Sitzung: 24.01.2024 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0013/2024
Sachverhalt:
Bgmin Gröning
erläutert, dass gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Jameln vom 19.10.2022
die Straßenbeleuchtung aktuell von 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr unterbrochen ist.
Dazu gab es schon
diverse Rückmeldungen, dass die Zeiten nicht ausreichen.
Ausnahme: Die
Fußgänger-Überwegsleuchte am Zebrastreifen in der „Dorfstraße“ im OT Breselenz,
diese ist die ganze Nacht in Funktion, jedoch waren sämtliche Röhren defekt und
es wurde durch die Firma Stoedter eine neue Röhre eingesetzt, die Beschaffung
der restlichen Röhren war leider nicht möglich, da diese nicht mehr verkauft
werden dürfen. Hier muss der Landkreis also dringend umrüsten, so Bgmin
Gröning.
In der Zeit vom 01.05. – 31.08. jeden Jahres wird die Straßenbeleuchtung mit
Ausnahme dieser Fußgänger-Überwegsleuchte ausgeschaltet.
Die problembehaftete Schaltung der Straßenbeleuchtung soll in diesem Jahr
erneuert werden.
In Vorbereitung
dieser Maßnahme sind die Schaltzeiten verlässlich festzulegen, damit dieses im
Rahmen der Erneuerung von vornherein berücksichtigt werden kann.
Die Umstellung der Schaltzeiten ist gemäß Mitteilung des derzeitigen
Dienstleisters, EVE Netz GmbH, nicht durch den noch bestehender
Dienstleistungsvertrag abgedeckt. Entsprechende Leistungen werden gesondert
berechnet. Es wird angestrebt diesen Dienstleistungsvertrag auslaufen zu lassen
und keine Verlängerung vorzunehmen.
Die Gemeinde würde
gern Sensoren installieren, die selbstständig erkennen, wann die
Straßenbeleuchtung erforderlich ist.
Rh Wieckenberg
findet es auch wichtig, dass die Leuchten tagsüber nicht dauerhaft leuchten,
sondern erst mit Einsetzen der Dämmerung, doch dies ist durch die derzeitigen
Schaltungen leider nicht notwendig, deshalb sind Neuerungen hier dringend
erforderlich.
Zur Vermeidung
zusätzlicher Kosten sollten Änderungen an den Schaltzeiten erst mit
Inbetriebnahme der neuen Schaltungen umgesetzt werden.
Dieses gilt auch
für das Ausschalten der Beleuchtung, so Bgmin Gröning abschließend.
Stellv. Bgmin Merke
merkt an, dass der Ortsteil Langenhorst gerne in den Morgenstunden frühere
Beleuchtung wünscht und dafür abends gerne kürzer.
Die restliche
Gemeinde möchte zum Abend gerne längere Brennzeiten.
Es wird
vorgeschlagen, dass in der Zeit vom 01.09. bis 30.04. jeden Jahres im gesamten
Gebiet der Gemeinde Jameln von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr die Straßenbeleuchtung
unterbrochen wird.
Einzige Ausnahme
bildet hier die Ortschaft Langenhorst, dort wird die Straßenbeleuchtung von
22:00 Uhr bis 05:30 Uhr unterbrochen.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Die
Straßenbeleuchtung wird in der Zeit vom 01.09. bis 30.04. jeden Jahres im
gesamten Gebiet der Gemeinde Jameln von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr unterbrochen.
Einzige Ausnahme
ist die Ortschaft Langenhorst, dort wird die Straßenbeleuchtung von 22:00 Uhr
bis 05:30 Uhr unterbrochen.