Sitzung: 14.12.2023 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 20/0502/2023
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Haushaltsplanvorberatung soll ein Einvernehmen hergestellt werden, welche von
der Gemeinde im Haushaltsjahr 2024 in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027
beabsichtigten Maßnahmen Eingang in den Haushaltsplan finden bzw. welche nicht.
Grundlage dafür
sind die der Vorlage beigefügten Anlagen.
Einzelheiten werden
im Rahmen der Sitzung vorgetragen und je nach Bedarf erläutert.
Bgm Schulz leitet
ein, dass er die einzelnen Produkte und Konten erläutern wird und Herr Klan
entsprechende Ergänzungen einwirft. Auf Nachfrage von stellv. Bgm Schmidtke
erklärt Bgm Schulz, dass Herr Klan bereits das vorläufige Ergebnis des
HH-Jahres 2023 in den HH-Plan eingearbeitet hat und auf dieses im Folgenden
ebenfalls eingegangen wird.
Bgm Schulz beginnt
somit auch direkt, das vorläufige Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt für das
HH-Jahr 2023 zu erläutern und macht darauf aufmerksam, dass das HH-Jahr noch
nicht endgültig abgeschlossen ist.
Geplant wurde
dieses HH-Jahr mit einem Betrag von -5.400,00 €, aktuell beläuft sich das
Jahresergebnis auf 9.233,84 €. In diesem Zuge merkt Bgm Schulz aber auch an,
dass noch einige Rechnungen bezahlt werden müssen und bspw. auch der Beschluss
aus TOP 6 dort noch miteinfließen wird.
Allerdings erwartet
die Gemeinde auch noch Geld aus den Steuereinnahmen per 15.12.2023. Für die
Darlegung aktueller Zahlen übergibt Bgm Schulz das Wort an Herrn Klan.
Dieser merkt vorweg
an, dass die angegebenen Zahlen im HH-Plan vom 08.12.2023 und daher bereits
überholt sind. Jedoch hat sich Herr Klan die aktuellen Zahlen vom Tag der
Sitzung angeschaut und entsprechend miteinberechnet.
Zunächst verweist
er darauf, dass die Posten „Auflösungserträge aus Sonderposten“ sowie
„Abschreibungen“ im Ergebnis 2023 noch 0,00 € betragen, da es sich hierbei um
eine Jahresabschlussbuchung handelt. Um ein genaueres Ergebnis aufzeigen zu
können, hat Herr Klan hier mit den Planansätzen 2023 gerechnet. Auch die in TOP
6 beschlossene Rückstellung i.H.v. 40.500,00 € und die vom Bgm eingereichten
Rechnungen wurden berücksichtigt. Daraus ergibt sich aktuell ein Ergebnis von
-31.600,00 €. Darin inbegriffen sind auch die Gemeindeanteile für die
Einkommens- und Umsatzsteuer per 15.12.2023 i.H.v. 8.254,00 €.
Herr Klan berichtet
weiter, dass es im Bereich „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ noch
Bewegung geben wird, z.B. hinsichtlich Straßenunterhaltung. Auch die
Personalaufwendungen für den Monat Dezember sind im HH-Plan noch nicht
enthalten.
Auf Nachfrage von
Bgm Schulz erläutert Herr Klan, warum im Bereich „Steuern und ähnliche Abgaben“
im Ergebnis 25.000,00 € weniger als im Ansatz verbucht sind. Dies liegt
hauptsächlich daran, dass der Gemeindeanteil an der Einkommens- und
Umsatzsteuer nicht ganz erreicht werden konnte, hier sind die größten Einbußen zu
verzeichnen.
Bgm Schulz und Herr
Klan fassen die wichtigsten Punkte zum Gesamtergebnishaushalt noch einmal kurz
zusammen. Herr Klan fügt hierbei noch hinzu, dass sich das Jahresergebnis 2024
durch die Erhöhung der Nebenkostenpauschale noch verändern wird.
