Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 13.11.2023 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügten Änderungssatzungen beschlossen.

Der Sachverhalt zu diesen Änderungssatzungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Für die Abwassergebühr für den Entsorgungsbereich Hitzacker gab es für den Verwaltungsrat zwei Alternativvorschläge, in den Sitzungen wird über den genauen Beschluss berichtet.

 

Die Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

 

Herr Dr. Horchelhahn erläutert, dass die Gebührenkalkulation für Abwasser alle 2 Jahre fällig ist.

Nach dem Niedersächsischen Kommunal Abgabengesetz waren bisher für Dannenberg 2,62 Euro fällig. Jetzt angepasst auf 2,61 Euro. Für Hitzacker galten bisher 2,48 Euro, aktuell sind es 2,96 Euro. Im Gegenzug sinkt die Grundgebühr von 52 Euro auf 42 Euro.

Nach Wunsch des Verwaltungsrates wird gewünscht, die Grundgebühr sukzessiv abzuschmelzen.

Weiter erläutert er, dass der Schnittpunkt bei 71,5 m³ liegt.

 

Herr Dr. Horchelhahn bittet den Beschluss laut Anlage zu fassen.

 

Seitens der Ratsmitglieder gibt es keine Fragen. RV Sperling verliest den Beschlussvorschlag.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

Der 5. Änderungssatzung zur „Abwasserabgabensatzung zur zentralen Schmutz- und zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“ und der 7. Änderungssatzung zur „Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung“ der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt.