Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverhalt:

Auf Grundlage der aktuellen bundesweiten Anstrengungen zum Klimaschutz sowie im Hinblick auf die Herstellung einer Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische Lage, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien forciert.

Die Vorgabe der Landesregierung bis 2033 0,47 Prozent der Landesfläche (rund 577 ha der Landkreisfläche) als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik in Bebauungsplänen der Gemeinden auszuweisen, führt derzeit zu einem hohen Ansiedlungsdruck zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen.

Auch in der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Freiflächenanlagen (PV-FFA).

 

Die Freiflächen in der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur Verfügung stehen.

Außerdem würde es sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen handeln, für die grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und den Samtgemeindebürgermeistern die Übereinkunft zur Erstellung einer kreisweiten Standortanalyse beschlossen, welche auf Basis eines abgestimmten Kriterienkatalogs mögliche Flächen zur Entwicklung von PV-FFA darstellt und eine Grundlage für die weitere Einzelfallprüfung im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren bildet. Im Kriterienkatalog wurden die Themenfelder Naturschutz, Siedlung/Infrastruktur, Wasser und das RROP berücksichtigt. Betrachtet wurden Freiflächen mit einer Gesamtgröße von mindestens 10 ha.

 

Die Durchführung der Analyse, als Grundlage für die folgenden Bauleitplanungen, ist abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor. Die Analyse stellt im Ergebnis konfliktfreie bzw. konfliktarme Potenzialflächen für die mögliche Ansiedlung von PV-FFA dar. Die ermittelten Flächen liegen vor allem entlang der Jeetzelniederung im äußersten Südwesten und im Südosten des Landkreises. Potenzialflächen außerhalb der ermittelten Flächen werden durch die Ergebnisse nicht ausgeschlossen.

Die folgende Bauleitplanung stellt die Samtgemeinde vor weitere Herausforderungen.

 

Im Rahmen der Diskussion der weiteren Vorgehensweise wurde der Ansatz von Herrn Böhme vom Planungsbüro plan B betrachtet. Her Böhme ist mit der Erstellung vergleichbarer PV-Konzepte in anderen Samtgemeinden Niedersachsens betraut.

Herr Böhme wird den Sachstand der Diskussion sowie einen möglichen Ansatz zur weiteren Vorgehensweise darstellen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die drei Samtgemeinden eine Potentialanalyse in Auftrag gegeben haben um sich dem Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen zu nähern.

Im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue würden nur die Gemeinde Jameln, die Stadt Dannenberg, ein kleiner Teil der Gemeinde Damnatz und ein kleiner Teil der Gemeinde Langendorf profitieren. Bei genauerer Betrachtung ist aufgefallen, dass fast ausschließlich die Flächen in der Jeetzelniederung betroffen sind. Diese Flächen sind aber auch für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.

Daraufhin hat man sich mit dem Planer Herrn Böhme, der ebenfalls für die Landkreise Uelzen und Gifhorn tätig ist, zur Entwicklung eines Leitbildes zusammengesetzt. Die Vorgehensweise wurde den Gemeinden und Städten der Samtgemeinde Elbtalaue in einer gemeinsamen Sitzung am 08.11.2023 im Verdo in Hitzacker vorgestellt.

Ziel ist es aufgrund dieses Leitbildes eine einheitliche Prüfgrundlage zu schaffen und pro Gemeinde eine Anlage zu planen. Bei allen Bestrebungen seitens der Samtgemeinde kommt es letztlich aber auf den Kreistag an.

In einigen Bereichen, wie Zernien und Karwitz, ist die Planung nur möglich, wenn man in die großflächigen Landschaftsschutzgebiete geht. Große Bereiche sind beispielsweise Ortolanschutzgebiete, mittlerweile ist aber bekannt, dass dieser für seine Population viel kleinere Bereiche, als die ausgewiesenen, braucht.

Das, mit Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme zu erarbeitende, Leitbild soll eine andere Vorgehensweise bei der Betrachtung der Flächen ermöglichen.

In diesem Zusammenhang weist SgBgm Meyer auf die, am 08.01.2024 stattfindende, Informationsveranstaltung zum Landschaftsrahmenplan hin. Die Stellungnahmen dazu sind bis zum 15.02.2024 aufgeschoben.

 

SgBgm Meyer informiert, dass sowohl der Fachausschuss als auch der Samtgemeindeausschuss die Erarbeitung eines solchen Leitbildes einstimmig empfohlen haben.

Er betont, dass dieses Leitbild im Außenbereich anwendbar sein wird, im B-Plan und Flächennutzungsplan gelten andere Vorschriften.

 

Rh Siemke, sprechend für die CDU-Fraktion, begrüßt die Idee, sich von der Potentialstudie des Landkreises zu lösen. Weiter lobt er das von Herrn Böhme schlüssige Konzept. Dieses ermöglicht eine Planung an den besten Standorten, und nicht an den planerisch, am einfachsten dazustellenden, Standorten. Auch unter dem Aspekt der, damit möglichen, gerechten Verteilung wird die CDU Fraktion hier zustimmen.