Bgm Schulz führt
mit dem Gesamtfinanzhaushalt fort und macht auf die hohe
Finanzmittelveränderung i.H.v.
-278.900,00 € im HH-Jahr 2024 aufmerksam. Dieser entsteht durch die 300.000,00
€, welche für die Sanierung/Erweiterung der Kita eingestellt wurden. In diesem
Zuge zeigt er auch auf, dass die 300.000,00 € unter „Sonstige
Transfereinzahlungen“ über 10 Jahre zurückgezahlt werden. Dies ist aber auch
nur ein grober Plan, da bis Dato noch nicht sicher ist, ob das ganze Vorhaben
mit 300.000,00 € gedeckt werden kann oder, sollte ein Bauträgervertrag
abgeschlossen werden, ob diese Summer überhaupt benötigt wird. Der HH-Plan
wurde vorerst allerdings so aufgestellt, dass der Umbau mit den vorhandenen
liquiden Mitteln und später durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert wird.
Stellv. Bgm
Schmidtke hinterfragt, ob das Negativergebnis Auswirkungen auf das
Dorfentwicklungsprogramm hat, sollte die Gemeinde an der Teilnahme Erfolg
haben. Bgm Schulz erläutert, dass die Gemeinde hinsichtlich des
Dorfentwicklungsprogramms sicherlich auch investieren möchte bzw. Eigenanteile
zu leisten hat. Sollte der HH-Plan 2024 an dieser Stelle unverändert so
beschlossen werden, müssen dann entsprechend Kredite aufgenommen werden. Hieran
stört sich stellv. Bgm Schmidtke allerdings, da die Finanzierungen der Kita und
des Dorfentwicklungsprogramms aus seiner Sicht vermischt werden würden. Für ihn
wäre es nachvollziehbarer, wenn die Kita fremdfinanziert würde und die Gemeinde
die 300.000,00 € über 10 Jahre erstattet bekommt. So können die Rücklagen, wie
ursprünglich auch gedacht, für das Dorfentwicklungsprogramm genutzt werden. Ihm
ist es daher wichtig, alles daran zu setzen, diese Vorhaben so auch umzusetzen.
Auch betont stellv. Bgm Schmidtke, dass die Gemeinde in den letzten 2 – 3 Jahren
bewusst auf das Dorfentwicklungsprogramm hingearbeitet hat, um beim Start des
Programmes genug Mittel zur Verfügung zu haben. Der Meinung schließt sich auch
Bgm Schulz an und bittet Herrn Klan, die von stellv. Bgm Schmidtke aufgezeigten
Finanzierungen der beiden Projekte zu prüfen.
Letztlich erwähnt
Bgm Schulz noch, dass sowohl die Samtgemeinde- als auch die Kreisumlage in 2024
nicht erhöht wird.
Bevor Bgm Schulz
nun beginnt, auf die einzelnen Produkte einzugehen, erwähnt er, dass die
Ansätze, abgesehen von dem Kita-Umbau, überwiegend aus dem Vorjahr übernommen
worden.
Das erste
nennenswerte Produkt, in welchem eine Anpassung vorgenommen wird, ist das Produkt 11111 Gemeindeorgane (FD11). Bgm Schulz merkt an, dass er den Ansatz des Kontos 442910 Verfügungsmittel für 2024 gern von 500,00 € auf 800,00 € anheben
möchte. Begründung hierfür sind die Abschlüsse von Projekten, für die hier und
da noch Kosten, z.B. durch die Bereitstellung von Getränken etc., anfallen.
Seitens des Rates gibt es hierzu keine Einwände.
Im Produkt 11180 Sonstiger Verwaltungsservice gibt es laut Bgm Schulz grundsätzlich
keine Veränderungen, lediglich unter dem Konto
443121 Sonstige Aufwendungen für
laufenden Betrieb wird der Ansatz für 2024 auf 800,00 € angehoben. Er
begründet die Anhebung damit, dass die Homepage der Gemeinde in Kürze ein
Update benötigt. Ob die zusätzlichen 300,00 € dafür nun tatsächlich verwendet
werden müssen bzw. wie teuer das Update letztendlich wird, kann Bgm Schulz aber
selbst noch nicht sagen.
