Sitzung: 25.01.2024 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0019/2024
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gruppe UG/Bündnis 90
die Grünen/Soli vor. Dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Auf der
Bürgermeisterdienstversammlung am 11.01.2024 teilte SgBgm Meyer das weitere
geplante Vorgehen mit:
Die Samtgemeinde Elbtalaue
wird eine Stellungnahme für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)
erarbeiten. Er bot an, dass sich die übrigen Gemeinden anschließen könnten.
Hinweise und Anmerkungen seitens der Gemeinden können bis zum 01.02.2024 bei
der Samtgemeindeverwaltung eingereicht werden. Diese würden entsprechend in die
Stellungnahme aufgenommen werden. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung.
SgBgm Meyer wies
noch darauf hin, dass die erbetene Stellungnahme nur zum Umweltbericht
abgegeben werden kann und dass es den Gemeinden natürlich freistünde, auch eine
eigene Stellungnahme abzugeben.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Gemeinde
Gusborn gibt eine Stellungnahme zum Planungsentwurf und zum Umweltbericht für
den vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erstellten Entwurf des
Landschaftsrahmenplanes ab.
Bgm Ringel stellt
klar, dass die Politik hier keinen Einfluss hat, es handelt sich um einen
reinen Verwaltungsakt.
Auch eine
Stellungnahme gestaltet sich aufgrund fehlender Fachkenntnisse und mangels Zeit
für die Bürgermeister schwierig. Dieses wurde auch seitens der Bürgermeister
auf der Bürgermeisterdienstversammlung so geäußert.
Stellv. Bgm Fahren
bestätigt, dass die Stellungnahmen Aufgabe der jeweiligen Bürgermeister sind.
Diese Aufgabe gehört zu den laufenden Verwaltungstätigkeiten. Allerdings hat
die Samtgemeinde angeboten eine gemeinsame Stellungnahme für alle
Mitgliedsgemeinden zu verfassen. Einwände sollen zeitnah gesammelt oder auch
einzeln abgegeben. Sollten einzelne Stellungnahmen abgegeben werden, so müssen
sich die Einwände auf falsche Fachdaten beziehen.
Rh Struck gibt an,
Fehler gefunden zu haben, diese sollten im Sinne der Gemeinde verbessert
werden. Zur Diskussion darüber fehlt ihm aber ein Fachkundiger. Anhand des
vorliegenden Planes kann diese Diskussion nicht geführt werden.
Bgm Ringel erklärt,
dass es sich bei dem vorliegenden Plan, um einen Feststellungsplan handelt, der
von Fachleuten ausgearbeitet wurde. Sollten hierzu Einwände bestehen, so müssen
diese stichhaltig sein. Daher hat die Samtgemeinde die gemeinsame Stellungnahme
der Städte Dannenberg/Elbe und Hitzacker/Elbe und der Mitgliedsgemeinden
angeboten.
Rh Beckmann
bemängelt, dass die Bewohner der Gemeinde Gusborn bisher noch keine Kenntnis
von dem Landschaftsrahmenplan hatten, ebenso hatte der Rat der Gemeinde Gusborn
bisher keine, oder sehr späte, Kenntnis davon. Es ist Aufgabe des Rates dieses
in die Öffentlichkeit zu tragen, aus diesem Grund hat die Gruppe UG/Bündnis 90
die Grünen/Soli den vorliegenden Antrag gestellt.
Seiner Meinung
nach, sollten die Ausführungen des Landschaftsrahmenplanes mit der Gemeinde
Gusborn abgeglichen werden und eventuelle Unstimmigkeiten mitgeteilt werden.
Stellv. Bgm
Burmester bestätigt, wie auch von Rh Beckmann bemerkte, umfangreiche
Kartenmaterial des Landschaftsrahmenplanes.
Weiter bestätigt
er, dass weder die Gemeinde, noch der Kreistag, noch der Fachausschuss ein
Mitspracherecht hat. Allerdings weist er auch darauf hin, dass Rh Beckmann im
Kreistag sitzt, entsprechend frühzeitig also Kenntnis von der Angelegenheit
hätte haben müssen.
