Sitzung: 19.12.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/0391/2023
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche
Straßenreinigung für die Jahre 2024 und 2025 hat ergeben, dass sich die Gebühr
für die Leistung erhöht.
Die Berechnung der
Gebühr ist aus den Unterlagen der Gebührenkalkulation ersichtlich.
Rh Siemke beantragt
hier Abstimmung nach Vorlage.
Ohne weitere
Aussprache fass der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
Die 5. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird
beschlossen.