Sitzung: 30.01.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 30/0031/2024
Sachverhalt:
Die SOLI-Fraktion
beantragte mit Schreiben vom 23.10.2023, weitere Informationen zur Thematik
„Kalte Nahwärme“ in Baugebieten zu erhalten. In der Gemeinde Reppenstedt wurde
das Projekt Kalte Nahwärme für ein Baugebiet realisiert, welches dem Baugebiet
Nebenstedt-Ost ähnelt. Anhand dieses Beispiels sollte die Vorgehensweise zum
Umgang mit dem Projekt Kalte Nahwärme erläutert werden.
Vertreter der
Avacon werden die o.g. Thematik vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.
AV Siemke begrüßt
den hierzu vortragenden Mitarbeiter Herrn Zetsche von der Avacon AG und
erläutert einleitend den Sachverhalt. Bezüglich des sich in der Entwicklung
befindlichen Baugebietes „Nebenstedt-Ost“ wurde das Thema Energieversorgung
bereits im Vorfeld mit dem ortsansässigen Energieversorger EVE betrachtet. Die
Versorgung über Kalte Nahwärme wurde unter den aktuellen Gegebenheiten wegen
Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre haben
sich allerdings äußere Rahmenbedingungen geändert und möglicherweise eine
andere Situation geschaffen. Der Antragsteller hat die o.g. Realisierung des
Projektes in der Gemeinde Reppenstedt zum Anlass genommen, das Thema Kalte
Nahwärme für das Baugebiet Nebenstedt-Ost noch einmal prüfen zu lassen und
weitere Informationen hierfür einzuholen. Deshalb wird diese Thematik anhand
des Beispielprojektes aus Reppenstedt von Herrn Zetsche als Vertreter der
Avacon AG vorgestellt.
AV Siemke schlägt
vor, die mögliche Diskussion hierzu offen und ohne die üblichen Regularien
abzuhalten und auch den geladenen Bürgermeister:innen sowie den Vertretern des
Wasserverbandes die Redeberechtigung zu erteilen. Hiergegen werden keine
Einwände erhoben.
Rh Herzog nimmt ab 18:19 Uhr an der Sitzung
teil.
Herr Zetsche stellt
das o.g. Projekt zur Kalten Nahwärme im Baugebiet Reppenstedt vor und
beantwortet aufkommende Fragen während des Vortrages. Die hierfür verwendete
Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
StDir Meyer fragt,
ob eine Absicherung durch einen Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Dies
wird von Herrn Zetsche bejaht. Ohne einen solchen Zwang für alle geplanten
Gebäude hätte dieses Netz gar nicht aufgebaut werden können.
AV Siemke fragt an,
ob auch für das zweite mögliche Modell zur Wärmebereitstellung, dem Transport
von Wärme durch gedämmte Leitungen, eine Berechnung durchgeführt und diese
gegenübergestellt wurde. Mit dem hier vorgestellten Modell, die Wärme direkt im
Gebäude zu produzieren, seien ein erheblicher Raumbedarf sowie hohe
Einrichtungskosten verbunden. Unter diesen Gesichtspunkten und dem hohen
Aufwand hierfür, sei die Wärmeerzeugung mittels eines Standardwärmenetzes und
dem Transport von Warmwasser über relativ kurze Wege die bessere Alternative.
Herr Zetsche teilt
mit, dass ihm für die zweite Alternative keine Berechnungen vorliegen würden
und ergänzt, dass für einen weiten Transport von wärmerem Wasser bis zu 60 Grad
eine erhebliche Dämmung nötig wäre, um den Verlust zu kompensieren.
Herr Scholz
(Wasserverband) stellt die Sinnhaftigkeit eines Kalten Nahwärmenetzes
insbesondere aus Kostengründen in Frage und ergänzt, dass Großwärmepumpen zwar
derzeit noch am Anfang stehen würden aber in naher Zukunft in Anbetracht der
sich stetig entwickelnden Technik ein wichtiger Teil der Wärmeerzeugung sein
werden. Bei einer damals durchgeführten Vollkostenrechnung stellte sich die
Einzelpumpenvariante für die Bauherren einzelner Häuser als kostengünstiger
heraus.
Herr Zetsche
betont, dass eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Varianten unter
Betrachtung der örtlichen und sehr ländlich geprägten Gegebenheiten wichtig
sei. Hierzu zählen auch die geologischen Voraussetzungen, die ggf. anhand
vorheriger Probebohrungen zu prüfen seien. Auch das Kalte Nahwärme Modell biete
Vorteile wie z.B. die bereits enthaltenen Re-Investitionskosten und
Instandhaltungskosten nach der erfolgten Anschlussinvestition. Er räumt aber
auch ein, dass bei dem Reppenstedter Baugebiet einige Interessenten aufgrund
des Anschluss- und Benutzungszwanges zurückgetreten wären.
