Sitzung: 15.01.2024 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0006/2024
Sachverhalt:
Bei der
Brückenprüfung 2023 (siehe Anlage 1 zur Vorlage 30/0006/2024) wurde
festgestellt, dass seit der letzten Prüfung im Jahre 2020 eine erhebliche
Schadenserweiterung eingetreten ist.
Um weitere
Schadenserweiterungen zu minimieren, soll die Brücke auf 20 t begrenzt werden.
Die Kosten für die
erforderliche Beschilderung (inkl. Material und Lohnkosten) belaufen sich auf
ca. 1.200€.
Bgm’in Deegen-Miest
fasst den Sachverhalt für alle Anwesenden zusammen und informiert darüber, dass
es sich um den Hauptabzugsgraben 2 handelt. Sie zeigt einige Bilder der Schäden
an der Brücke und erläutert, dass diese mit einer Zustandsnote von 3,4 bewertet
wurde. Außerdem erwähnt sie, dass sie die Brücke direkt sperren lassen wollte,
hierzu muss es aber noch nicht kommen.
Herr Gilberg,
zuständiger Sachbearbeiter bei der Samtgemeinde, bestätigt, dass die Brücke im
Zuge einer Gewichtsbegrenzung vorerst weiter genutzt werden kann. Eine
Instandsetzung ist allerdings nicht möglich, da die Korrosionsschäden bereits
so immens sind, dass etwaige Maßnahmen noch mehr Schaden anrichten würden. Er
betont nochmals, dass die Tonnenbegrenzung zwar nun erst einmal eine Lösung
ist, früher oder später muss aber über einen Neubau nachgedacht werden.
Hier weist Bgm’in
Deegen-Miest darauf hin, dass dieses Problem nicht nur diese Brücke betrifft,
sondern so gut wie alle Wirtschaftswege und der Wirtschaftswegebau daher auch
ein weiteres Projekt für die Zukunft werden wird. Hierzu nennt sie auch einige
Überlegungen, die anzustellen sind. U.a. erwähnt sie die Aufnahme der Zustände
der Wirtschaftswege, hierzu ist die Gemeinde ohnehin einmal jährlich
verpflichtet. Außerdem muss eine Priorisierung aufgestellt und auch die
Bauweise eines jeden Weges überprüft werden. Dazu sollen auch verschiedene
Naturschutzverbände und Behörden eingebunden werden. Letztlich nennt sie noch
Themen wie Finanzierung, Förderung und Flurbereinigung. Auch über eine
Beteilung der Nutzer in Form von Maut oder Tonnage sollte nachgedacht werden.
Auf Nachfrage von
Rf Porsch, ergänzt Herr Gilberg noch, dass die Brücke ab der Zustandsnote 4
gesperrt werden müsste.
Außerdem möchte sie
wissen, wie lang die Brücke genutzt werden kann, wenn diese dann auf 20 t
begrenzt wird. Dies kann so nicht abgesehen werden, da natürlich auch
Witterungsverhältnisse und andere Faktoren Einfluss auf die Brücke haben.
Weiterhin merkt Rf
Porsch noch an, dass im Zuge einer Katasteranlegung die Idee im Raum stand,
eine gemeinsame Radtour zu unternehmen. Diese Idee bringt sie für das kommende
Frühjahr nun erneut auf.
Rh Bentz möchte
wissen, wie teuer der Neubau einer Brücke ca. ist. Hierauf entgegnet Herr
Gilberg, dass Kosten über 100.000,00 € schnell erreicht werden.
Letztlich treten
noch einige Unklarheiten bei Rh Hintzmann auf, aber auch diese können geklärt
werden.
Bgm’in Deegen-Miest beantragt, die Brücke
auf ein Belastungsgewicht von 20 t zu begrenzen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf stimmt dem Antrag einstimmig zu und fasst somit folgenden
Beschluss:
Die Brücke über dem
Hauptabzugsgraben WL 24 wird auf ein Belastungsgewicht von 20 t begrenzt. Durch
entsprechende Material- und Lohnkosten ist mit einer finanziellen Belastung in
Höhe von ca. 1.200,00 € zu rechnen.