Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsplanvorberatung soll ein Einvernehmen hergestellt werden, welche von der Gemeinde im Haushaltsjahr 2024 in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 beabsichtigten Maßnahmen Eingang in den Haushaltsplan finden bzw. welche nicht.

Grundlage dafür sind die der Vorlage beigefügten Anlagen.

 

Einzelheiten werden im Rahmen der Sitzung vorgetragen und je nach Bedarf erläutert.

 

Bgm Schulz leitet ein, dass er die einzelnen Produkte und Konten erläutern wird und Herr Klan entsprechende Ergänzungen einwirft. Auf Nachfrage von stellv. Bgm Schmidtke erklärt Bgm Schulz, dass Herr Klan bereits das vorläufige Ergebnis des HH-Jahres 2023 in den HH-Plan eingearbeitet hat und auf dieses im Folgenden ebenfalls eingegangen wird.

 

Bgm Schulz beginnt somit auch direkt, das vorläufige Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt für das HH-Jahr 2023 zu erläutern und macht darauf aufmerksam, dass das HH-Jahr noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

Geplant wurde dieses HH-Jahr mit einem Betrag von -5.400,00 €, aktuell beläuft sich das Jahresergebnis auf 9.233,84 €. In diesem Zuge merkt Bgm Schulz aber auch an, dass noch einige Rechnungen bezahlt werden müssen und bspw. auch der Beschluss aus TOP 6 dort noch miteinfließen wird.

Allerdings erwartet die Gemeinde auch noch Geld aus den Steuereinnahmen per 15.12.2023. Für die Darlegung aktueller Zahlen übergibt Bgm Schulz das Wort an Herrn Klan.

Dieser merkt vorweg an, dass die angegebenen Zahlen im HH-Plan vom 08.12.2023 und daher bereits überholt sind. Jedoch hat sich Herr Klan die aktuellen Zahlen vom Tag der Sitzung angeschaut und entsprechend miteinberechnet.

Zunächst verweist er darauf, dass die Posten „Auflösungserträge aus Sonderposten“ sowie „Abschreibungen“ im Ergebnis 2023 noch 0,00 € betragen, da es sich hierbei um eine Jahresabschlussbuchung handelt. Um ein genaueres Ergebnis aufzeigen zu können, hat Herr Klan hier mit den Planansätzen 2023 gerechnet. Auch die in TOP 6 beschlossene Rückstellung i.H.v. 40.500,00 € und die vom Bgm eingereichten Rechnungen wurden berücksichtigt. Daraus ergibt sich aktuell ein Ergebnis von -31.600,00 €. Darin inbegriffen sind auch die Gemeindeanteile für die Einkommens- und Umsatzsteuer per 15.12.2023 i.H.v. 8.254,00 €.

Herr Klan berichtet weiter, dass es im Bereich „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ noch Bewegung geben wird, z.B. hinsichtlich Straßenunterhaltung. Auch die Personalaufwendungen für den Monat Dezember sind im HH-Plan noch nicht enthalten.

Auf Nachfrage von Bgm Schulz erläutert Herr Klan, warum im Bereich „Steuern und ähnliche Abgaben“ im Ergebnis 25.000,00 € weniger als im Ansatz verbucht sind. Dies liegt hauptsächlich daran, dass der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer nicht ganz erreicht werden konnte, hier sind die größten Einbußen zu verzeichnen.

Bgm Schulz und Herr Klan fassen die wichtigsten Punkte zum Gesamtergebnishaushalt noch einmal kurz zusammen. Herr Klan fügt hierbei noch hinzu, dass sich das Jahresergebnis 2024 durch die Erhöhung der Nebenkostenpauschale noch verändern wird.

