Sitzung: 14.12.2023 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Bgm Schulz erläutert, dass
die letzte Zusammenkunft am 07.12.2023 stattgefunden hat und bereits eine
nächste am 11.01.2024 geplant ist. Am 07.12. waren zwei Personen von der
Jugendhilfe des Landkreises, Jonas Klan, Marietta Lütge und Claudia Scharf von
der Samtgemeindeverwaltung sowie Rh Petrow, Bgm Schulz selbst und Kai
Christiansen vom DRK anwesend.
Das Projekt steht, so Bgm
Schulz, noch ganz am Anfang, jedoch ist die Grobfinanzierung bereits geplant.
Durch die zuständigen Gremien des Landkreises und der Samtgemeinde ist
entschieden, dass es eine Erstattung über eine Jugendhilfevereinbarung mit dem
Landkreis und der Samtgemeinde gibt. Hier trägt der Landkreis dann 75 % und die
Samtgemeinde 25 %.
Weiter berichtet der
Bürgermeister, dass die Gemeinde Damnatz derzeit als Bauherrin auftreten soll,
da diese auch Gebäudeeigentümerin ist. Es steht allerdings die Idee im Raum,
einen Bauträgervertrag mit dem DRK zu vereinbaren, um den zeitlichen Aufwand
hinsichtlich Ausschreibungen etc. zu verringern. Fraglich ist hier, ob ein
Bauträgervertag auch bei Sanierungen in Frage kommt. Dies hält Bgm Schulz aber
nicht für abwegig.
Der grundsätzliche Plan für
das Projekt ist es, die Alt-Kita zu sanieren und einen Anbau anzufügen.
Zeichnungen o.ä. liegen aktuell noch nicht vor. Über die Samtgemeinde soll aber
in Kürze die Architekturleistung ausgeschrieben werden.
Laut Bgm Schulz treten zu
dem gesamten Vorhaben aber auch zwei Probleme auf.
Zum einen wird die
Gemeinde, hinsichtlich der Finanzierung, ein Darlehen erst dann in Anspruch
nehmen können, wenn die vorhandene Rücklage aufgebraucht ist. Die Rücklage soll
jedoch eigentlich für das Dorfentwicklungsprogramm genutzt werden. Hier wäre es
von Vorteil, wenn der Landkreis mit dem DRK direkt eine Jugendhilfevereinbarung
abschließen würde. So müsste die Gemeinde ihren Haushalt im Bestfall gar nicht
berühren. Bgm Schulz betont hier, dass diese Vorgehensweise bei einem Neubau
wohl kein Problem ist. Ob dies auch im Zuge der Sanierung und des Anbaus
möglich ist, muss noch einmal geprüft werden.
Ein weiteres Problem vor
dem die Gemeinde steht, ist die Unterbringung der Kinder während der Bauphase,
welche, nach der Baugenehmigung, ca. 1 - 1,5 Jahre in Anspruch nehmen wird. Die
Baugenehmigung könnte, wenn alles problemlos vonstattengeht, im Sommer 2024
vorliegen.
Als gängige Lösung für eine
Unterbringung nennt Bgm Schulz die Anmietung von Containern. Diese Lösung weist
aber so hohe Kosten auf, dass preislich nicht mehr viel zu einem kompletten
Neubau fehlt. Ein weiterer Vorschlag von Rh Harms ist es, das Mehrzweckgebäude
(MZG) um einen Container zu erweitern. Hierzu bringt Rh Petrow ein, dass bei
einer Kita der Bedarf von Sanitär-, Küchen- und Büroeinrichtungen gedeckt sein
muss. Das MZG als solches würde als Alternative zur Kita demnach nicht reichen,
könnte aber mit Containern entsprechend erweitert werden. Ein weiterer
Vorschlag von Bgm Schulz ist es, ein großes leerstehendes Grundstück in
Damnatz, den Mühlenhof, für die Unterbringung der Kinder zu nutzen. Dort wird
am 18.12.2023 eine Besichtigung stattfinden, wobei auch Herr Christiansen vom
DRK anwesend sein wird. Auf Nachfrage von Rh Harms, was dort passieren muss,
damit es kindergartengerecht wird, erläutert der Bürgermeister, dass es dort
mit Sicherheit einige Einschränkungen geben wird und die Einrichtung auch im
Hinblick auf das Kindertagesstättengesetz begutachtet wird. Er sieht dem ganzen
aber positiv entgegen, zumal diese Lösung auch nur temporär ist.
Bgm Schulz verliest einen
Beschlussvorschlag und bittet die Mitglieder um Abstimmung.
Rh Petrow merkt vorher an,
dass er sich nicht an der Abstimmung beteiligen wird, da er aufgefordert wurde,
sich an der Architekturausschreibung zu beteiligen.
Folglich fasst der Rat
einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde verfolgt weiterhin das Ziel der
offiziellen Umnutzungsgenehmigung für das Kita-Gebäude im ehem. Schulhaus. In
diesem Zusammenhang wird die erforderliche Sanierung mit Anbau auf dem
Grundstück Kirchstr. 4 angestrebt. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll nach
Möglichkeit ein Bauträgervertrag mit dem DRK angestrebt werden. Die
Gesamtkosten sind mit Landkreis und Samtgemeinde abzustimmen.