AV Siemke fragt in
Anbetracht der Anschlusskosten von rund 27.000 €, wie sich die Kosten
dargestellt hätten, wenn es keine Förderung gegeben hätte.
Herr Zetsche teilt
mit, dass die Förderung 30 % vom Investitionsvolumen ausmachen würde. Ohne
diese Förderung würde sich das Modell nicht rechnen und wäre so nicht umsetzbar
gewesen.
StDir Meyer fragt
nach einer Einschätzung, wie hoch die Nachfrage nach diesem Baugebiet in
Anbetracht der aktuell schwachen Baukonjunktur ist und wie sich die Umsetzung
des Baugebietes in Gänze entwickeln könnte.
Herr Zetsche sagt
aus, dass die Nachfrage bei der erstmaligen Ausschreibung des Baugebietes sehr
hoch war, allerdings auch Baugrundstücke im weiteren Verlauf, insbesondere
aufgrund der zu erwartenden Finanzierung, zurückgegeben wurden und das
Interesse immens gesunken sei. Er schätzt die derzeitige Auslastung bei rund 50
- 60 % ein.
Anmerkung der Verwaltung:
Herr Zetsche hat als Quelle, wie viele
Grundstücke bereits vergeben sind die Homepages der beiden Vermarkter
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) und Hanse Immobilien GmbH (SHI)
nachgereicht:
-
NLG (Grundstücke für Mehrfamilienhäuser):
www.nlg.de
Stichwort: Baugrundstück
Schnellenberger Weg in 21391 Reppenstedt
-
SHI (Grundstücke für Einfamilien- und
Doppelhäuser):
www.sparkassen-hanse-immobilien.de
Stichwort: Reppenstedt
Schnellenberger Weg
Herr Scholz sagt
aus, dass ein derartiges Vorhaben in Baugebieten mit so einer geringen
Wärmeabnahme sehr schwierig sei und die größere Herausforderung in diesem
ländlichen Raum, speziell in der Stadt Dannenberg (Elbe), die Versorgung der
alten Quartiere, die einen viel höheren Wärmebedarf haben, sein wird. Die
Risiken für ein solches Projekt seien im Hinblick auf die hohen Kosten, dem
Anschluss- und Benutzungszwang, die Förderung sowie dem hohen Ressourceneinsatz
und der unklaren Entwicklung der Materialpreise zu groß. Dem gegenüber würde
ein relativ geringer Nutzen stehen.
Herr Zetsche
ergänzt, dass bei der Altstruktur noch die gerade anlaufende kommunale
Wärmeplanung eine Rolle spielen würde. Auch dies sollte bei der Abwägung
weitere Berücksichtigung finden.
AV Siemke sagt aus,
dass bei den hiesigen Wohngebieten eine dezentrale Wärmeversorgung die bessere
Lösung sei und schließt sich der Aussage von Herrn Scholz an. Um den Erhalt der
Altbestände und insbesondere der Gebäude in den ländlichen Gebieten
gewährleisten zu können, müsse die zukünftige Wärmeplanung sorgfältig geprüft
und abgewogen werden. Weiterhin bestünde hier in der Region eine sehr hohe
Nahwärmenetzdichte durch die Biogasanlagen. Die große Herausforderung werde
deshalb sein, diese bestehenden Nahwärmenetze in die Neuzeit zu überführen, da
viele Biogasanlagen voraussichtlich in drei bis fünf Jahren auslaufen werden
und auch die Versorgung durch Solarparks gerade im Hinblick auf das Biosphärenreservat
noch ungewiss sei. Speziell zu dieser Thematik wird es am 19.04.2024 eine
zweite Bürgerversammlung für die Ortsteile Breese und Gümse geben, in der über
die zukünftige Wärmebereitstellung dieser beiden Ortsteile entschieden werden
soll.
Bgm Stegemann
fragt, wie sich die weitere Kalkulation in Bezug auf das Baugebiet Reppenstedt
darstellen wird, wenn weiterhin nur die o.g. 50-60% der Bauplätze vergeben sind
und keine weiteren dazu kommen sollten.
Herr Zetsche geht davon aus, dass eine Verdichtung durchaus erfolgen wird, der Zeitraum hierfür aber noch ungewiss sei. Bis dahin sei noch nicht mit Rückflüssen zu rechnen und die Baukosten müssten deshalb natürlich vorfinanziert werden.
Nach Beendigung der Aussprache weist StDir Meyer noch auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue hin, die am 06.02.24 ebenfalls im Ostbahnhof stattfinden wird. Hier wird Herr Zetsche ebenfalls zugegen sein und über den künftigen Netzausbau im geplanten 110-kV-Netz berichten, der maßgebliche Auswirkungen auf das Thema Erneuerbare Energien haben wird.
Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis. Es erfolgt keine Abstimmung und keine Beschlussempfehlung.