Sitzung: 15.01.2024 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0002/2024
Sachverhalt:
Grundlage für den
Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 13.11.2023
durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift
entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.
Weiterhin sind die
anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und
sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.
Ein
Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Langendorf verfügt
jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit auszugleichen.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.
Bgm’in Deegen-Miest
übergibt das Wort an Herrn Klan. Dieser weist eingangs darauf hin, dass der
HH-Plan aufgrund des Umfangs nur digital zur Verfügung gestellt wurde, sollte
seitens der Ratsmitglieder zukünftig aber der Wunsch bestehen, diesen dennoch
per Post zu erhalten, muss die Verwaltung entsprechend informiert werden.
Anschließend fasst
Herr Klan den Sachverhalt zusammen und führt die angesprochenen Änderungen
auf.
Zunächst erinnert
Herr Klan daran, dass die Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen der
Gemeindeorgane um 1.000,00 €, auf 13.000,00 € erhöht wurde. Hintergrund ist der
geäußerte Wunsch des Rates, in Hinblick auf das Dorfentwicklungsprogramm öfter
zu tagen.
Eine weitere
Änderung, die aufgenommen wurde, ist die Anpassung der Gemeindeanteile an der
Einkommens- und Umsatzsteuer, aufgrund der Anpassung der Schlüsselzahlen. Außerdem
reduzieren sich sowohl die Kreis- als auch die Samtgemeindeumlage.
Schließlich erwähnt
Herr Klan noch, dass er die Nettofolgekosten in die Finanzplanjahre im
Investitionsprogramm eingearbeitet hat.
Weiterhin erläutert
Herr Klan die Haushaltssatzung der Gemeinde.
Im Ergebnishaushalt
werden die ordentlichen Erträge auf 564.900,00 € festgesetzt, die ordentlichen
Aufwendungen auf 600.400,00 €.
Im Finanzhaushalt
belaufen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
546.600,00 €, die Auszahlungen betragen 573.800,00 €. Die Einzahlungen für
Investitionstätigkeit werden auf 249.500,00 € festgesetzt, die Auszahlungen auf
323.000,00 €. Außerdem belaufen sich die Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 7.800,00 €, Einzahlungen sind hier nicht
verzeichnet.
Auch auf die
Kredite geht Herr Klan ein. Der Investitionskreditberechnung lässt sich
entnehmen, dass es für die Finanzierung der im Haushalt 2024 beabsichtigten
Investitionen keiner Kreditaufnahme bedarf.
Außerdem werden
auch keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
Der § 4 der
Haushaltssatzung befasst sich mit den Liquiditätskrediten. Hier ist der
Höchstbetrag auf 88.000,00 € festgesetzt. Eine entsprechende Rechnung dazu
erläutert Herr Klan für die Anwesenden.
Herr Klan geht noch
auf die §§ 5 und 6 der Haushaltssatzung ein. Diese befassen sich zum einen mit
den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer. Außerdem ist hier die Befugnis
der Bürgermeisterin, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
zuzustimmen, geregelt.
Diese bleiben
jeweils unverändert.
Letztlich
informiert er darüber, dass im Vorbericht zum Haushalt 2024 ein Rückblick auf
das HH-Jahr 2022, ein Überblick über das HH-Jahr 2023 und ein Ausblick auf das
HH-Jahr 2024 sowie die nächsten Finanzplanjahre zu finden sind.
Insgesamt fasst
Herr Klan noch einmal zusammen, dass sich die Rücklagen, laut Schlussbilanz
2022, auf 19.453,65 € belaufen, durch die Beschlussfassung zu TOP 7 erhöhen
sich diese auf ca. 192.000,00 €.
Er verweist
außerdem noch einmal auf den Vorbericht, worin dargestellt ist, dass das
Ergebnis 2023 etwas schlechter abschließt, als geplant, sodass mit einer
Rücklagenentnahme gerechnet werden muss. Der Ergebnishaushalt 2024 sieht, durch
die eingearbeiteten Änderungen aus der Vorberatung, einen Fehlbetrag i.H.v.
-35.500,00 € vor. Dieser kann durch die Rücklagen jedoch vollumfänglich
ausgeglichen werden, trotz des Fehlbetrages im Ergebnis 2023. Außerdem sind die
Finanzplanjahre im Gesamtergebnishaushalt ausschließlich mit Überschüssen kalkuliert,
sodass mit weiterer Rücklagenbindung zu rechnen ist.
Der
Haushaltsausgleich ist folglich gewährleistet.
Abschließend führt
Herr Klan an, dass die Gemeinde Langendorf mit einem vorläufigen Kassenbestand
von 385.800,00 € in das HH-Jahr 2024 startet, dieser wird sich laut der
Finanzplanung um 108.500,00 € verringern und beträgt am Jahresende
voraussichtlich noch ca. 277.300,00 €.
Rf Porsch merkt zum
HH-Plan an, dass es im HH-Jahr 2023 einen starken Einbruch der Steuereinnahmen
gab, für 2024 sind nun deutlich höhere Steuereinnahmen veranschlagt. Sie fragt
sich, ob es klug ist, mit so hohen Steuereinnahmen zu planen und hinterfragt
dies bei Herrn Klan. Dieser erläutert, dass sich die Planung für Steuern immer
als schwierig gestaltet, so auch in 2023, wodurch leider nicht die Einnahmen
erreicht wurden, die angesetzt waren. Dem gegenüber hat das HH-Jahr 2022 jedoch
sehr gut abgeschlossen, wodurch die Gemeinde nun über genug Rücklagen verfügt,
um Einbrüche auszugleichen.
Auch Rf Brownlee
stimmt dem Vorsichtsgedanken von Rf Porsch zu. Bgm’in Deegen-Miest bringt dazu
ein, dass die Gemeinde derzeit noch über genug Rücklagen verfügt, es stellt
sich bloß die Frage, wie lang. Rf Porsch meint, man sollte bis zum Abschluss
2023 abwarten und für das HH-Jahr 2025 die Planung dahingehend überdenken, ob
es sinnvoll ist, immer mit Überschüssen zu planen. Dies gilt auch für die
Investitionsplanung. Hierzu merkt Bgm’in Deegen-Miest noch an, dass die
Gemeinde in 2024 finanzintensive Projekte geplant hat und verweist auf
Beschlussfassungen vorangegangener Sitzungen. Vor allem hinsichtlich des
Pumptracks gilt, dass die Gemeinde nur Geld in die Hand nehmen wird, wenn dazu
auch Fördergelder fließen. Daher wird sich die Investitionsplanung noch ändern,
so die Bürgermeisterin.
Rh Hintzmann möchte
außerdem noch wissen, wann mit dem endgültigen Jahresabschluss zu rechnen ist
und in welchen Posten sich bis dahin noch Bewegungen ergeben. Herr Klan gibt
wieder, dass das HH-Jahr 2023 voraussichtlich bis März abgeschlossen wird.
Verändern könnten sich noch die Posten „Auflösungserträge aus Sonderposten“ und
„Abschreibungen“. Auch nennt er den Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf stimmt der Haushaltssatzung 2024 sowie dem
Investitionsprogramm 2023 – 2027 einstimmig zu und fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023-2027.