Sitzung: 25.01.2024 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/0508/2023
Sachverhalt:
Gemäß § 123 Abs. 2
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit §
45 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO)) hat die Gemeinde bei ungewöhnlich hohen
Steuereinzahlungen Rückstellungen für die hierauf zu leistenden Kreis- und
Samtgemeindeumlagen zu bilden.
Nach § 45 Abs. 2
KomHKVO sind die Rückstellungen auf Grundlage der Steuermehreinzahlungen des
Berechnungszeitraumes im Vergleich zu den Werten des vorangegangenen
Berechnungszeitraumes zu bilden.
Im aktuellen
Berechnungszeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 wurden Steuereinzahlungen in Höhe
von 923.568,56 € verbucht. Im vorhergehenden Zeitraum waren es 803.280,79 €.
Auf den
Unterschiedsbetrag in Höhe von 120.287,77 € sind in 2024 rechnerisch (gerundet)
44.200,00 € Kreisumlage und 38.700,00 € Samtgemeindeumlage zu zahlen. Für diese
soeben genannten Beträge sind im Haushaltsjahr 2023 entsprechende
Rückstellungen zu bilden.
Im Budget
„Allgemeine Finanzwirtschaft (61)“ stehen gegenwärtig keine Mittel mehr zur
Verfügung.
Um die Umlagen in
Gänze (82.900,00 €) decken zu können, muss dieser Betrag überplanmäßig
bereit-gestellt werden.
Die Deckung erfolgt
aus den eventuell vorhandenen Mitteln des Gesamtergebnishaushaltes resp. den
Ergebnisrücklagen.
Sachbearbeiter Klan
stellt den Sachverhalt vor.
Bgm Ringel verliest
den Beschlussvorschlag.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden
Beschluss:
Zur Bildung von
Rückstellungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage 2024 werden im
Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 82.821,00 € überplanmäßig bereitgestellt.