Eine Unklarheit
ergibt sich für Bgm Schulz beim Konto
443119 Rechnungsprüfungsgebühren
im Produkt 11140 Finanzverwaltung (Haushalt). Er fragt
Herr Klan, ob die 1.512,00 € Rechnungsprüfungsgebühren mittlerweile gebucht
sind, da diese im vorliegenden HH-Plan noch nicht ausgewiesen sind. Herr Klan
verweist auf das Ergebnis 2023 i.H.v. 12,00 € und bestätigt, dass diese Gebühr
mittlerweile gebucht wurde. Er erklärt, dass eine Rückstellung über 1.500,00 €
für die Gebühr gebildet und diese zum Begleichen der Gebühr auch in Anspruch
genommen wurde. Allerdings war die Rückstellung nicht ausreichend, wodurch
zusätzlich 12,00 € in den Haushalt eingestellt wurden.
Eine weitere
Anpassung gab es auch unter dem Produkt
36610 Kinderspielplätze. Unter
diesem Produkt finden sich u.a. die Abschreibungen aus der Vergangenheit
wieder. Eine Anpassung wird hier unter dem entsprechenden Konto 471100 Planmäßige
Abschreibungen auf das Vermögen vorgenommen. Der Ansatz i.H.v. 1.100,00 €
wird ab 2025 auf 1.500,00 € angehoben, da dann auch der neue Jugendplatz
hierüber abgeschrieben wird.
Der Ansatz unter
dem Konto 443117 Beratungs- und Betreuungshonorare (Produkt 51130 Dorferneuerung) über
5.000,00 € wird im HH-Jahr 2024 fortgeführt, da die Rechnung des Planungsbüros
noch aussteht. Die Rechnung wurde laut Bgm Schulz auch schon angefragt und
beläuft sich auf ca. 2.800,00 €.
Weiter geht Bgm
Schulz auf das Produkt 54100 Straßen, Wege, Plätze ein.
Unter dem Konto 316100 Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten gab es mit 2.000,00 € in
2023 einen höheren Ansatz, als mit sonst üblichen 900,00 €. Auf Nachfrage von
Bgm Schulz, warum das Ergebnis noch 0,00 € beträgt, erläutert Herr Klan, dass
hier bislang keine Buchung stattgefunden hat, da dies erst mit dem
Jahresabschluss passiert.
Eine weitere Anpassung
hat auch unter dem Konto 421220 Unterhaltung der Straßen u.
Straßeneinrichtungen stattgefunden. Der Ansatz wurde hier um 2.000,00 €,
auf 6.300,00 € erhöht. Dies ist auf die Regiomaten, welche über ALMA vertrieben
werden, zurückzuführen. Bgm Schulz merkt auch an, dass die Gemeinde mit diesem
Projekt eigentlich nicht in Berührung kommt und die Zuständigkeit bei ALMA und
der Samtgemeinde liegt. Sollte für die Aufstellung eines Regiomaten aber der
Platz noch entsprechend hergerichtet werden o.ä., möchte der Bürgermeister
lieber mit etwas höheren Kosten ansetzen. Außerdem weist Bgm Schulz darauf hin,
dass unter diesem Konto eigentlich auch noch einige Pflasterungen fehlen, die
für dieses Jahr vorgesehen waren. Eine Rückstellung i.H.v. 5.700,00 € für diesen
Zweck wurde jedoch gebildet.
In diesem Zuge
verweist Herr Klan auch darauf, dass unter dem Konto 342100 Erträge aus
Verkauf mit höheren Erträgen durch die Rückvergütung der E-Ladesäule zu
rechnen ist. Bgm Schulz fügt hinzu, dass hier auch die Erträge aus dem Verkauf
aus den Schrottcontainern zu finden sind.
Unter dem Produkt 54500 Straßenbeleuchtung und -reinigung erläutert Bgm Schulz eine
Anpassung. Auf dem Konto 421220 Unterhaltung der Straßen u.
