Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass die Finanzwelt leider auch in der Gemeinde Karwitz nicht stillsteht. Die Einnahmen können leider mit den Ausgabenerhöhungen nicht Schritt halten, er nennt hierzu drei explizite Bespiele:

1.)Energiekosten: Dort wurden 30 % Erhöhungen eingeplant, nach Vorlage der günstigen Altverträge aus dem vergangenen Jahr. Hierzu ist anzumerken, dass neue Anbieter nach erfolgten Ausschreibungen beim Gas keiner gefunden wurde und bei Strom lediglich ein Angebot vorgelegen hat, welches so exorbitant hoch angesetzt wurde, dass es nicht gewertet werden kann und kein Vertrag abgeschlossen wurde.

So fällt die Gemeinde im Jahr 2024 in die Grundversorgerpreisspanne.

2.)Wasser- und Bodenverband Jeetzel-Seege: Hier ist ab 2025 bereits eine Beitragserhöhung von 10-15 % angekündigt, da die Ausgaben sich für den Verband vervielfacht haben.

3.) Samtgemeinde- und Kreisumlage: Auch hier erfolgte bereits die Ankündigung, dass ab 2025 mit einer Anhebung zu rechnen ist. Diese Anhebung würde für die Gemeinde Karwitz allein eine Mehrbelastung von 30.000 – 32.000 Euro bedeuten.

 

Dennoch hat der Gesamtergebnisplan 2024 einen hohen Überschuss von 129.000,00 Euro vorsieht.

Dies liegt vor allem daran, dass die Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde in diesem Jahr recht niedrig ausfallen, lagen doch die Steuereinzahlungen im maßgeblichen Berechnungszeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023 unter dem Durchschnitt.

Da aber im letzten Quartal 2023 überdurchschnittlich hohe Steuereinzahlungen erzielt wurden, die sich auf die Umlageberechnungen 2025 auswirken, ist im Jahr 2025 mit einem Defizit von -143.800 € zu rechnen.  In den nächsten Jahren weitere Defizite, in 2026 3.800 Euro und 10.500 Euro in 2027.

 

Ein Teil dieser Unterdeckung ist auch auf eine ab 2025 zu erwartende Steigerung des Kreisumlagen-Hebesatzes zurückzuführen. Sie führt zu Mehrbelastungen von voraussichtlich jährlich mehr als dreißigtausend Euro. Da nach heutigem Stand auch in den Folgeperioden mit Fehlbeträgen zu rechnen ist, wird vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuern um 20 Prozentpunkte anzuheben.

 

Für die Steuerpflichtigen ergäbe das eine relative Steuererhöhung im Bereich von 4,5% bis 5,0%.

Die letzte Erhöhung der Steuerhebesätze erfolgte 2018. Der Verbraucherpreisindex („Inflationsrate“) ist in dieser Zeit um rund 19 % gestiegen. In Anbetracht der auch für die Gemeinde Karwitz stetig gestiegenen Kosten erscheint eine Steuererhöhung um ca. 5% nicht unangemessen. Diese Erhöhung reicht dennoch nicht aus, die Fehlbeträge aufzufangen.

 

Insgesamt kann hierdurch mit Mehrerträgen von jährlich rund 30.000 € gerechnet werden, die in die vorliegende Planung bereits eingeflossen sind.

 

Die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2024 sind:

 

 

 

Weit über 700.000 € sind für Transferaufwendungen an Dritte gebunden:

 

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 0,54 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung dieser Investitionen ist erfreulicherweise nicht erforderlich.

Die Gemeinde Karwitz ist nun seit mindestens 25 Jahren schuldenfrei, so Herr Siems-Wedhorn abschließend.

 

Bgm Harms ergänzt, dass auch die Preise des Bauhofes nochmal ordentlich angezogen werden, die 19 % Umsatzsteuer tun ihr Übriges.

Die Beitragserhöhung vom Wasser- und Bodenverband ist eine hohe Belastung, auch die angedrohte Erhöhung der Kreis- und der Samtgemeindeumlage bringen eine Ungewissheit, macht einen solchen Schritt zur Erhöhung der Hebesätze erforderlich, es sollte jedoch offengehalten werden, dass man ggfs. 2026 wieder mit den Hebesätzen wieder runtergehen könnte, so die Meinung aller Anwesenden.

 

Größere Ausgaben kommen im Bereich Wegeausbau, Straßensplittung, neue Straßenschilder, Überdachung des Regiomaten sowie für die Baustraße im Baugebiet „Lokau“ auf die Gemeinde zu.

 

Zum Bebauungsplanverfahren gibt Bgm Harms den Email-Kontakt mit Herrn Wegener von Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB als Anlage I zur Niederschrift.

Der Sachverhalt zieht sich nun bereits seit 2 Jahren und 2 Monaten, es fehlen Leute sowohl beim Landkreis als auch bei der Samtgemeinde, so Bgm Harms, dennoch muss es hier endlich weitergehen.

 

Herr Schwarz hat alles abgegeben ggfs. muss sich der Gemeinderat in dieser Angelegenheit kurzfristig noch einmal zusammensetzen, da in der nächsten Woche Gesprächstermin stattfindet, der die Angelegenheit hoffentlich vorantreibt.

 

In Thunpadel und Gamehlen müssen die Schaltkästen für die Straßenbeleuchtung erneuert werden, in Pudripp steht es um den Schaltkasten auch nicht besonders gut.

 

Am 13.04.2024 findet der „Aktionstag der Gemeinde Karwitz“ statt, gemeinsam mit den Vereinen, dort sollen dann Wege ausgebessert oder Bänke repariert werden, da müsse man sich noch einigen.

 

Die Abläufe von Oberflächenwasser auf den Feldern im Schützenweg muss gewährleistet werden, dennoch müssten die Pächter hier eine Furche vorhalten, dennoch muss sich hier die Gemeinde ggfs. Gedanken machen, so Bgm Harms.

 

Rh Löter teilt dazu mit, dass man ggfs. beim Wasserablauf Brunnenringe in den Sickerschacht vergraben könnte.

 

Rh Mützel merkt an, dass im Haushaltsplan bitte Kinderspielkreis in Kindergarten geändert werden sollte.

Auf Seite 89 fällt ihm auf, dass sich die Vermietung für die Gemeinde nicht rentiert, es bleibt nichts übrig. Investitionen zahlen sich nicht aus.

 

Zuletzt teilt Rh Mützel mit, dass die Gemeinde Karwitz auch seit fast 2 Jahren auf Spielgeräte wartet, die Gemeinde ist in solchen Dingen seiner Meinung nach äußerst geduldig.

 

Der Rat der Gemeinde Karwitz fasst folgenden

 


Beschluss:

a)    Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023 – 2027.

b)    Im Zuge der Haushaltsplanung 2026 ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Absenkung der Realsteuer-Hebesätze möglich ist.