Bgm Schulz führt mit dem Gesamtfinanzhaushalt fort und macht auf die hohe Finanzmittelveränderung i.H.v. -278.900,00 € im HH-Jahr 2024 aufmerksam. Dieser entsteht durch die 300.000,00 €, welche für die Sanierung/Erweiterung der Kita eingestellt wurden. In diesem Zuge zeigt er auch auf, dass die 300.000,00 € unter „Sonstige Transfereinzahlungen“ über 10 Jahre zurückgezahlt werden. Dies ist aber auch nur ein grober Plan, da bis Dato noch nicht sicher ist, ob das ganze Vorhaben mit 300.000,00 € gedeckt werden kann oder, sollte ein Bauträgervertrag abgeschlossen werden, ob diese Summer überhaupt benötigt wird. Der HH-Plan wurde vorerst allerdings so aufgestellt, dass der Umbau mit den vorhandenen liquiden Mitteln und später durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert wird.

Stellv. Bgm Schmidtke hinterfragt, ob das Negativergebnis Auswirkungen auf das Dorfentwicklungsprogramm hat, sollte die Gemeinde an der Teilnahme Erfolg haben. Bgm Schulz erläutert, dass die Gemeinde hinsichtlich des Dorfentwicklungsprogramms sicherlich auch investieren möchte bzw. Eigenanteile zu leisten hat. Sollte der HH-Plan 2024 an dieser Stelle unverändert so beschlossen werden, müssen dann entsprechend Kredite aufgenommen werden. Hieran stört sich stellv. Bgm Schmidtke allerdings, da die Finanzierungen der Kita und des Dorfentwicklungsprogramms aus seiner Sicht vermischt werden würden. Für ihn wäre es nachvollziehbarer, wenn die Kita fremdfinanziert würde und die Gemeinde die 300.000,00 € über 10 Jahre erstattet bekommt. So können die Rücklagen, wie ursprünglich auch gedacht, für das Dorfentwicklungsprogramm genutzt werden. Ihm ist es daher wichtig, alles daran zu setzen, diese Vorhaben so auch umzusetzen. Auch betont stellv. Bgm Schmidtke, dass die Gemeinde in den letzten 2 – 3 Jahren bewusst auf das Dorfentwicklungsprogramm hingearbeitet hat, um beim Start des Programmes genug Mittel zur Verfügung zu haben. Der Meinung schließt sich auch Bgm Schulz an und bittet Herrn Klan, die von stellv. Bgm Schmidtke aufgezeigten Finanzierungen der beiden Projekte zu prüfen.

Letztlich erwähnt Bgm Schulz noch, dass sowohl die Samtgemeinde- als auch die Kreisumlage in 2024 nicht erhöht wird.

 

Bevor Bgm Schulz nun beginnt, auf die einzelnen Produkte einzugehen, erwähnt er, dass die Ansätze, abgesehen von dem Kita-Umbau, überwiegend aus dem Vorjahr übernommen worden.

 

Das erste nennenswerte Produkt, in welchem eine Anpassung vorgenommen wird, ist das Produkt 11111 Gemeindeorgane (FD11). Bgm Schulz merkt an, dass er den Ansatz des Kontos 442910 Verfügungsmittel für 2024 gern von 500,00 € auf 800,00 € anheben möchte. Begründung hierfür sind die Abschlüsse von Projekten, für die hier und da noch Kosten, z.B. durch die Bereitstellung von Getränken etc., anfallen. Seitens des Rates gibt es hierzu keine Einwände.

 

Im Produkt 11180 Sonstiger Verwaltungsservice gibt es laut Bgm Schulz grundsätzlich keine Veränderungen, lediglich unter dem Konto 443121 Sonstige Aufwendungen für laufenden Betrieb wird der Ansatz für 2024 auf 800,00 € angehoben. Er begründet die Anhebung damit, dass die Homepage der Gemeinde in Kürze ein Update benötigt. Ob die zusätzlichen 300,00 € dafür nun tatsächlich verwendet werden müssen bzw. wie teuer das Update letztendlich wird, kann Bgm Schulz aber selbst noch nicht sagen.