Straßeneinrichtungen sind seit 2023 pauschal 6.300,00 €, also 5.000,00 €
mehr als in den Vorjahren, eingestellt. Dies hängt damit zusammen, dass seit
einiger Zeit im Gespräch ist, dass die EVE die Schaltkästen in der Gemeinde in
Stand setzen soll, da diese mittlerweile in die Jahre gekommen sind. Ob und
wann dies passiert, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Außerdem findet
sich hierunter eine Solarleuchte für das Bushäuschen Achter Höfe für 380,00 €.
Zu dem Konto 421132 Unterhaltung des sonst. unbew. Verm. (Grundstücke) unter dem Produkt 55200 Gewässer erläutert Bgm Schulz, dass das Spülen der Siele in 2023
nicht stattgefunden hat und daher weiterhin 1.000,00 € für die Straße Achter
Höfe veranschlagt sind. Eine Rückmeldung vom Kreisverband, wann das Spülen
vorgesehen ist, hat Bgm Schulz noch nicht.
Im nächsten
Produkt, Produkt 55500 Wirtschaftswege, bittet Bgm Schulz den
stellv. Bgm Hanke darum, eine Rechnung von Herrn Cieply einzuholen, welcher
Anfang 2023 Arbeiten für die Gemeinde verrichtet hat, damit dies entsprechend
unter dem Konto 421220 Unterhaltung von Straßen u.
Straßeneinrichtungen verbucht werden kann.
Das Produkt 56100 Umwelt weist unter dem Konto
314800 Zuweisungen von übrigen
Bereichen im Ergebnis 2023 die Bingo-Spende i.H.v. 500,00 € aus. Bgm Schulz
erwähnt hierzu, dass es sich bei diesem Konto um einen durchlaufenden Posten
handelt.
Auch fragt er Herr
Klan nach der Rechnung für die Obstbäume etc. Diese befindet sich derzeit in
Bearbeitung. Letztlich weist Bgm Schulz darauf hin, dass Bingo für diese
Angelegenheit bis zu 1.800,00 € erstattet.
Das Ergebnis 2023
für das Konto 314800 Zuweisungen von übrigen Bereichen (Produkt 11150 Liegenschaftsverwaltung) beträgt 1.100,00 €. Dieser Betrag ist
durch Heizungsthermostate begründet.
Anmerkung der
Verwaltung: Wie sich im
Verlauf der Sitzung herausstellt, ergeben sich die 1.100,00 € aus einer Spende
für das Projekt „Blühpatenschaft“ heraus.
Stellv. Bgm
Schmidtke möchte wissen, weshalb das Ergebnis 2023 unter dem Konto 341100 Mieten und Pachten so hoch ausfällt. Herr Klan erklärt, dass sich
hierunter die passive Rechnungsabsetzung verbirgt. Diese verringert sich zum
31.12.2023 aber wieder, sodass der Ansatz von 4.400,00 € bestehen bleibt.
Außerdem sind unter
dem Konto 421132 Unterhaltung des sonst. unbew. Verm.
(Grundstücke) 1.500,00 € für die Brombeerbekämpfung am Osterfeuerplatz
veranschlagt.
Im Produkt 36521 Kinderspielkreise (Liegenschaftsverwaltung) fährt Bgm Schulz mit
dem Konto 341100 Mieten und Pachten fort. Das Ergebnis
2023 fällt hier höher aus, da es eine Mieterhöhung gab. Auch die
Nebenkostenabrechnung fällt hierunter an. Der Bürgermeister informiert, dass in
Absprache mit dem DRK die Nebenkostenabrechnung angepasst werden soll, da das
DRK in den vergangenen Jahren immer eine sehr hohe Nachzahlung leisten musste.
Auf Nachfrage von
stellv. Bgm Schmidtke erläutert Herr Klan, dass sich unter dem Konto 348210 Erstattungen vom Landkreis und anderen SG der hydraulische Abgleich
für die Kirchstr. 4 i.H.v. 1.364,66 € befindet.
