Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Bgmin Gröning erläutert, dass gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Jameln vom 19.10.2022 die Straßenbeleuchtung aktuell von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr unterbrochen ist.

Dazu gab es schon diverse Rückmeldungen, dass die Zeiten nicht ausreichen.

Ausnahme: Die Fußgänger-Überwegsleuchte am Zebrastreifen in der „Dorfstraße“ im OT Breselenz, diese ist die ganze Nacht in Funktion, jedoch waren sämtliche Röhren defekt und es wurde durch die Firma Stoedter eine neue Röhre eingesetzt, die Beschaffung der restlichen Röhren war leider nicht möglich, da diese nicht mehr verkauft werden dürfen. Hier muss der Landkreis also dringend umrüsten, so Bgmin Gröning.
In der Zeit vom 01.05. – 31.08. jeden Jahres wird die Straßenbeleuchtung mit Ausnahme dieser Fußgänger-Überwegsleuchte ausgeschaltet.

Die problembehaftete Schaltung der Straßenbeleuchtung soll in diesem Jahr erneuert werden.

In Vorbereitung dieser Maßnahme sind die Schaltzeiten verlässlich festzulegen, damit dieses im Rahmen der Erneuerung von vornherein berücksichtigt werden kann.

Die Umstellung der Schaltzeiten ist gemäß Mitteilung des derzeitigen Dienstleisters, EVE Netz GmbH, nicht durch den noch bestehender Dienstleistungsvertrag abgedeckt. Entsprechende Leistungen werden gesondert berechnet. Es wird angestrebt diesen Dienstleistungsvertrag auslaufen zu lassen und keine Verlängerung vorzunehmen.

Die Gemeinde würde gern Sensoren installieren, die selbstständig erkennen, wann die Straßenbeleuchtung erforderlich ist.

 

Rh Wieckenberg findet es auch wichtig, dass die Leuchten tagsüber nicht dauerhaft leuchten, sondern erst mit Einsetzen der Dämmerung, doch dies ist durch die derzeitigen Schaltungen leider nicht notwendig, deshalb sind Neuerungen hier dringend erforderlich.

 

Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten sollten Änderungen an den Schaltzeiten erst mit Inbetriebnahme der neuen Schaltungen umgesetzt werden.

Dieses gilt auch für das Ausschalten der Beleuchtung, so Bgmin Gröning abschließend.

 

Stellv. Bgmin Merke merkt an, dass der Ortsteil Langenhorst gerne in den Morgenstunden frühere Beleuchtung wünscht und dafür abends gerne kürzer.

Die restliche Gemeinde möchte zum Abend gerne längere Brennzeiten.

 

Es wird vorgeschlagen, dass in der Zeit vom 01.09. bis 30.04. jeden Jahres im gesamten Gebiet der Gemeinde Jameln von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr die Straßenbeleuchtung unterbrochen wird.

Einzige Ausnahme bildet hier die Ortschaft Langenhorst, dort wird die Straßenbeleuchtung von 22:00 Uhr bis 05:30 Uhr unterbrochen.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Straßenbeleuchtung wird in der Zeit vom 01.09. bis 30.04. jeden Jahres im gesamten Gebiet der Gemeinde Jameln von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr unterbrochen.

Einzige Ausnahme ist die Ortschaft Langenhorst, dort wird die Straßenbeleuchtung von 22:00 Uhr bis 05:30 Uhr unterbrochen.