Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Gemäß § 123 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)) hat die Gemeinde bei ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen Rückstellungen für die hierauf zu leistenden Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.

Nach § 45 Abs. 2 KomHKVO sind die Rückstellungen auf Grundlage der Steuermehreinzahlungen des Berechnungszeitraumes im Vergleich zu den Werten des vorangegangenen Berechnungszeitraumes zu bilden.

 

Im aktuellen Berechnungszeitraum 01.10.2022 – 30.09.2023 wurden Steuereinzahlungen in Höhe von 363.652,61 € verbucht. Im vorhergehenden Zeitraum waren es 315.266,66 €.

Auf den Unterschiedsbetrag in Höhe von 48.385,95 € sind in 2024 rechnerisch (gerundet) 21.600,00 € Kreisumlage und 18.900,00 € Samtgemeindeumlage zu zahlen. Für diese soeben genannten Beträge sind im Haushaltsjahr 2023 entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Im Budget „Allgemeine Finanzwirtschaft (61)“ stehen gegenwärtig keine Mittel mehr zur Verfügung.

Um die Umlagen in Gänze (40.500,00 €) decken zu können, muss dieser Betrag überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Deckung erfolgt aus den eventuell vorhandenen Mitteln des Gesamtergebnishaushaltes resp. den Ergebnisrücklagen.

 

Bgm Schulz fasst den vorstehenden Sachverhalt in seinen eigenen Worten zusammen und übergibt das Wort an Herrn Klan.

 

Dieser stimmt Bgm Schulz soweit zu und führt an, dass die Beträge, um welche es sich hier handelt, im Haushalt 2024 entsprechend im Minus ausgewiesen sind, da diese zu Lasten des HH-Jahres 2023 fallen.

Weiterhin erläutert Herr Klan, dass mit einem geringen Fehlbetrag geplant wurde und dieser nun nicht ganz eingehalten werden kann. Hierbei geht er auch nochmal auf den Beschluss des vorangegangenen TOPs ein. Durch die Rücklagenzuführung des Ergebnisses aus 2022, ergibt sich ein Bestand von 199.151,09 €, wodurch der Fehlbetrag aber entsprechend gedeckt werden kann.

 

Die Ratsmitglieder sprechen sich für die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen aus und fassen einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Zur Bildung von Rückstellungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage 2024 werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 40.338,00 € überplanmäßig bereitgestellt.