Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert, dass die letzte Zusammenkunft am 07.12.2023 stattgefunden hat und bereits eine nächste am 11.01.2024 geplant ist. Am 07.12. waren zwei Personen von der Jugendhilfe des Landkreises, Jonas Klan, Marietta Lütge und Claudia Scharf von der Samtgemeindeverwaltung sowie Rh Petrow, Bgm Schulz selbst und Kai Christiansen vom DRK anwesend.

 

Das Projekt steht, so Bgm Schulz, noch ganz am Anfang, jedoch ist die Grobfinanzierung bereits geplant. Durch die zuständigen Gremien des Landkreises und der Samtgemeinde ist entschieden, dass es eine Erstattung über eine Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis und der Samtgemeinde gibt. Hier trägt der Landkreis dann 75 % und die Samtgemeinde 25 %.

 

Weiter berichtet der Bürgermeister, dass die Gemeinde Damnatz derzeit als Bauherrin auftreten soll, da diese auch Gebäudeeigentümerin ist. Es steht allerdings die Idee im Raum, einen Bauträgervertrag mit dem DRK zu vereinbaren, um den zeitlichen Aufwand hinsichtlich Ausschreibungen etc. zu verringern. Fraglich ist hier, ob ein Bauträgervertag auch bei Sanierungen in Frage kommt. Dies hält Bgm Schulz aber nicht für abwegig.

 

Der grundsätzliche Plan für das Projekt ist es, die Alt-Kita zu sanieren und einen Anbau anzufügen. Zeichnungen o.ä. liegen aktuell noch nicht vor. Über die Samtgemeinde soll aber in Kürze die Architekturleistung ausgeschrieben werden.

 

Laut Bgm Schulz treten zu dem gesamten Vorhaben aber auch zwei Probleme auf.

Zum einen wird die Gemeinde, hinsichtlich der Finanzierung, ein Darlehen erst dann in Anspruch nehmen können, wenn die vorhandene Rücklage aufgebraucht ist. Die Rücklage soll jedoch eigentlich für das Dorfentwicklungsprogramm genutzt werden. Hier wäre es von Vorteil, wenn der Landkreis mit dem DRK direkt eine Jugendhilfevereinbarung abschließen würde. So müsste die Gemeinde ihren Haushalt im Bestfall gar nicht berühren. Bgm Schulz betont hier, dass diese Vorgehensweise bei einem Neubau wohl kein Problem ist. Ob dies auch im Zuge der Sanierung und des Anbaus möglich ist, muss noch einmal geprüft werden.

Ein weiteres Problem vor dem die Gemeinde steht, ist die Unterbringung der Kinder während der Bauphase, welche, nach der Baugenehmigung, ca. 1 - 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Baugenehmigung könnte, wenn alles problemlos vonstattengeht, im Sommer 2024 vorliegen.

Als gängige Lösung für eine Unterbringung nennt Bgm Schulz die Anmietung von Containern. Diese Lösung weist aber so hohe Kosten auf, dass preislich nicht mehr viel zu einem kompletten Neubau fehlt. Ein weiterer Vorschlag von Rh Harms ist es, das Mehrzweckgebäude (MZG) um einen Container zu erweitern. Hierzu bringt Rh Petrow ein, dass bei einer Kita der Bedarf von Sanitär-, Küchen- und Büroeinrichtungen gedeckt sein muss. Das MZG als solches würde als Alternative zur Kita demnach nicht reichen, könnte aber mit Containern entsprechend erweitert werden. Ein weiterer Vorschlag von Bgm Schulz ist es, ein großes leerstehendes Grundstück in Damnatz, den Mühlenhof, für die Unterbringung der Kinder zu nutzen. Dort wird am 18.12.2023 eine Besichtigung stattfinden, wobei auch Herr Christiansen vom DRK anwesend sein wird. Auf Nachfrage von Rh Harms, was dort passieren muss, damit es kindergartengerecht wird, erläutert der Bürgermeister, dass es dort mit Sicherheit einige Einschränkungen geben wird und die Einrichtung auch im Hinblick auf das Kindertagesstättengesetz begutachtet wird. Er sieht dem ganzen aber positiv entgegen, zumal diese Lösung auch nur temporär ist.

 

Bgm Schulz verliest einen Beschlussvorschlag und bittet die Mitglieder um Abstimmung.

Rh Petrow merkt vorher an, dass er sich nicht an der Abstimmung beteiligen wird, da er aufgefordert wurde, sich an der Architekturausschreibung zu beteiligen.

 

Folglich fasst der Rat einstimmig folgenden

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde verfolgt weiterhin das Ziel der offiziellen Umnutzungsgenehmigung für das Kita-Gebäude im ehem. Schulhaus. In diesem Zusammenhang wird die erforderliche Sanierung mit Anbau auf dem Grundstück Kirchstr. 4 angestrebt. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll nach Möglichkeit ein Bauträgervertrag mit dem DRK angestrebt werden. Die Gesamtkosten sind mit Landkreis und Samtgemeinde abzustimmen.