Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Langendorf wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 14.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 16.11.2023 bis 13.12.2023 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

 

Zu dem/der unter Ziffer 4 auf der Seite 12 des Prüfungsberichtes aufgeführten Hinweis, Empfehlung und Prüfungsbemerkung ist eine Stellungnahme der Bürgermeisterin als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Langendorf hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von +82.918,31 € und ein außerordentliches Ergebnis von +89.544,86 € erzielt.

Die Überschüsse werden gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG den jeweiligen Überschussrücklagen zugeführt:

 

Nach den Zuführungen werden die Rücklagen folgende Bestände ausweisen:

 

-       Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses:                       82.918,31 €,

-       Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses:           108.998,51 €.

 

Bgm’in Deegen-Miest übergibt das Wort an Herrn Klan, Kämmerer der Gemeinde Langendorf, dieser fasst den Sachverhalt für alle Anwesenden einmal zusammen.

 

Zunächst geht Herr Klan auf das ordentliche Ergebnis 2022 in der Ergebnisrechnung ein, dieses schließt mit einem Überschuss i.H.v. 82.918,31 € ab. Geplant wurde das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -30.500,00 €. Laut Herrn Klan begründet sich die besagte Ergebnisverbesserung durch Mehrerträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, konkret bei der Gewerbesteuer von rd. 57.000,00 € mehr sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von ca. 23.000,00 € mehr. Auch die anderen, zu den ordentlichen Erträgen gehörenden Position verzeichnen ausschließlich Mehrerträge. Insgesamt belaufen sich die Mehrerträge auf 92.833,58 €.

Weiter erläutert Herr Klan auch die ordentlichen Aufwendungen. Die größten Minderaufwendungen, die hier zu verzeichnen sind, liegen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen i.H.v. -20.538,76 €, insbesondere durch die nicht in Anspruch genommenen Planungsaufwendungen und Beratungshonorare, welche für das Dorfentwicklungsprogramm entsprechend veranschlagt wurden.

Der nächste Teil ist das außerordentliche Ergebnis. Auch hier verzeichnet sich ein Überschuss über 89.544,86 €. Dieser Überschuss ist auf außerordentliche Erträge, also die Buchgewinne durch die Grundstücksveräußerung einer landwirtschaftlichen Fläche, zurückzuführen. Hierunter zählt auch die Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages mit erneutem Verkauf eines Baugrundstückes.

Außerordentliche Aufwendungen sind nicht zu Buche geschlagen.

Folglich beläuft sich das Jahresergebnis 2022 auf einen Überschuss i.H.v. 172.463,17 €.

 

Herr Klan erläutert, dass, der Beschlussfassung vorausgesetzt, diese Überschüsse den jeweiligen Überschussrücklagen zugeführt werden, insgesamt verfügt die Gemeinde dann über Rücklagen von fast 192.000,00 €.

 

Die Finanzrechnung, mit welcher Herr Klan fortführt, weist einen Zahlungsendbestand i.H.v. 453.956,70 € auf. Mit Ausnahme der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten, verzeichnen sich hier ausschließlich positive Saldi, wodurch sich der Anfangsbestand der liquiden Mittel von 297.449,77 € um ca. 156.000,00 € erhöht hat. Folglich sind die Vorbelastungen der Haushaltsjahre, sprich die übertragenen Haushaltsreste, vollständig abgedeckt.

Weiter verweist Herr Klan auf die Nr. 4.1 des Prüfberichtes des RPA. Hierunter ist ein Hinweis bzw. eine Prüfbemerkung aufgenommen worden, auf die dazu erforderliche Stellungnahme der Bürgermeisterin geht er im Folgenden ein.

 

Abschließend erwähnt Herr Klan noch, dass bei Beschlussfassung Aufwendungen über ca. 50,00 € entstehen.

 

Die Bürgermeisterin verliest die einzelnen Beschlussvorschläge und lässt im Rat darüber abstimmen. Dieser fast einstimmig folgende

 

 


Beschlüsse:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 82.918,31 € wird der Rücklage aus Überschüssen aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

d)      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 89.544,86 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Anmerkung der Verwaltung: Das Abstimmungsergebnis zu Beschluss b) lautet „8 Ja, 1 Bef“, da Bgm’in Deegen-Miest hier von der Mitwirkung ausgeschlossen ist.