Beschluss: Zurückgezogen

Sachverhalt:

Die Gruppe UG/GRÜNE/Soli des Rates der Gemeinde hat folgenden Antrag gestellt:

 

Für die kommende Ratssitzung wird seitens der Gruppe folgender Antrag gestellt:

 

Antrag:

1. Es ist Wunsch des Rates der Gemeinde Gusborn, das die Samtgemeinde Elbtalaue das

geplante Feuerwehrgerätehaus in Quickborn auf dem Mehrzweckplatz (Schießstand)

errichtet.

 

2. Die Gemeinde Gusborn stellt der SG Elbtalaue die für den Bau des Feuerwehrgerätehauses

erforderliche Fläche auf dem Mehrzweckplatz (Schießstand) kostenneutral zur Verfügung.

 

3. Dieser Antrag ist mit dem Abstimmungsergebnis unverzüglich dem

Samtgemeindebürgermeister der SG Elbtalaue zur weiteren Veranlassung zu übergeben.

 

Begründung:

Der Rat der Gemeinde Gusborn unterstützt und begrüßt die Planungen der Samtgemeinde Elbtalaue

in Quickborn ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen.

Da seitens vieler Quickborner Einwohner (siehe Schreiben der Dorfgemeinschaft) der Wunsch

besteht, das Gerätehaus auf dem Mehrzweckplatz am Schießstand in Quickborn zu errichten, erklärt

sich die Gemeinde Gusborn grundsätzlich bereit die für den Bau erforderliche Grundstücksfläche auf

dem Mehrzweckplatz zur Verfügung zu stellen.

Auch die Gemeinde Gusborn selbst sieht für die zukünftige Entwicklung des Ortes Quickborn ein sehr

großes Potenzial mit Synergieeffekten, wenn sich die Feuerwehr als wesentlicher Bestandteil des

dörflichen Lebens auf dem Mehrzweckplatz neben der Schießsportstätte ansiedelt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ergebnis der Beratung.

 

Rh Beckmann erklärt im Namen der antragstellenden Gruppe, dass der geplante Bau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Quickborn in die Öffentlichkeit getragen werden soll.

Diese ist bisher nicht in die Diskussionen miteinbezogen worden.

Es soll sich mit diesem Antrag weder in den Bau, noch in die Wahl des Standortes eingemischt werden. Grundsätzlich ist man froh, dass es neues Gerätehaus geben wird. Nur sollen im Vorfeld mögliche Zusammenschlüsse mit Vereinen oder öffentlichen Einrichtungen geprüft werden.

Er berichtet zur Historie der Angelegenheit von der Behandlung in der Sitzung Gus/XI/18 vom 16.11.2023 im nichtöffentlichen Teil, gefolgt von einem gemeinsamen Brief des Gemeinderates an den Samtgemeindebürgermeister Meyer. Daraufhin fand ein Treffen mit diesem im jetzigen Feuerwehrgerätehaus statt. Auf Drängen von Rh Beckmann hat Bgm Ringel dann den Gesprächsinhalt dieses Treffens dem Rat mitgeteilt.

Er betont nochmals, dass es ihm und der antragstellenden Gruppe nicht darum geht, ob gebaut wird oder nicht.

 

Im Anschluss an sein Plädoyer verliest Rh Beckmann den gestellten Antrag.

 

Bgm Ringel wirft ein, dass der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses seit über einem Jahr bekannt sei. Der Standort ist mit der Feuerwehr Quickborn abgesprochen und wurde mit der Samtgemeinde geprüft. Er weist weiter darauf hin, dass die Samtgemeinde und nicht die Gemeinde Gusborn der Bauherr ist, sprich die Gemeinde Gusborn hat hierzu kein Mitspracherecht.

Er berichtet von einem Treffen Anfang Dezember 2023 zwischen dem Rat, ortsansässigen Vereinen, dem Samtgemeindebürgermeister und Fachbereichsleiter Schwarzer. Bei diesem Treffen wurde der mögliche Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses erörtert. Leider waren seitens des Rates nur vier Ratsmitglieder anwesend. Am Ende des Treffens wurde nach möglichen Anregungen, Ideen oder Einwänden der Anwesenden gefragt, dazu gab es keine Äußerungen. Da der Bau auf dem Mehrzweckplatz das Vorhaben um einige Jahre verzögert hätte, hat man sich auf den jetzigen Platz geeinigt.

 

Fachbereichsleiter Schwarzer erläutert, dass sich vor längerer Zeit im Zuge der Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplan und daraus resultierenden Begutachtung der Feuerwehrgerätehäuser ein Anbau bzw. Neubau des jetzigen Feuerwehrgerätehauses als notwendig erwiesen hat. Diese Situation hat sich durch die Verfügungstellung eines CCFM 3000 Tanklöschfahrzeuges nochmals verschärft, beziehungsweise einen Neubau erforderlich gemacht.

Im Haushalt 2024 wurden mittlerweile die vollständigen Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme bereitgestellt.

