Sachverhalt:
Die Gruppe
UG/GRÜNE/Soli des Rates der Gemeinde hat folgenden Antrag gestellt:
Für die kommende Ratssitzung wird seitens
der Gruppe folgender Antrag gestellt:
Antrag:
1. Es ist Wunsch des Rates der
Gemeinde Gusborn, das die Samtgemeinde Elbtalaue das
geplante Feuerwehrgerätehaus
in Quickborn auf dem Mehrzweckplatz (Schießstand)
errichtet.
2. Die Gemeinde Gusborn stellt
der SG Elbtalaue die für den Bau des Feuerwehrgerätehauses
erforderliche Fläche auf dem
Mehrzweckplatz (Schießstand) kostenneutral zur Verfügung.
3. Dieser Antrag ist mit dem
Abstimmungsergebnis unverzüglich dem
Samtgemeindebürgermeister der
SG Elbtalaue zur weiteren Veranlassung zu übergeben.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Gusborn
unterstützt und begrüßt die Planungen der Samtgemeinde Elbtalaue
in Quickborn ein neues
Feuerwehrgerätehaus zu bauen.
Da seitens vieler Quickborner
Einwohner (siehe Schreiben der Dorfgemeinschaft) der Wunsch
besteht, das Gerätehaus auf
dem Mehrzweckplatz am Schießstand in Quickborn zu errichten, erklärt
sich die Gemeinde Gusborn
grundsätzlich bereit die für den Bau erforderliche Grundstücksfläche auf
dem Mehrzweckplatz zur
Verfügung zu stellen.
Auch die Gemeinde Gusborn
selbst sieht für die zukünftige Entwicklung des Ortes Quickborn ein sehr
großes Potenzial mit
Synergieeffekten, wenn sich die Feuerwehr als wesentlicher Bestandteil des
dörflichen Lebens auf dem
Mehrzweckplatz neben der Schießsportstätte ansiedelt.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Ergebnis der Beratung.
Rh Beckmann erklärt im Namen der antragstellenden Gruppe, dass der
geplante Bau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Quickborn in die
Öffentlichkeit getragen werden soll.
Diese ist bisher nicht in die Diskussionen miteinbezogen worden.
Es soll sich mit diesem Antrag weder in den Bau, noch in die Wahl des
Standortes eingemischt werden. Grundsätzlich ist man froh, dass es neues
Gerätehaus geben wird. Nur sollen im Vorfeld mögliche Zusammenschlüsse mit
Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen geprüft werden.
Er berichtet zur Historie der Angelegenheit von der Behandlung in der
Sitzung Gus/XI/18 vom 16.11.2023 im nichtöffentlichen Teil, gefolgt von einem
gemeinsamen Brief des Gemeinderates an den Samtgemeindebürgermeister Meyer.
Daraufhin fand ein Treffen mit diesem im jetzigen Feuerwehrgerätehaus statt.
Auf Drängen von Rh Beckmann hat Bgm Ringel dann den Gesprächsinhalt dieses
Treffens dem Rat mitgeteilt.
Er betont nochmals, dass es ihm und der antragstellenden Gruppe nicht
darum geht, ob gebaut wird oder nicht.
Im Anschluss an sein Plädoyer verliest Rh Beckmann den gestellten
Antrag.
Bgm Ringel wirft ein, dass der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses seit
über einem Jahr bekannt sei. Der Standort ist mit der Feuerwehr Quickborn
abgesprochen und wurde mit der Samtgemeinde geprüft. Er weist weiter darauf
hin, dass die Samtgemeinde und nicht die Gemeinde Gusborn der Bauherr ist,
sprich die Gemeinde Gusborn hat hierzu kein Mitspracherecht.
Er berichtet von einem Treffen Anfang Dezember 2023 zwischen dem Rat,
ortsansässigen Vereinen, dem Samtgemeindebürgermeister und Fachbereichsleiter
Schwarzer. Bei diesem Treffen wurde der mögliche Standort des neuen
Feuerwehrgerätehauses erörtert. Leider waren seitens des Rates nur vier
Ratsmitglieder anwesend. Am Ende des Treffens wurde nach möglichen Anregungen,
Ideen oder Einwänden der Anwesenden gefragt, dazu gab es keine Äußerungen. Da
der Bau auf dem Mehrzweckplatz das Vorhaben um einige Jahre verzögert hätte,
hat man sich auf den jetzigen Platz geeinigt.
Fachbereichsleiter Schwarzer erläutert, dass sich vor längerer Zeit im
Zuge der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplan und daraus resultierenden
Begutachtung der Feuerwehrgerätehäuser ein Anbau bzw. Neubau des jetzigen
Feuerwehrgerätehauses als notwendig erwiesen hat. Diese Situation hat sich durch
die Verfügungstellung eines CCFM 3000 Tanklöschfahrzeuges nochmals verschärft,
beziehungsweise einen Neubau erforderlich gemacht.
Im Haushalt 2024 wurden mittlerweile die vollständigen Mittel zur
Umsetzung dieser Maßnahme bereitgestellt.