Er erklärt, dass
bereits seit mehreren Jahren Kartierungen von Kleinstlebewesen, Pflanzen etc.
vorgenommen wurden, die vorliegenden Pläne sind somit das Ergebnis dieser
Kartierungen. Weiter formuliert der Landschaftsrahmenplan viele Ziele, trifft
aber auch Aussagen, die nicht zutreffen. Er zitiert, dass zum Beispiel eine
Wiedervernässung der Landschaft geplant ist oder, dass als Klimafolgenanpassung
ein Hochwasserschutz für die Ortsteile Siemen, Zadrau und Klein Heide
vorgesehen ist, um die Kulturlandschaft vor Hochwasser zu schützen.
Auf der, auf dem
Tisch liegenden Karte, sind priorisierte Ziele der Entwicklung vorgenommen
worden. Zum Beispiel soll ein Waldkorridor zwischen der Lucie und dem Seybruch
geschaffen werden.
Weiter hat er den
Ratsmitgliedern die, bereits unter Schutz stehenden Gebiete ausgehändigt und
stellt diese nun den Zuhörerinnen und Zuhörern vor:
- Biosphäre im Norden, zieht sich von
Gemeindegrenze bis nach Damnatz und Klein Gusborn
- Daran
anschließend das Vogelschutzgebiet Lucie
- Direkt hinter der Ortslage und im Süden
kommt dann das Naturschutzgebiet Lucie
- Überlappend des Landschaftsschutzgebiet
Langendorfer Berg
Die Gemeinde ist
also großflächig von Schutzgebieten überzogen, dementsprechend gelten die
Schutzgebietsverordnungen. Kommt nun noch der Landschaftsrahmenplan zum tragen,
ist kaum noch Entwicklung möglich. Weder nach außen, wie vielleicht sogar nach
innen, da teilweise auch Ortschaften überplant wurden.
Demnach, so stellv.
Bgm Burmester ist die Bekanntmachung wichtig und richtig, allerdings kann weder
etwas beschlossen werden, noch wird es Einfluss haben. Nicht mal der Kreistag
als zuständiges Gremium darf über diesen Naturschutzplan abstimmen.
Bgm Ringel weist
darauf hin, dass es sich bisher nur um einen Entwurf des
Landschaftsrahmenplanes handelt. Zu diesem Entwurf stellt der Landkreis erst
noch einen Plan auf. Dazu können die politischen Gremien dann Stellung nehmen.
Rh Struck gibt an,
insgesamt 9 Unstimmigkeiten gefunden zu haben. Er wird diese direkt an den
Landkreis schicken.
Rf Heinz bekräftigt
die Mitteilung der augenscheinlichen Fehler, die Veranstaltung zum
Landschaftsrahmenplan im Verdo hat sie nicht überzeugt.
Stellv. Bgm Fahren
schlägt vor, Einwände direkt zum Landkreis, der UNB, zu schicken. Damit diese
aber auch in der Stellungnahme auftauen, sollten diese parallel an die
Samtgemeinde geschickt werden.
Rh Beckmann
verliest den gestellten Antrag und ergänzt, dass es, entgegen der Aussage auf
Seite 102 des Landschaftsrahmenplans, sehr wohl eine Lärmbelästigung durch den
überörtlichen Verkehr in der Gemeinde Gusborn gibt. Gerade zu dem, der von den
Bundesstraßen weggeführt wird müsste eine Begutachtung durchgeführt werden.
Auch wird die B 191 gar nicht erwähnt.
Rh Beckmann schlägt
vor seine Anmerkung und die von Rh Struck in die Stellungnahme miteinfließen zu
lassen.
Rh Struck möchte
seine Einwände erst im Rat diskutieren.
Bgm Ringel schlägt
vor die Anmerkungen von Rh Beckmann und Rh Struck dem Protokoll als Anlage
beizufügen.
Rh Struck möchte
seine Anmerkungen nicht zur Verfügung stellen.
Bgm Ringel verliest
den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung,zum Planungsentwurf und
zum Umweltbericht für den vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erstellten Entwurf
des Landschaftsrahmenplanes an. Einzelne Stellungnahmen der Ratsmitglieder sind
direkt an die Samtgemeinde zu richten. Die Anmerkungen des Ratsherrn Beckmann
werden in die Stellungnahme eingearbeitet und dem Protokoll als Anlage
beigefügt.