der über die zukünftige Wärmebereitstellung dieser beiden Ortsteile entschieden werden soll.

 

Bgm Stegemann fragt, wie sich die weitere Kalkulation in Bezug auf das Baugebiet Reppenstedt darstellen wird, wenn weiterhin nur die o.g. 50-60% der Bauplätze vergeben sind und keine weiteren dazu kommen sollten.

 

Herr Zetsche geht davon aus, dass eine Verdichtung durchaus erfolgen wird, der Zeitraum hierfür aber noch ungewiss sei. Bis dahin sei noch nicht mit Rückflüssen zu rechnen und die Baukosten müssten deshalb natürlich vorfinanziert werden.

 

Nach Beendigung der Aussprache weist StDir Meyer noch auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue hin, die am 06.02.24 ebenfalls im Ostbahnhof stattfinden wird. Hier wird Herr Zetsche ebenfalls zugegen sein und über den künftigen Netzausbau im geplanten 110-kV-Netz berichten, der maßgebliche Auswirkungen auf das Thema Erneuerbare Energien haben wird.

 

Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis. Es erfolgt keine Abstimmung und keine Beschlussempfehlung.