Daraufhin wurden mehrere Grundstücke geprüft. Der Mehrzweckplatz bietet nicht die bauleitplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Baumaßnahme. Nach Auskunft des zuständigen Fachdienstes 30 ist vorab die Durchführung einer Flächennutzungsplanung, wie auch einer Bebauungsplanung, erforderlich. Zudem wird voraussichtlich die Bereitstellung von Ausgleichsfläche, aufgrund der bauplanungsrechtlichen Festsetzung als Grünfläche, erforderlich. Die Umsetzung der bauleitplanungsrechtlichen Maßnahmen wird einen Zeitraum von 18-24 Monaten in Anspruch nehmen. Die Finanzmittel sind aber, aufgrund der Dringlichkeit, komplett im Haushaltsplan 2024 abgebildet. Weiter sind die Mittel kreditfinanziert. Die Kreditgültigkeit besteht 24 Monate. Somit muss die Baumaßnahme mit Abschluss des Jahres 2025 zumindest größtenteils beauftragt sein, andernfalls können die Mittel nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Das nun favorisierte Grundstück an der K29 befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und ist nach Rücksprache mit dem Landkreis als Bauordnungsbehörde relativ einfach und kurzfristig als sogenanntes priorisiertes Bauvorhaben im Außenbereich umzusetzen. Auch aus brandschutzrechtlicher Sicht ist der Bau auf dieser Fläche möglich. Weiter findet er seitens der Feuerwehr große Akzeptanz.

Rh Beckmann fehlt es an Belegen und Beweisen für die, von Fachbereichsleiter Schwarzer getätigten, Aussagen. Er selber hat einen F-Plan eingesehen, der die Fläche nicht als Grünfläche, sondern als Schießstätte ausweist. Weiter hat er bei dem Gespräch mit Samtgemeindebürgermeister Meyer nach einer Skizze des geplanten Gebäudes gefragt, diese wurde auch zugesagt, allerdings liegt sich bis heute nicht vor. Abschließend informiert er, dass er, als Mitglieder der Feuerwehr Quickborn, nicht nach seiner Meinung zur Lage des neuen Feuerwehrgeräthauses befragt wurde.

 

Fachbereichsleiter Schwarzer verweist für baurechtliche Rückfragen an das Bauamt.

Die Aussage von Samtgemeindebürgermeister Meyer, dass die Fläche des Mehrzweckplatzes aktuell nicht bebaubar ist, da die Aufstellung eines B-Planes erforderlich ist, ist richtig.

Rein vom Platzangebot wäre der Mehrzweckplatz geeignet, Hintergrund ist und bleibt aber die Notwendigkeit der Aufstellung eines B- und F-Planes und die zweijährige Kreditbindung. Bei dem Grundstück an der K29 ist die Aufstellung eines F- und B-Planes nicht erforderlich, da die Umsetzung als priorisiertes Bauvorhaben im Außenbereich erfolgen soll. Ein Feuerwehrhaus gilt im BauGB als priorisiertes Bauverfahren, welches auch im Außenbereich umgesetzt werden kann. Der Mehrzweckplatz ist Bestandteil einer Bauleitplanung, die es untersagt einen Bau zu errichten.

 

Stellv. Bgm Fahren merkt an, dass Rh Beckmann in seinem Statement Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil zitiert hat.

Er selber konnte an der Versammlung im Dezember leider nicht teilnehmen, hat sich aber im Anschluss daran mit dem Ortsbrandmeister ausgetauscht.

Weiter fühlt er sich hier nicht, wie von Rh Beckmann gesagt, mitgenommen, sondern soll viel mehr die klare Aussage treffen, mit dem favorisierten Grundstück nicht einverstanden zu sein.

Der hier gestellte Antrag überrascht ihn sehr, nach dem Treffen im Dezember und dem Gespräch mit dem Ortsbrandmeister schien die Sache geklärt. Er bittet darum die Sitzung zu unterbrechen, um den Ortsbrandmeister sprechen zu lassen.

 

Bgm Ringel unterbricht die Sitzung von 19:58 Uhr bis 20:03 Uhr.

 

Auf Wunsch von Bgm Ringel erläutert Fachbereichsleiter Schwarzer, dass die Planungs- und Umsetzungshoheit eines Feuerwehrhauses bei der Samtgemeinde liegen. Im Falle einer möglichen Aufstellung eines Bebauungsplanes im skizzierten Bereich würde die Planungshoheit bei der Gemeinde Gusborn liegen. Beim Flächennutzungsplan liegt die Planungshoheit ebenfalls bei der Samtgemeinde.

 

Rh Beckmann stellt grundlegend klar, dass die antragstellende Gruppe nicht fordert, sondern gemäß der Formulierung nur wünscht.

Weiter greift er die Aussage von Fachbereichsleiter Schwarzer auf, in Puncto Flächennutzungsplan kein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Ihm fehlt dementsprechend eine abschließende Antwort. Somit kann auch nicht abgestimmt werden, daher zieht er den Antrag an dieser Stelle zurück.

Er wird die fehlenden Informationen einholen um das weitere Vorgehen zu beraten.

 

Fachbereichsleiter Schwarzer erwidert, die Aussagen zur Bauleitplanung von fachkundigen Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes eingeholt, und diese entsprechend weitergegeben zu haben. Diese Aussagen sind somit kompetent und rechtssicher.

 

Rh Struck fragt, ob die Gemeinde Einfluss auf das Aussehen des neuen Gebäudes nehmen kann.

Fachbereichsleiter Schwarzer erwidert, dass es auch bei Bauvorhaben im Außenbereich Vorgaben geben wird.

Der Antrag der Gruppe UG/GRÜNE/Soli wird zurückgezogen.

 

 

 


Beschluss:

Der Antrag wird seitens der antragstellenden Gruppe zurückgezogen.