Daraufhin wurden mehrere Grundstücke geprüft. Der Mehrzweckplatz bietet
nicht die bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer
Baumaßnahme. Nach Auskunft des zuständigen Fachdienstes 30 ist vorab die
Durchführung einer Flächennutzungsplanung, wie auch einer Bebauungsplanung,
erforderlich. Zudem wird voraussichtlich die Bereitstellung von
Ausgleichsfläche, aufgrund der bauplanungsrechtlichen Festsetzung als
Grünfläche, erforderlich. Die Umsetzung der bauleitplanungsrechtlichen
Maßnahmen wird einen Zeitraum von 18-24 Monaten in Anspruch nehmen. Die
Finanzmittel sind aber, aufgrund der Dringlichkeit, komplett im Haushaltsplan
2024 abgebildet. Weiter sind die Mittel kreditfinanziert. Die Kreditgültigkeit
besteht 24 Monate. Somit muss die Baumaßnahme mit Abschluss des Jahres 2025
zumindest größtenteils beauftragt sein, andernfalls können die Mittel nicht
mehr in Anspruch genommen werden.
Das nun favorisierte Grundstück an der K29 befindet sich
bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist nach Rücksprache mit dem Landkreis
als Bauordnungsbehörde relativ einfach und kurzfristig als sogenanntes
priorisiertes Bauvorhaben im Außenbereich umzusetzen. Auch aus
brandschutzrechtlicher Sicht ist der Bau auf dieser Fläche möglich. Weiter
findet er seitens der Feuerwehr große Akzeptanz.
Rh Beckmann fehlt es an Belegen und Beweisen für die, von
Fachbereichsleiter Schwarzer getätigten, Aussagen. Er selber hat einen F-Plan
eingesehen, der die Fläche nicht als Grünfläche, sondern als Schießstätte
ausweist. Weiter hat er bei dem Gespräch mit Samtgemeindebürgermeister Meyer
nach einer Skizze des geplanten Gebäudes gefragt, diese wurde auch zugesagt,
allerdings liegt sich bis heute nicht vor. Abschließend informiert er, dass er,
als Mitglieder der Feuerwehr Quickborn, nicht nach seiner Meinung zur Lage des
neuen Feuerwehrgeräthauses befragt wurde.
Fachbereichsleiter Schwarzer verweist für baurechtliche Rückfragen an
das Bauamt.
Die Aussage von Samtgemeindebürgermeister Meyer, dass die Fläche des
Mehrzweckplatzes aktuell nicht bebaubar ist, da die Aufstellung eines B-Planes
erforderlich ist, ist richtig.
Rein vom Platzangebot wäre der Mehrzweckplatz geeignet, Hintergrund ist
und bleibt aber die Notwendigkeit der Aufstellung eines B- und F-Planes und die
zweijährige Kreditbindung. Bei dem Grundstück an der K29 ist die Aufstellung
eines F- und B-Planes nicht erforderlich, da die Umsetzung als priorisiertes
Bauvorhaben im Außenbereich erfolgen soll. Ein Feuerwehrhaus gilt im BauGB als
priorisiertes Bauverfahren, welches auch im Außenbereich umgesetzt werden kann.
Der Mehrzweckplatz ist Bestandteil einer Bauleitplanung, die es untersagt einen
Bau zu errichten.
Stellv. Bgm Fahren merkt an, dass Rh Beckmann in seinem Statement
Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil zitiert hat.
Er selber konnte an der Versammlung im Dezember leider nicht teilnehmen,
hat sich aber im Anschluss daran mit dem Ortsbrandmeister ausgetauscht.
Weiter fühlt er sich hier nicht, wie von Rh Beckmann gesagt,
mitgenommen, sondern soll viel mehr die klare Aussage treffen, mit dem
favorisierten Grundstück nicht einverstanden zu sein.
Der hier gestellte Antrag überrascht ihn sehr, nach dem Treffen im
Dezember und dem Gespräch mit dem Ortsbrandmeister schien die Sache geklärt. Er
bittet darum die Sitzung zu unterbrechen, um den Ortsbrandmeister sprechen zu
lassen.
Bgm Ringel unterbricht die Sitzung von 19:58 Uhr bis 20:03 Uhr.
Auf Wunsch von Bgm Ringel erläutert Fachbereichsleiter Schwarzer, dass
die Planungs- und Umsetzungshoheit eines Feuerwehrhauses bei der Samtgemeinde
liegen. Im Falle einer möglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes im
skizzierten Bereich würde die Planungshoheit bei der Gemeinde Gusborn liegen.
Beim Flächennutzungsplan liegt die Planungshoheit ebenfalls bei der
Samtgemeinde.
Rh Beckmann stellt grundlegend klar, dass die antragstellende Gruppe
nicht fordert, sondern gemäß der Formulierung nur wünscht.
Weiter greift er die Aussage von Fachbereichsleiter Schwarzer auf, in
Puncto Flächennutzungsplan kein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Ihm fehlt
dementsprechend eine abschließende Antwort. Somit kann auch nicht abgestimmt
werden, daher zieht er den Antrag an dieser Stelle zurück.
Er wird die fehlenden Informationen einholen um das weitere Vorgehen zu
beraten.
Fachbereichsleiter Schwarzer erwidert, die Aussagen zur Bauleitplanung
von fachkundigen Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes eingeholt, und diese
entsprechend weitergegeben zu haben. Diese Aussagen sind somit kompetent und
rechtssicher.
Rh Struck fragt, ob die Gemeinde Einfluss auf das Aussehen des neuen
Gebäudes nehmen kann.
Fachbereichsleiter Schwarzer erwidert, dass es auch bei Bauvorhaben im
Außenbereich Vorgaben geben wird.
Der Antrag der Gruppe
UG/GRÜNE/Soli wird zurückgezogen.
Beschluss:
Der Antrag wird
seitens der antragstellenden Gruppe zurückgezogen.