Sitzung: 05.12.2023 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Bgm Schulz verweist auf
Sitzung ZerR/XI/10 v. 04.10.2023, Unter TOP 8.7 hat sich der Rat einstimmig
gegen die angefragte Weihnachtsfeier des VDK und DRK in der „Alten Schmiede“
ausgesprochen.
Die Untersagung ist aber in
der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ so
nicht definiert. Der Beschluss ist demnach aufgrund einer falschen Annahme
zustande gekommen. Bgm Schulz hat sich nun über diesen hinweggesetzt und die
Anfrage des VDK und DRK zugesagt.
Er schlägt vor, die Nutzungsordnung
dahin gehend zu ändern, die Örtlichkeit zukünftig zwar nicht für private
Feiern, wohl aber für Verbände und Vereine zur Verfügung zu stellen.
Weiter erklärt er, dass die
Feier des VDK und DRK unabhängig von dem heutigen Beschluss in der „Alten Schmiede“
stattfinden wird.
Rh Enge stimmt zu, die Örtlichkeit für Vereine und
Verbände der Gemeinde Zernien zu öffnen.
Stellv. Bgm Krüger möchte sich dabei auf gemeinnützige
Vereine beschränken. Weiter bemängelt er den Umwurf des gefassten Beschlusses.
Der Beschluss ist formal nicht gültig, so Bgm Schulz,
da dieser aus einem Bericht heraus hervorgegangen ist.
Sachbearbeiter Siems-Wedhorn wirft ein, die
Formulierung „gemeinnützige Vereine“ weiter fassen zu müssen, da es sonst für
nichteingetragene Vereine, wie zum Beispiel der freiwilligen Feuerwehr,
schwierig wird. Er schlägt daher vor, nur Vereine ohne politische Zielrichtung
anzunehmen.
Rh Ahrens erachtet es als sinnvoll, dass das
Gemeindehaus von Vereinen der Gemeinde genutzt wird, natürlich müssen vorab
Strukturen, wie die Endreinigung, aufgestellt werden.
Diese ist, ebenso wie der Betrag für die Nutzung, in
der Nutzungsordnung geregelt, so Bgm Schulz.
Stellv. Bgm Beutler möchte die Räumlichkeit nach wie
vor für Feierlichkeiten, speziell für Feierlichkeiten mit Alkohol,
ausschließen.
Diese gehören in die Gastronomie. Vereine können zudem
auch in eigenen Räumlichkeiten, wie Vereinsheimen oder dem Feuerwehrhaus
feiern.
Rh Schulz unterstützt die Aussage von Rh Ahrens.
Gerade für Vereine, die nicht eingetragen sind, oder über ein eigenes
Vereinsheim verfügen, ist die Nutzungsmöglichkeit des Gemeindehauses wertvoll.
Bezüglich des Betrages für die Nutzung der
Räumlichkeit verweist er auf die Benutzungs- und Entgeltordnung. Diese möchte
er der Niederschrift beifügen. Weiter plädiert er dafür diese genauso zu
belassen.
Anmerkung
der Verwaltung: Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum
„Alte Schmiede“ Göhrdestraße 24, 29499 Zernien wird der Niederschrift als
Anlage 2 beigefügt.
Stellv. Bgm Zachow unterstützt den Gedanken von
stellv. Bgm Beutler. Er schlägt vor die „Alte Schmiede“ für Versammlungen von
Vereinen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde sollte sich
aber ein Vetorecht vorbehalten und den Ausschank von hochprozentigen
Spirituosen untersagen.
Rh Ahrens erweitert diesen Vorschlag und möchte
generell eine Bewirtung und Catering ausschließen.
Bei einer Weihnachtsfeier das Essen durch so eine
Klausel auszuschließen empfindet Bgm Schulz als schwierig. Weiter wirft er ein,
dass die Räumlichkeit vorrangig von kleinen Vereinen genutzt werden wird. Die
großen Vereine verfügen in der Regel über eigene Räumlichkeiten.
Er betont, dass die Räumlichkeit nur Bürger:innen der
Gemeinde Zernien zur Verfügung gestellt werden soll.
Rh Ahrends schlägt vor die kommenden Veranstaltungen
in der „Alten Schmiede“ zu beobachten, gegebenenfalls die Nutzungsordnung
anzupassen, oder die Nutzung bei Bedarf wieder einzuschränken.
Nach diesem Meinungsaustausch formuliert Bgm Schulz
den Beschlussvorschlag wie folgt:
Punkt
2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“
Göhrdestraße 24, 29499 wird um folgenden Absatz ergänzt:
Die
Nutzung der Räumlichkeiten der alten Schmiede wird für Veranstaltungen von
Vereinen und Verbänden der Gemeinde Zernien zur Verfügung gestellt.
Bgm Schulz lässt über diesen Beschlussvorschlag
abstimmen.
Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Punkt 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für das
Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ Göhrdestraße 24, 29499 wird um folgenden Absatz
ergänzt:
Die Nutzung der Räumlichkeiten der alten Schmiede wird
für Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden der Gemeinde Zernien zur
Verfügung gestellt.