Sitzung: 19.12.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 30/0413/2021/1/1
Sachverhalt:
Nach der Bereisung
im vergangenen Jahr wurde festgelegt, dass für das Jahr 2022 die SG-Straßen D
30 (beim Feuerwehrmuseum) und H 8 als dringlichste Maßnahmen durchgeführt
werden sollen.
Die weitere
Priorisierung sollte im Folgejahr (also 2023) erfolgen. Aus Liste der
priorisierenden Straßen wurde die G 3 (Klein Gusborn – Zadrau) gestrichen, da
diese Straße nach Beschlusslage investiv ausgebaut werden soll.
Ebenso sind die
Straßen D 5 (/Dambeck – Breese/M.) und H 20 (Sammatz) gestrichen worden, weil
die dort anstehenden Oberflächenbehandlungen aus dem laufenden Haushalt gezahlt
werden sollen.
Die in der
beigefügten Liste verbleibenden aufgezählten Straßen sind für die Folgejahre
bis 2026 zu priorisieren.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Nach Beratung in
der Sitzung
Rh Mertins fordert
hier Abstimmung nach Vorlage.
Rh Weiss
hinterfragt, ob der, durch die verlängerte Sperrung des Streetzer Kreisels und
die verlängerte Sperrung der B 216, beanspruchte Zustand der Gemeindestraßen
bei der Priorisierung eine Rolle spielt. Weiter fragt er, ob es durch diese
Verzögerungen Zuschüsse durch die Landesstraßenbehörde gibt.
SgBgm Meyer
erklärt, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine Besichtigung der
Umleitungsstrecken erfolgt. Gegebenenfalls sind dann
SgBgm Meyer
erklärt, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine gemeinsame Besichtigung der
Umleitungsstrecken erfolgt, eventuelle Maßnahmen sind dann durch die
Landesstraßenbauverwaltung zu ergreifen. Eine neue Priorisierung ist nicht
erforderlich.
Rh Weiss
konkretisiert, ob die entstanden Schäden auf den Umleitungsstrecken kurzfristig
beseitigt werden und, ob es dafür Zuschüsse der Landesstraßenbaubehörde geben
wird.
Den Auftrag zur
Beseitigung der Schäden erfolgt durch die Landesstraßenbauverwaltung, so SgBgm
Meyer. Allerdings bittet er dazu um etwas Geduld, die Maßnahmen erfolgen erst
Richtung Frühjahr, bis dahin wird eine entsprechende Beschilderung vorgenommen.
Dieses betrifft nur
die offiziellen Umleitungsstrecken und bekannte Abkürzungen.
RV Sperling
verliest den Beschlussvorschlag des Fach- und Samtgemeindeausschusses und lässt
darüber abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeindeverbindungsstraßen werden wie folgt priorisiert:
1)
H 31
2)
2) KA 3
3)
H 32