Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ermittelten Gebührenobergrenzen machen eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich.

 

Betriebshofleiter Klafak erklärt, dass diese Gebührenkalkulation im zweijährigen Rhythmus fällig ist.

Er stellt die Eckpunkte des Sachverhaltes vor und weist darauf hin, dass die Ziffer 6 in den nächsten Tagesordnungspunkt einfließt.

 

Abschließend berichtet er von den einstimmigen Empfehlungen des Fach- und Samtgemeindeausschusses.

 

Ohne weitere Aussprache nimmt der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue Kenntnis.

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Überlassung von Grabstätten, die Grabherstellung und Bestattung, der Benutzung der Friedhofskapellen und der laufenden Unterhaltung der Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2024 und 2025 wird zur Kenntnis genommen.