 

Eine Unklarheit ergibt sich für Bgm Schulz beim Konto 443119 Rechnungsprüfungsgebühren im Produkt 11140 Finanzverwaltung (Haushalt). Er fragt Herr Klan, ob die 1.512,00 € Rechnungsprüfungsgebühren mittlerweile gebucht sind, da diese im vorliegenden HH-Plan noch nicht ausgewiesen sind. Herr Klan verweist auf das Ergebnis 2023 i.H.v. 12,00 € und bestätigt, dass diese Gebühr mittlerweile gebucht wurde. Er erklärt, dass eine Rückstellung über 1.500,00 € für die Gebühr gebildet und diese zum Begleichen der Gebühr auch in Anspruch genommen wurde. Allerdings war die Rückstellung nicht ausreichend, wodurch zusätzlich 12,00 € in den Haushalt eingestellt wurden.

 

Eine weitere Anpassung gab es auch unter dem Produkt 36610 Kinderspielplätze. Unter diesem Produkt finden sich u.a. die Abschreibungen aus der Vergangenheit wieder. Eine Anpassung wird hier unter dem entsprechenden Konto 471100 Planmäßige Abschreibungen auf das Vermögen vorgenommen. Der Ansatz i.H.v. 1.100,00 € wird ab 2025 auf 1.500,00 € angehoben, da dann auch der neue Jugendplatz hierüber abgeschrieben wird.

 

Der Ansatz unter dem Konto 443117 Beratungs- und Betreuungshonorare (Produkt 51130 Dorferneuerung) über 5.000,00 € wird im HH-Jahr 2024 fortgeführt, da die Rechnung des Planungsbüros noch aussteht. Die Rechnung wurde laut Bgm Schulz auch schon angefragt und beläuft sich auf ca. 2.800,00 €.

 

Weiter geht Bgm Schulz auf das Produkt 54100 Straßen, Wege, Plätze ein.

Unter dem Konto 316100 Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten gab es mit 2.000,00 € in 2023 einen höheren Ansatz, als mit sonst üblichen 900,00 €. Auf Nachfrage von Bgm Schulz, warum das Ergebnis noch 0,00 € beträgt, erläutert Herr Klan, dass hier bislang keine Buchung stattgefunden hat, da dies erst mit dem Jahresabschluss passiert.

Eine weitere Anpassung hat auch unter dem Konto 421220 Unterhaltung der Straßen u. Straßeneinrichtungen stattgefunden. Der Ansatz wurde hier um 2.000,00 €, auf 6.300,00 € erhöht. Dies ist auf die Regiomaten, welche über ALMA vertrieben werden, zurückzuführen. Bgm Schulz merkt auch an, dass die Gemeinde mit diesem Projekt eigentlich nicht in Berührung kommt und die Zuständigkeit bei ALMA und der Samtgemeinde liegt. Sollte für die Aufstellung eines Regiomaten aber der Platz noch entsprechend hergerichtet werden o.ä., möchte der Bürgermeister lieber mit etwas höheren Kosten ansetzen. Außerdem weist Bgm Schulz darauf hin, dass unter diesem Konto eigentlich auch noch einige Pflasterungen fehlen, die für dieses Jahr vorgesehen waren. Eine Rückstellung i.H.v. 5.700,00 € für diesen Zweck wurde jedoch gebildet.

In diesem Zuge verweist Herr Klan auch darauf, dass unter dem Konto 342100 Erträge aus Verkauf mit höheren Erträgen durch die Rückvergütung der E-Ladesäule zu rechnen ist. Bgm Schulz fügt hinzu, dass hier auch die Erträge aus dem Verkauf aus den Schrottcontainern zu finden sind.

 

Unter dem Produkt 54500 Straßenbeleuchtung und -reinigung erläutert Bgm Schulz eine Anpassung. Auf dem Konto 421220 Unterhaltung der Straßen u. Straßeneinrichtungen sind seit 2023 pauschal 6.300,00 €, also 5.000,00 € mehr als in den Vorjahren, eingestellt. Dies hängt damit zusammen, dass seit einiger Zeit im Gespräch ist, dass die EVE die Schaltkästen in der Gemeinde in Stand setzen soll, da diese mittlerweile in die Jahre gekommen sind. Ob und wann dies passiert, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. 

