Ein Thema der Bürgermeisterdienstversammlung war die Grundsteuer.

Es wurde berichtet, dass in Niedersachsen ca. 85 % bearbeitet sind und die Eingangsquote bei 93 % liegt. Im nächsten Schritt werden nun die Schätzungen vorgenommen und anschließend wird mit der Einspruchsbearbeitung begonnen. Hierzu wurde bereits festgestellt, dass sich 50 % der eingegangenen Einsprüche gegen die Verfassungsmäßigkeit richten und nur die andere Hälfte gegen die tatsächlichen Bemessungen.

Plan bis zum 31.12.2024 ist die Festsetzung des Hebesatzes. Im darauffolgenden halben Jahr, bis zum 30.06.2025, soll dann eine Satzung erlassen werden, mit der der neue Hebesatz festgelegt wird. Zu diesem Verfahren gibt es innerhalb des Rates einige Unklarheiten, weshalb Bgm Schulz dieses noch einmal erklärt.

 

Letztlich fragt Bgm Schulz Herrn Klan, ob er das Verfahren so richtig wiedergegeben hat. Herr Klan merkt an, dass für die Grundsteuer ein anderer Kollege zuständig ist. Dieser hat angeboten, bei weiteren Fragen und Unklarheiten gerne einmal zu einer Sitzung mitzukommen oder aber durch eine Mitteilungsvorlage entsprechend weiterzuhelfen.