Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 11.01.2024 teilte SgBgm Meyer das weitere geplante Vorgehen mit:

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue wird eine Stellungnahme für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) erarbeiten. Er bot an, dass sich die übrigen Gemeinden anschließen könnten. Hinweise und Anmerkungen seitens der Gemeinden können bis zum 01.02.2024 bei der Samtgemeindeverwaltung eingereicht werden. Diese würden entsprechend in die Stellungnahme aufgenommen werden. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.

 

SgBgm Meyer wies noch darauf hin, dass die erbetene Stellungnahme nur zum Umweltbericht abgegeben werden kann und dass es den Gemeinden natürlich freistünde, auch eine eigene Stellungnahme abzugeben.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeinde Gusborn gibt eine Stellungnahme zum Planungsentwurf und zum Umweltbericht für den vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erstellten Entwurf des Landschaftsrahmenplanes ab.

Bgm Ringel stellt klar, dass die Politik hier keinen Einfluss hat, es handelt sich um einen reinen Verwaltungsakt.

Auch eine Stellungnahme gestaltet sich aufgrund fehlender Fachkenntnisse und mangels Zeit für die Bürgermeister schwierig. Dieses wurde auch seitens der Bürgermeister auf der Bürgermeisterdienstversammlung so geäußert.

 

Stellv. Bgm Fahren bestätigt, dass die Stellungnahmen Aufgabe der jeweiligen Bürgermeister sind. Diese Aufgabe gehört zu den laufenden Verwaltungstätigkeiten. Allerdings hat die Samtgemeinde angeboten eine gemeinsame Stellungnahme für alle Mitgliedsgemeinden zu verfassen. Einwände sollen zeitnah gesammelt oder auch einzeln abgegeben. Sollten einzelne Stellungnahmen abgegeben werden, so müssen sich die Einwände auf falsche Fachdaten beziehen.

 

Rh Struck gibt an, Fehler gefunden zu haben, diese sollten im Sinne der Gemeinde verbessert werden. Zur Diskussion darüber fehlt ihm aber ein Fachkundiger. Anhand des vorliegenden Planes kann diese Diskussion nicht geführt werden.

Bgm Ringel erklärt, dass es sich bei dem vorliegenden Plan, um einen Feststellungsplan handelt, der von Fachleuten ausgearbeitet wurde. Sollten hierzu Einwände bestehen, so müssen diese stichhaltig sein. Daher hat die Samtgemeinde die gemeinsame Stellungnahme der Städte Dannenberg/Elbe und Hitzacker/Elbe und der Mitgliedsgemeinden angeboten.

 

Rh Beckmann bemängelt, dass die Bewohner der Gemeinde Gusborn bisher noch keine Kenntnis von dem Landschaftsrahmenplan hatten, ebenso hatte der Rat der Gemeinde Gusborn bisher keine, oder sehr späte, Kenntnis davon. Es ist Aufgabe des Rates dieses in die Öffentlichkeit zu tragen, aus diesem Grund hat die Gruppe UG/Bündnis 90 die Grünen/Soli den vorliegenden Antrag gestellt.

Seiner Meinung nach, sollten die Ausführungen des Landschaftsrahmenplanes mit der Gemeinde Gusborn abgeglichen werden und eventuelle Unstimmigkeiten mitgeteilt werden.

 

Stellv. Bgm Burmester bestätigt, wie auch von Rh Beckmann bemerkte, umfangreiche Kartenmaterial des Landschaftsrahmenplanes.

Weiter bestätigt er, dass weder die Gemeinde, noch der Kreistag, noch der Fachausschuss ein Mitspracherecht hat. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Rh Beckmann im Kreistag sitzt, entsprechend frühzeitig also Kenntnis von der Angelegenheit hätte haben müssen.