Das Ergebnis 2023
weist unter dem Konto 424121 Sonstige grundstücksbezogene Aufwendungen die
Rechnung über die Malerarbeiten aus. Die Rechnung der Firma Gädke & Jirjahn
wurde beanstandet, so der Bürgermeister.
Letztlich geht Bgm
Schulz noch auf das Ergebnis des Kontos
348800 Erstattungen von übrigen
Bereichen ein. Das Ergebnis i.H.v. 666,00 € ergibt sich aus der
Reinigungspauschale für das Mehrzweckgebäude. Grundsätzlich beträgt diese
Pauschale ca. 1.200,00 €, das DRK übernimmt die andere Hälfte der Zahlung.
Schließlich fährt
Bgm Schulz mit dem Produkt 61100 Steuern, Allgemeine Zuweisungen fort.
Hierbei zeigt er die erwähnte Rückstellung für die Kreisumlage (Konto 437211) i.H.v. -21.600,00 € sowie
für die Samtgemeindeumlage (Konto 437221)
i.H.v. -18.900,00 € auf.
Zusätzlich weist
Herr Klan darauf hin, dass es für die Gemeindeanteile Einkommenssteuer (Konto 302100) und Umsatzsteuer (Konto 302200) ab 2024 neue
Schlüsselzahlen gibt. Der Anteil Einkommenssteuer wird etwas geringer, der
Anteil Umsatzsteuer wird etwas angehoben.
Bevor Bgm Schulz
nun zum Investitionsprogramm übergeht, geht Herr Klan noch auf ein paar Posten
ein.
Der Kontobestand
der Gemeinde beträgt am Tag der Sitzung 284.000,00 €. Außerdem sind noch einige
debitorische Forderungen offen, bspw. kommen die 8.254,00 € Gemeindeanteile
erst zum 15.12.2023 auf das Konto der Gemeinde, im Ertragsbereich sind diese
aber schon verbucht.
Auch gibt es noch
offene kreditorische Posten. Hier nennt Herr Klan insbesondere die Kreis- und
Samtgemeindeumlage, welche zum 20.12.2023 vom Konto abgebucht werden. Die
Kreisumlage beträgt 19.300,00 €, die Samtgemeindeumlage 16.900,00 €. Aber auch
einige Rechnungen, welche noch nicht zur Zahlung angewiesen wurden, fallen
hierunter.
Herr Klan rechnet
damit, dass die Gemeinde mit einem Bestand von 250.000,00 – 260.000,00 € ins Jahr
2024 starten wird.
Weiter geht es mit
dem Investitionsprogramm der Gemeinde Damnatz für die Jahre 2023 bis 2027,
welches Bgm Schulz widergibt.
Zum einen ist eine
Einzahlung für Investitionstätigkeiten aufgelistet. Unter der Investitionsnr. 03.3661001 Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen
sind für das HH-Jahr 2023 4.500,00 € veranschlagt.
Unter den
Auszahlungen für Investitionstätigkeiten geht Bgm Schulz zunächst auf die Investitionsnr. 03.3652002 Erweiterung und Sanierung der
Kindertagesstätte ein. Hierfür sind, wie zuvor bereits erwähnt, für das
HH-Jahr 2024 -300.000,00 € ausgewiesen.
Auch zur Investitionsnr. 03.3661001 Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen ist
eine Auszahlung in 2023 i.H.v. -10.000,00 € vorgesehen. Hier merkt Herr Klan
an, dass von den 10.000,00 € bereits eine Tischtennisplatte sowie Zement
gekauft worden und nun noch ein Rest von 7.800,00 € besteht, wovon in 2024 ein
Sonnensegel beschafft werden soll.
Die E-Ladesäule (Investitionsnr. 03.5410020) taucht so im Investitionsprogramm nicht
mehr auf. Bgm Schulz gibt nur nochmals den Hinweis, dass es dort eine
Erstattung aus dem Vermögensschaden gibt.
