Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverhalt:

Nach der Bereisung im vergangenen Jahr wurde festgelegt, dass für das Jahr 2022 die SG-Straßen D 30 (beim Feuerwehrmuseum) und H 8 als dringlichste Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

Die weitere Priorisierung sollte im Folgejahr (also 2023) erfolgen. Aus Liste der priorisierenden Straßen wurde die G 3 (Klein Gusborn – Zadrau) gestrichen, da diese Straße nach Beschlusslage investiv ausgebaut werden soll.

 

Ebenso sind die Straßen D 5 (/Dambeck – Breese/M.) und H 20 (Sammatz) gestrichen worden, weil die dort anstehenden Oberflächenbehandlungen aus dem laufenden Haushalt gezahlt werden sollen.

 

Die in der beigefügten Liste verbleibenden aufgezählten Straßen sind für die Folgejahre bis 2026 zu priorisieren.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung

 

Rh Mertins fordert hier Abstimmung nach Vorlage.

 

Rh Weiss hinterfragt, ob der, durch die verlängerte Sperrung des Streetzer Kreisels und die verlängerte Sperrung der B 216, beanspruchte Zustand der Gemeindestraßen bei der Priorisierung eine Rolle spielt. Weiter fragt er, ob es durch diese Verzögerungen Zuschüsse durch die Landesstraßenbehörde gibt.

SgBgm Meyer erklärt, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine Besichtigung der Umleitungsstrecken erfolgt. Gegebenenfalls sind dann

SgBgm Meyer erklärt, dass nach Abschluss der Maßnahmen eine gemeinsame Besichtigung der Umleitungsstrecken erfolgt, eventuelle Maßnahmen sind dann durch die Landesstraßenbauverwaltung zu ergreifen. Eine neue Priorisierung ist nicht erforderlich.

 

Rh Weiss konkretisiert, ob die entstanden Schäden auf den Umleitungsstrecken kurzfristig beseitigt werden und, ob es dafür Zuschüsse der Landesstraßenbaubehörde geben wird.

Den Auftrag zur Beseitigung der Schäden erfolgt durch die Landesstraßenbauverwaltung, so SgBgm Meyer. Allerdings bittet er dazu um etwas Geduld, die Maßnahmen erfolgen erst Richtung Frühjahr, bis dahin wird eine entsprechende Beschilderung vorgenommen.

Dieses betrifft nur die offiziellen Umleitungsstrecken und bekannte Abkürzungen.

 

RV Sperling verliest den Beschlussvorschlag des Fach- und Samtgemeindeausschusses und lässt darüber abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeindeverbindungsstraßen werden wie folgt priorisiert:

1)      H 31

2)      2) KA 3

3)      H 32