Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Grundlage für den Haushaltsplan 2024 ist die im Rahmen der Sitzung des Rates am 13.11.2023 durchgeführte ausführliche Vorberatung. Darin gemachte und in der Niederschrift entsprechend dokumentierte Änderungsabreden wurden, soweit möglich, eingearbeitet.

Weiterhin sind die anzuwendenden Orientierungsdaten sowie die aktuellen Steuerveranschlagungen und sonstige bekannte Sachverhalte berücksichtigt worden.

 

Ein Haushaltsausgleich in 2024 ist nicht möglich. Die Gemeinde Langendorf verfügt jedoch über ausreichende Rücklagen, um das geplante Defizit auszugleichen.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen und eventuell bestehende Fragen beantwortet.

 

Bgm’in Deegen-Miest übergibt das Wort an Herrn Klan. Dieser weist eingangs darauf hin, dass der HH-Plan aufgrund des Umfangs nur digital zur Verfügung gestellt wurde, sollte seitens der Ratsmitglieder zukünftig aber der Wunsch bestehen, diesen dennoch per Post zu erhalten, muss die Verwaltung entsprechend informiert werden.

Anschließend fasst Herr Klan den Sachverhalt zusammen und führt die angesprochenen Änderungen auf. 

 

Zunächst erinnert Herr Klan daran, dass die Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen der Gemeindeorgane um 1.000,00 €, auf 13.000,00 € erhöht wurde. Hintergrund ist der geäußerte Wunsch des Rates, in Hinblick auf das Dorfentwicklungsprogramm öfter zu tagen.

Eine weitere Änderung, die aufgenommen wurde, ist die Anpassung der Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, aufgrund der Anpassung der Schlüsselzahlen. Außerdem reduzieren sich sowohl die Kreis- als auch die Samtgemeindeumlage.

Schließlich erwähnt Herr Klan noch, dass er die Nettofolgekosten in die Finanzplanjahre im Investitionsprogramm eingearbeitet hat.

 

Weiterhin erläutert Herr Klan die Haushaltssatzung der Gemeinde.

Im Ergebnishaushalt werden die ordentlichen Erträge auf 564.900,00 € festgesetzt, die ordentlichen Aufwendungen auf 600.400,00 €.

Im Finanzhaushalt belaufen sich die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 546.600,00 €, die Auszahlungen betragen 573.800,00 €. Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit werden auf 249.500,00 € festgesetzt, die Auszahlungen auf 323.000,00 €. Außerdem belaufen sich die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 7.800,00 €, Einzahlungen sind hier nicht verzeichnet.

Auch auf die Kredite geht Herr Klan ein. Der Investitionskreditberechnung lässt sich entnehmen, dass es für die Finanzierung der im Haushalt 2024 beabsichtigten Investitionen keiner Kreditaufnahme bedarf.

Außerdem werden auch keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

Der § 4 der Haushaltssatzung befasst sich mit den Liquiditätskrediten. Hier ist der Höchstbetrag auf 88.000,00 € festgesetzt. Eine entsprechende Rechnung dazu erläutert Herr Klan für die Anwesenden.

Herr Klan geht noch auf die §§ 5 und 6 der Haushaltssatzung ein. Diese befassen sich zum einen mit den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer. Außerdem ist hier die Befugnis der Bürgermeisterin, über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zuzustimmen, geregelt.

Diese bleiben jeweils unverändert.

 

Letztlich informiert er darüber, dass im Vorbericht zum Haushalt 2024 ein Rückblick auf das HH-Jahr 2022, ein Überblick über das HH-Jahr 2023 und ein Ausblick auf das HH-Jahr 2024 sowie die nächsten Finanzplanjahre zu finden sind.

 

Insgesamt fasst Herr Klan noch einmal zusammen, dass sich die Rücklagen, laut Schlussbilanz 2022, auf 19.453,65 € belaufen, durch die Beschlussfassung zu TOP 7 erhöhen sich diese auf ca. 192.000,00 €.

Er verweist außerdem noch einmal auf den Vorbericht, worin dargestellt ist, dass das Ergebnis 2023 etwas schlechter abschließt, als geplant, sodass mit einer Rücklagenentnahme gerechnet werden muss. Der Ergebnishaushalt 2024 sieht, durch die eingearbeiteten Änderungen aus der Vorberatung, einen Fehlbetrag i.H.v. -35.500,00 € vor. Dieser kann durch die Rücklagen jedoch vollumfänglich ausgeglichen werden, trotz des Fehlbetrages im Ergebnis 2023. Außerdem sind die Finanzplanjahre im Gesamtergebnishaushalt ausschließlich mit Überschüssen kalkuliert, sodass mit weiterer Rücklagenbindung zu rechnen ist.

Der Haushaltsausgleich ist folglich gewährleistet.

 

Abschließend führt Herr Klan an, dass die Gemeinde Langendorf mit einem vorläufigen Kassenbestand von 385.800,00 € in das HH-Jahr 2024 startet, dieser wird sich laut der Finanzplanung um 108.500,00 € verringern und beträgt am Jahresende voraussichtlich noch ca. 277.300,00 €.

 

Rf Porsch merkt zum HH-Plan an, dass es im HH-Jahr 2023 einen starken Einbruch der Steuereinnahmen gab, für 2024 sind nun deutlich höhere Steuereinnahmen veranschlagt. Sie fragt sich, ob es klug ist, mit so hohen Steuereinnahmen zu planen und hinterfragt dies bei Herrn Klan. Dieser erläutert, dass sich die Planung für Steuern immer als schwierig gestaltet, so auch in 2023, wodurch leider nicht die Einnahmen erreicht wurden, die angesetzt waren. Dem gegenüber hat das HH-Jahr 2022 jedoch sehr gut abgeschlossen, wodurch die Gemeinde nun über genug Rücklagen verfügt, um Einbrüche auszugleichen.

Auch Rf Brownlee stimmt dem Vorsichtsgedanken von Rf Porsch zu. Bgm’in Deegen-Miest bringt dazu ein, dass die Gemeinde derzeit noch über genug Rücklagen verfügt, es stellt sich bloß die Frage, wie lang. Rf Porsch meint, man sollte bis zum Abschluss 2023 abwarten und für das HH-Jahr 2025 die Planung dahingehend überdenken, ob es sinnvoll ist, immer mit Überschüssen zu planen. Dies gilt auch für die Investitionsplanung. Hierzu merkt Bgm’in Deegen-Miest noch an, dass die Gemeinde in 2024 finanzintensive Projekte geplant hat und verweist auf Beschlussfassungen vorangegangener Sitzungen. Vor allem hinsichtlich des Pumptracks gilt, dass die Gemeinde nur Geld in die Hand nehmen wird, wenn dazu auch Fördergelder fließen. Daher wird sich die Investitionsplanung noch ändern, so die Bürgermeisterin.

 

Rh Hintzmann möchte außerdem noch wissen, wann mit dem endgültigen Jahresabschluss zu rechnen ist und in welchen Posten sich bis dahin noch Bewegungen ergeben. Herr Klan gibt wieder, dass das HH-Jahr 2023 voraussichtlich bis März abgeschlossen wird. Verändern könnten sich noch die Posten „Auflösungserträge aus Sonderposten“ und „Abschreibungen“. Auch nennt er den Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf stimmt der Haushaltssatzung 2024 sowie dem Investitionsprogramm 2023 – 2027 einstimmig zu und fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie das Investitionsprogramm 2023-2027.