Sitzung: 19.12.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 2/0445/2023
Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 13.11.2023 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügten
Änderungssatzungen beschlossen.
Der Sachverhalt zu
diesen Änderungssatzungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Für die
Abwassergebühr für den Entsorgungsbereich Hitzacker gab es für den
Verwaltungsrat zwei Alternativvorschläge, in den Sitzungen wird über den
genauen Beschluss berichtet.
Die
Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von
Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.
Herr Dr.
Horchelhahn erläutert, dass die Gebührenkalkulation für Abwasser alle 2 Jahre
fällig ist.
Nach dem
Niedersächsischen Kommunal Abgabengesetz waren bisher für Dannenberg 2,62 Euro
fällig. Jetzt angepasst auf 2,61 Euro. Für Hitzacker galten bisher 2,48 Euro,
aktuell sind es 2,96 Euro. Im Gegenzug sinkt die Grundgebühr von 52 Euro auf 42
Euro.
Nach Wunsch des
Verwaltungsrates wird gewünscht, die Grundgebühr sukzessiv abzuschmelzen.
Weiter erläutert
er, dass der Schnittpunkt bei 71,5 m³ liegt.
Herr Dr.
Horchelhahn bittet den Beschluss laut Anlage zu fassen.
Seitens der
Ratsmitglieder gibt es keine Fragen. RV Sperling verliest den Beschlussvorschlag.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der 5. Änderungssatzung zur „Abwasserabgabensatzung zur zentralen Schmutz- und zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“ und der 7. Änderungssatzung zur „Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung“ der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird zugestimmt.