Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Bei der Brückenprüfung 2023 (siehe Anlage 1 zur Vorlage 30/0006/2024) wurde festgestellt, dass seit der letzten Prüfung im Jahre 2020 eine erhebliche Schadenserweiterung eingetreten ist.

Um weitere Schadenserweiterungen zu minimieren, soll die Brücke auf 20 t begrenzt werden.

Die Kosten für die erforderliche Beschilderung (inkl. Material und Lohnkosten) belaufen sich auf ca. 1.200€.

 

Bgm’in Deegen-Miest fasst den Sachverhalt für alle Anwesenden zusammen und informiert darüber, dass es sich um den Hauptabzugsgraben 2 handelt. Sie zeigt einige Bilder der Schäden an der Brücke und erläutert, dass diese mit einer Zustandsnote von 3,4 bewertet wurde. Außerdem erwähnt sie, dass sie die Brücke direkt sperren lassen wollte, hierzu muss es aber noch nicht kommen.

 

Herr Gilberg, zuständiger Sachbearbeiter bei der Samtgemeinde, bestätigt, dass die Brücke im Zuge einer Gewichtsbegrenzung vorerst weiter genutzt werden kann. Eine Instandsetzung ist allerdings nicht möglich, da die Korrosionsschäden bereits so immens sind, dass etwaige Maßnahmen noch mehr Schaden anrichten würden. Er betont nochmals, dass die Tonnenbegrenzung zwar nun erst einmal eine Lösung ist, früher oder später muss aber über einen Neubau nachgedacht werden.

 

Hier weist Bgm’in Deegen-Miest darauf hin, dass dieses Problem nicht nur diese Brücke betrifft, sondern so gut wie alle Wirtschaftswege und der Wirtschaftswegebau daher auch ein weiteres Projekt für die Zukunft werden wird. Hierzu nennt sie auch einige Überlegungen, die anzustellen sind. U.a. erwähnt sie die Aufnahme der Zustände der Wirtschaftswege, hierzu ist die Gemeinde ohnehin einmal jährlich verpflichtet. Außerdem muss eine Priorisierung aufgestellt und auch die Bauweise eines jeden Weges überprüft werden. Dazu sollen auch verschiedene Naturschutzverbände und Behörden eingebunden werden. Letztlich nennt sie noch Themen wie Finanzierung, Förderung und Flurbereinigung. Auch über eine Beteilung der Nutzer in Form von Maut oder Tonnage sollte nachgedacht werden.

 

Auf Nachfrage von Rf Porsch, ergänzt Herr Gilberg noch, dass die Brücke ab der Zustandsnote 4 gesperrt werden müsste.

Außerdem möchte sie wissen, wie lang die Brücke genutzt werden kann, wenn diese dann auf 20 t begrenzt wird. Dies kann so nicht abgesehen werden, da natürlich auch Witterungsverhältnisse und andere Faktoren Einfluss auf die Brücke haben.

Weiterhin merkt Rf Porsch noch an, dass im Zuge einer Katasteranlegung die Idee im Raum stand, eine gemeinsame Radtour zu unternehmen. Diese Idee bringt sie für das kommende Frühjahr nun erneut auf.

 

Rh Bentz möchte wissen, wie teuer der Neubau einer Brücke ca. ist. Hierauf entgegnet Herr Gilberg, dass Kosten über 100.000,00 € schnell erreicht werden.

 

Letztlich treten noch einige Unklarheiten bei Rh Hintzmann auf, aber auch diese können geklärt werden.

 

Bgm’in Deegen-Miest beantragt, die Brücke auf ein Belastungsgewicht von 20 t zu begrenzen.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf stimmt dem Antrag einstimmig zu und fasst somit folgenden

 

 


Beschluss:

Die Brücke über dem Hauptabzugsgraben WL 24 wird auf ein Belastungsgewicht von 20 t begrenzt. Durch entsprechende Material- und Lohnkosten ist mit einer finanziellen Belastung in Höhe von ca. 1.200,00 € zu rechnen.