 

Auch Rh Herzog ist dankbar, dass seitens der Samtgemeinde ein anderes Verfahren gewählt wurde und wird diesem, sprechen für die SOLI Fraktion, auch zustimmen. Allerdings gibt er zu bedenken, dass Ressourcen unter der Bepunktungsmatrix verschwinden könnten.

Landwirtschaftliche Flächen sollten nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich begrüßt er die Idee pro Gemeinde eine Anlage zu bauen. Aber auch mit einem gemeinsamen Ertragstool, wie in der Samtgemeinde Lüchow vorgesehen, erreicht man eine gerechte Verteilung.

Zur Ressourcenschonung sollte unbedingt, wie vorgesehen, die Hälfte der Anlagen auf vorhandene Dächer montiert werden. Auch sollten die Anwohner auswärtigen Investoren gegenüber Vorrang haben und eine möglichst große Bürgerbeteiligung angestrebt werden.

Abschließend weist er auf die gute Effizienz hin, kleine Anlagen direkt am Verbrauch zu errichten.

 

Rh Siebolds unterstützt im Namen der B90/Grüne-Fraktion die Vorgehensweise ebenfalls. Besonders mit Blick auf die Budgetdiskussion. Vor Ort, in den Gemeinden, werden Einnahmen, in dem Fall durch die Gewerbesteuer, gebraucht.

 

Stellv. SgBgm Hanke spricht sich für die UWG-Fraktion für das vorgestellte Vorgehen aus. Er betont die Möglichkeit der Herausnahme der „mittleren Schutzgebiete“. An dieser Stelle ist der Landkreis gefordert, diese Flächen aus dem LSG zu entlassen.

Sofern Flächen mit PV belegt sind, entfällt die Düngung dieser Flächen. Dieses kommt der Trinkwasserqualität zu gute.

 

Rf Klose plädiert dafür, dass auch öffentliche Gebäude, wie Supermärkte, verpflichtend mit PV ausgestattet werden müssten. Auch versiegelte Flächen, wie Parkplätze, bieten ein großes Potential.

Dazu erläutert SgBgm Meyer, dass neu angelegte Parkplätze, laut Auflage aus der Baugenehmigung, mit viel Bewuchs versehen sind. Hier gibt es seitens der Samtgemeinde keinen Handlungsspielraum.

Bezüglich Neubauten, auch Supermärkten, ist es verpflichtend einen Teil der Energie aus erneuerbarer Energie zu beziehen. In der Regel geschieht dieses über den Bau einer PV-Anlage. Bei Bestandsgebäuden hängt die Entscheidung dazu von der Konzernleitung ab.

 

Rh Beckmann fragt, wie hoch die Nachfrage in der Samtgemeinde nach PV-Anlagen ist.

Weiter interessieren ihn die anteiligen Kosten der Samtgemeinde an der Potentialanalyse, die der Landkreis gemeinsam mit den drei Samtgemeinden durchgeführt hat.

Anmerkung der Verwaltung:  die anteiligen Kosten der Potentialanalyse für die Samtgemeinde Elbtalaue betragen laut der Rechnung des Landkreises 5.631,44 Euro.

 

Zwar ist die Umsetzung gemeinsam mit dem Landkreis erfolgt, allerdings ist die Vorgehensweise dabei stark von der Vorstellung der Samtgemeinde abgewichen. Die Herausnahme von FFH, Vogelschutz, LSG, Natura 2000 und Biosphärenreservat führte schließlich zu der hohen Ballung in der Jeetzelniederung.

Weiter unterrichtet er über konkrete Nachfragen in der Gemeinde Jameln, hier gibt es sogar schon einen Aufstellungsbeschluss über einen B-Plan. Auch im Bereich Riskau gibt es eine Nachfrage, Hinderungsgrund hier ist das LSG. Einen weiteren Interessenten gibt es im Bereich Lüggau.

Per 20.12.2023 findet ein Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Jameln und den Interessenten statt. Als Ergebnis werden die vorliegenden Anträge über das Leitbild abgeprüft, einen Rechtsanspruch verbunden mit Flächennutzungsplan und späteren Bebauungsplan hat niemand.

 

RV Sperling verliest folgenden Beschlussvorschlag:

Herr Böhme, Ing. Büro plan B., wird beauftragt einen Kriterienkatalog für die Bewertung von möglichen potenziellen Standorten für Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue zu entwickeln. Die möglichen Standorte werden mit der Mitgliedsgemeinden abgestimmt.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung weist SgBgm Meyer auf die, heute übersandten, Unterlagen hin. Gestern fand ein Gespräch mit einem Vertreter der avocon statt. Herr Böhme hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Betrachtung der Lage der Stromtrassen und Einbezug eventueller Pläne für die 110 KV Leitungen von Bedeutung ist. Diesbezüglich wird Herr Zetsche in der Sitzung des BMUKE am 06.02.2024 dabei sein, die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden erhalten ebenfalls eine Einladung zu dieser Sitzung.

 

Rh Schulz regt an die EVE Netz mit dazu zu laden.

SgBgm Meyer bestätigt dieses.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Herr Böhme, Ing. Büro plan B., wird beauftragt einen Kriterienkatalog für die Bewertung von möglichen potenziellen Standorten für Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue zu entwickeln. Die möglichen Standorte werden mit der Mitgliedsgemeinden abgestimmt.