Sitzung: 14.12.2023 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0506/2023
Sachverhalt:
Gemäß § 123 Abs. 2
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit §
45 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts-
und -kassenverordnung (KomHKVO)) hat die Gemeinde bei ungewöhnlich hohen
Steuereinzahlungen Rückstellungen für die hierauf zu leistenden Kreis- und
Samtgemeindeumlagen zu bilden.
Nach § 45 Abs. 2
KomHKVO sind die Rückstellungen auf Grundlage der Steuermehreinzahlungen des
Berechnungszeitraumes im Vergleich zu den Werten des vorangegangenen
Berechnungszeitraumes zu bilden.
Im aktuellen
Berechnungszeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 wurden Steuereinzahlungen in Höhe
von 363.652,61 € verbucht. Im vorhergehenden Zeitraum waren es 315.266,66 €.
Auf den
Unterschiedsbetrag in Höhe von 48.385,95 € sind in 2024 rechnerisch (gerundet)
21.600,00 € Kreisumlage und 18.900,00 € Samtgemeindeumlage zu zahlen. Für diese
soeben genannten Beträge sind im Haushaltsjahr 2023 entsprechende
Rückstellungen zu bilden.
Im Budget
„Allgemeine Finanzwirtschaft (61)“ stehen gegenwärtig keine Mittel mehr zur
Verfügung.
Um die Umlagen in
Gänze (40.500,00 €) decken zu können, muss dieser Betrag überplanmäßig
bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt
aus den eventuell vorhandenen Mitteln des Gesamtergebnishaushaltes resp. den
Ergebnisrücklagen.
Bgm Schulz fasst den
vorstehenden Sachverhalt in seinen eigenen Worten zusammen und übergibt das
Wort an Herrn Klan.
Dieser stimmt Bgm
Schulz soweit zu und führt an, dass die Beträge, um welche es sich hier
handelt, im Haushalt 2024 entsprechend im Minus ausgewiesen sind, da diese zu
Lasten des HH-Jahres 2023 fallen.
Weiterhin erläutert
Herr Klan, dass mit einem geringen Fehlbetrag geplant wurde und dieser nun
nicht ganz eingehalten werden kann. Hierbei geht er auch nochmal auf den
Beschluss des vorangegangenen TOPs ein. Durch die Rücklagenzuführung des
Ergebnisses aus 2022, ergibt sich ein Bestand von 199.151,09 €, wodurch der Fehlbetrag
aber entsprechend gedeckt werden kann.
Die Ratsmitglieder
sprechen sich für die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen aus und
fassen einstimmig folgenden
Beschluss:
Zur Bildung von
Rückstellungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage 2024 werden im
Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 40.338,00 € überplanmäßig bereitgestellt.