Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2024 und 2025 hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht.

Die Berechnung der Gebühr ist aus den Unterlagen der Gebührenkalkulation ersichtlich.

 

Rh Siemke beantragt hier Abstimmung nach Vorlage.

 

Ohne weitere Aussprache fass der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 


Beschluss:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird beschlossen.