Ein weiterer Ansatz
für das HH-Jahr 2024 ist unter der Investitionsnr.
03.5410021 Beschaffung
Geschwindigkeitsmessgeräte mit einer Summe von -4.000,00 € vermerkt. Bgm
Schulz erläutert aber, dass er nicht weiß, ob das Geld reicht, ein Ansatz aber
benötigt wird, um das Thema weiter zu verfolgen. Für 2 – 3 „Smiley“-Messgeräte
sollte dies jedoch ausreichen.
Unter der Investitionsnr. 03.5550002 Landwirtschaftlicher Wegebau fällt der
Weg Brackwehr. Hierfür ist in 2024 ein Ansatz über -25.000,00 € eingestellt.
Bgm Schulz erinnert, dass hier aktuell ein Angebot der Firma Hamann i.H.v. ca.
20.000,00 € vorliegt. Es liegt auch ein
zweites Angebot von SBI vor, dieses fällt mit 38.000,00 € aber deutlich höher
aus. Auf Wunsch von Rh Harms trägt Bgm Schulz beide Angebote vor. Welche Firma
den Auftrag letztendlich ausführt, steht noch nicht fest. Dies soll bei einem
Ortstermin mit SBI noch einmal genauer erörtert werden. Bezüglich der
Finanzierung spricht Bgm Schulz auch noch eine Einzahlung über 22.500,00 € an,
welche die Gemeinde 2020 im Rahmen der Flurneuordnung erhalten hat.
Letztlich nennt Bgm
Schulz noch zwei Punkte, welche so nicht im Haushalt bzw. im
Investitionsprogramm auftauchen.
Zum einen spricht
er die Errichtung von Bushäuschen aus Glas an. Diese lehnte die Gemeinde
bislang ab, aus Sicht des Bürgermeisters besteht auch jetzt kein Interesse. Der
Rat vertritt dieselbe Meinung.
Außerdem führt Bgm
Schulz an, dass er eine Anfrage vom Landkreis erhalten hat, ob die Gemeinde
Damnatz eine Mobilitätsstation errichten möchte. Hierbei geht es um ein
Förderprogramm, mit entsprechendem Eigenanteil, über welches die Gemeinde eine
Station errichten kann, bei der u.a. Fahrräder und Autos geliehen werden
können. Dieses Angebot hat Bgm Schulz jedoch abgelehnt. Zwar sieht er Mobilität
als wichtiges Thema an und möchte diese auch fördern, jedoch erachtet er eine
solche Station in der Gemeinde derzeitig als nicht zielführend.
Schließlich bringt
Rh Petrow noch ein, dass der Ansatz unter der Investitionsnr. 03.5410021 Beschaffung
Geschwindigkeitsmessgeräte i.H.v. -4.000,00 € seiner Meinung nach etwas
niedrig ist bzw. er sich ungern schon direkt auf die Beschaffung von
Messgeräten beschränken will und dies gern etwas allgemeiner halten würde.
Hinsichtlich der Höhe des Ansatzes gibt es vom Rat eher Widerspruch, da eine
Anpassung des Ansatzes für nicht notwendig erachtet wird. Bgm Schulz bietet
jedoch an, die Investitionstätigkeit in „Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung“ umzubenennen. Rh Harms merkt zu diesem Thema auch
an, dass in den Folgejahren auch konkretisiert werden kann, wenn geplant ist,
wie vorgegangen werden soll.
Außerdem fragt Rh
Petrow, warum für die folgenden Jahre (2025 – 2027) nichts geplant wurde. Herr
Klan erklärt, dass ihm hierzu einfach keine Maßnahmen bekannt waren.
Bgm Schulz
erkundigt sich bei den Ratsmitgliedern, ob diese mit der Vorberatung soweit
einverstanden sind. Der Rat bejaht und fasst somit folgenden
Beschluss:
Dem vorliegenden
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wird nach eingehender Beratung und den
eventuell in der Niederschrift aufgenommenen Anpassungen zugestimmt.