 

Er erklärt, dass bereits seit mehreren Jahren Kartierungen von Kleinstlebewesen, Pflanzen etc. vorgenommen wurden, die vorliegenden Pläne sind somit das Ergebnis dieser Kartierungen. Weiter formuliert der Landschaftsrahmenplan viele Ziele, trifft aber auch Aussagen, die nicht zutreffen. Er zitiert, dass zum Beispiel eine Wiedervernässung der Landschaft geplant ist oder, dass als Klimafolgenanpassung ein Hochwasserschutz für die Ortsteile Siemen, Zadrau und Klein Heide vorgesehen ist, um die Kulturlandschaft vor Hochwasser zu schützen.

 

Auf der, auf dem Tisch liegenden Karte, sind priorisierte Ziele der Entwicklung vorgenommen worden. Zum Beispiel soll ein Waldkorridor zwischen der Lucie und dem Seybruch geschaffen werden.

 

Weiter hat er den Ratsmitgliedern die, bereits unter Schutz stehenden Gebiete ausgehändigt und stellt diese nun den Zuhörerinnen und Zuhörern vor:

-       Biosphäre im Norden, zieht sich von Gemeindegrenze bis nach Damnatz und Klein Gusborn

-        Daran anschließend das Vogelschutzgebiet Lucie

-       Direkt hinter der Ortslage und im Süden kommt dann das Naturschutzgebiet Lucie

-       Überlappend des Landschaftsschutzgebiet Langendorfer Berg

Die Gemeinde ist also großflächig von Schutzgebieten überzogen, dementsprechend gelten die Schutzgebietsverordnungen. Kommt nun noch der Landschaftsrahmenplan zum tragen, ist kaum noch Entwicklung möglich. Weder nach außen, wie vielleicht sogar nach innen, da teilweise auch Ortschaften überplant wurden.

Demnach, so stellv. Bgm Burmester ist die Bekanntmachung wichtig und richtig, allerdings kann weder etwas beschlossen werden, noch wird es Einfluss haben. Nicht mal der Kreistag als zuständiges Gremium darf über diesen Naturschutzplan abstimmen.

 

Bgm Ringel weist darauf hin, dass es sich bisher nur um einen Entwurf des Landschaftsrahmenplanes handelt. Zu diesem Entwurf stellt der Landkreis erst noch einen Plan auf. Dazu können die politischen Gremien dann Stellung nehmen.

Rh Struck gibt an, insgesamt 9 Unstimmigkeiten gefunden zu haben. Er wird diese direkt an den Landkreis schicken.

 

Rf Heinz bekräftigt die Mitteilung der augenscheinlichen Fehler, die Veranstaltung zum Landschaftsrahmenplan im Verdo hat sie nicht überzeugt.

 

Stellv. Bgm Fahren schlägt vor, Einwände direkt zum Landkreis, der UNB, zu schicken. Damit diese aber auch in der Stellungnahme auftauen, sollten diese parallel an die Samtgemeinde geschickt werden.

 

Rh Beckmann verliest den gestellten Antrag und ergänzt, dass es, entgegen der Aussage auf Seite 102 des Landschaftsrahmenplans, sehr wohl eine Lärmbelästigung durch den überörtlichen Verkehr in der Gemeinde Gusborn gibt. Gerade zu dem, der von den Bundesstraßen weggeführt wird müsste eine Begutachtung durchgeführt werden. Auch wird die B 191 gar nicht erwähnt.

 

Rh Beckmann schlägt vor seine Anmerkung und die von Rh Struck in die Stellungnahme miteinfließen zu lassen.

Rh Struck möchte seine Einwände erst im Rat diskutieren.

 

Bgm Ringel schlägt vor die Anmerkungen von Rh Beckmann und Rh Struck dem Protokoll als Anlage beizufügen.

Rh Struck möchte seine Anmerkungen nicht zur Verfügung stellen.

 

Bgm Ringel verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung,zum Planungsentwurf und zum Umweltbericht für den vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erstellten Entwurf des Landschaftsrahmenplanes an. Einzelne Stellungnahmen der Ratsmitglieder sind direkt an die Samtgemeinde zu richten. Die Anmerkungen des Ratsherrn Beckmann werden in die Stellungnahme eingearbeitet und dem Protokoll als Anlage beigefügt.