Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz verweist auf Sitzung ZerR/XI/10 v. 04.10.2023, Unter TOP 8.7 hat sich der Rat einstimmig gegen die angefragte Weihnachtsfeier des VDK und DRK in der „Alten Schmiede“ ausgesprochen.

Die Untersagung ist aber in der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ so nicht definiert. Der Beschluss ist demnach aufgrund einer falschen Annahme zustande gekommen. Bgm Schulz hat sich nun über diesen hinweggesetzt und die Anfrage des VDK und DRK zugesagt.

Er schlägt vor, die Nutzungsordnung dahin gehend zu ändern, die Örtlichkeit zukünftig zwar nicht für private Feiern, wohl aber für Verbände und Vereine zur Verfügung zu stellen.

Weiter erklärt er, dass die Feier des VDK und DRK unabhängig von dem heutigen Beschluss in der „Alten Schmiede“ stattfinden wird.

 

Rh Enge stimmt zu, die Örtlichkeit für Vereine und Verbände der Gemeinde Zernien zu öffnen.

 

Stellv. Bgm Krüger möchte sich dabei auf gemeinnützige Vereine beschränken. Weiter bemängelt er den Umwurf des gefassten Beschlusses.

Der Beschluss ist formal nicht gültig, so Bgm Schulz, da dieser aus einem Bericht heraus hervorgegangen ist.

 

Sachbearbeiter Siems-Wedhorn wirft ein, die Formulierung „gemeinnützige Vereine“ weiter fassen zu müssen, da es sonst für nichteingetragene Vereine, wie zum Beispiel der freiwilligen Feuerwehr, schwierig wird. Er schlägt daher vor, nur Vereine ohne politische Zielrichtung anzunehmen.

 

Rh Ahrens erachtet es als sinnvoll, dass das Gemeindehaus von Vereinen der Gemeinde genutzt wird, natürlich müssen vorab Strukturen, wie die Endreinigung, aufgestellt werden.

Diese ist, ebenso wie der Betrag für die Nutzung, in der Nutzungsordnung geregelt, so Bgm Schulz.

 

Stellv. Bgm Beutler möchte die Räumlichkeit nach wie vor für Feierlichkeiten, speziell für Feierlichkeiten mit Alkohol, ausschließen.

Diese gehören in die Gastronomie. Vereine können zudem auch in eigenen Räumlichkeiten, wie Vereinsheimen oder dem Feuerwehrhaus feiern.

 

Rh Schulz unterstützt die Aussage von Rh Ahrens. Gerade für Vereine, die nicht eingetragen sind, oder über ein eigenes Vereinsheim verfügen, ist die Nutzungsmöglichkeit des Gemeindehauses wertvoll.

Bezüglich des Betrages für die Nutzung der Räumlichkeit verweist er auf die Benutzungs- und Entgeltordnung. Diese möchte er der Niederschrift beifügen. Weiter plädiert er dafür diese genauso zu belassen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ Göhrdestraße 24, 29499 Zernien wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Stellv. Bgm Zachow unterstützt den Gedanken von stellv. Bgm Beutler. Er schlägt vor die „Alte Schmiede“ für Versammlungen von Vereinen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde sollte sich aber ein Vetorecht vorbehalten und den Ausschank von hochprozentigen Spirituosen untersagen.

Rh Ahrens erweitert diesen Vorschlag und möchte generell eine Bewirtung und Catering ausschließen.

Bei einer Weihnachtsfeier das Essen durch so eine Klausel auszuschließen empfindet Bgm Schulz als schwierig. Weiter wirft er ein, dass die Räumlichkeit vorrangig von kleinen Vereinen genutzt werden wird. Die großen Vereine verfügen in der Regel über eigene Räumlichkeiten.

Er betont, dass die Räumlichkeit nur Bürger:innen der Gemeinde Zernien zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Rh Ahrends schlägt vor die kommenden Veranstaltungen in der „Alten Schmiede“ zu beobachten, gegebenenfalls die Nutzungsordnung anzupassen, oder die Nutzung bei Bedarf wieder einzuschränken.

 

Nach diesem Meinungsaustausch formuliert Bgm Schulz den Beschlussvorschlag wie folgt:

 

Punkt 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ Göhrdestraße 24, 29499 wird um folgenden Absatz ergänzt:

Die Nutzung der Räumlichkeiten der alten Schmiede wird für Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden der Gemeinde Zernien zur Verfügung gestellt.

 

Bgm Schulz lässt über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

 

Punkt 2 der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Gemeindezentrum „Alte Schmiede“ Göhrdestraße 24, 29499 wird um folgenden Absatz ergänzt:

Die Nutzung der Räumlichkeiten der alten Schmiede wird für Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden der Gemeinde Zernien zur Verfügung gestellt.