Außerdem findet sich hierunter eine Solarleuchte für das Bushäuschen Achter Höfe für 380,00 €.

 

Zu dem Konto 421132 Unterhaltung des sonst. unbew. Verm. (Grundstücke) unter dem Produkt 55200 Gewässer erläutert Bgm Schulz, dass das Spülen der Siele in 2023 nicht stattgefunden hat und daher weiterhin 1.000,00 € für die Straße Achter Höfe veranschlagt sind. Eine Rückmeldung vom Kreisverband, wann das Spülen vorgesehen ist, hat Bgm Schulz noch nicht.

 

Im nächsten Produkt, Produkt 55500 Wirtschaftswege, bittet Bgm Schulz den stellv. Bgm Hanke darum, eine Rechnung von Herrn Cieply einzuholen, welcher Anfang 2023 Arbeiten für die Gemeinde verrichtet hat, damit dies entsprechend unter dem Konto 421220 Unterhaltung von Straßen u. Straßeneinrichtungen verbucht werden kann.

 

Das Produkt 56100 Umwelt weist unter dem Konto 314800 Zuweisungen von übrigen Bereichen im Ergebnis 2023 die Bingo-Spende i.H.v. 500,00 € aus. Bgm Schulz erwähnt hierzu, dass es sich bei diesem Konto um einen durchlaufenden Posten handelt.

Auch fragt er Herr Klan nach der Rechnung für die Obstbäume etc. Diese befindet sich derzeit in Bearbeitung. Letztlich weist Bgm Schulz darauf hin, dass Bingo für diese Angelegenheit bis zu 1.800,00 € erstattet.

 

Das Ergebnis 2023 für das Konto 314800 Zuweisungen von übrigen Bereichen (Produkt 11150 Liegenschaftsverwaltung) beträgt 1.100,00 €. Dieser Betrag ist durch Heizungsthermostate begründet.

Anmerkung der Verwaltung: Wie sich im Verlauf der Sitzung herausstellt, ergeben sich die 1.100,00 € aus einer Spende für das Projekt „Blühpatenschaft“ heraus.

Stellv. Bgm Schmidtke möchte wissen, weshalb das Ergebnis 2023 unter dem Konto 341100 Mieten und Pachten so hoch ausfällt. Herr Klan erklärt, dass sich hierunter die passive Rechnungsabsetzung verbirgt. Diese verringert sich zum 31.12.2023 aber wieder, sodass der Ansatz von 4.400,00 € bestehen bleibt.

Außerdem sind unter dem Konto 421132 Unterhaltung des sonst. unbew. Verm. (Grundstücke) 1.500,00 € für die Brombeerbekämpfung am Osterfeuerplatz veranschlagt.

 

Im Produkt 36521 Kinderspielkreise (Liegenschaftsverwaltung) fährt Bgm Schulz mit dem Konto 341100 Mieten und Pachten fort. Das Ergebnis 2023 fällt hier höher aus, da es eine Mieterhöhung gab. Auch die Nebenkostenabrechnung fällt hierunter an. Der Bürgermeister informiert, dass in Absprache mit dem DRK die Nebenkostenabrechnung angepasst werden soll, da das DRK in den vergangenen Jahren immer eine sehr hohe Nachzahlung leisten musste.

Auf Nachfrage von stellv. Bgm Schmidtke erläutert Herr Klan, dass sich unter dem Konto 348210 Erstattungen vom Landkreis und anderen SG der hydraulische Abgleich für die Kirchstr. 4 i.H.v. 1.364,66 € befindet.

Das Ergebnis 2023 weist unter dem Konto 424121 Sonstige grundstücksbezogene Aufwendungen die Rechnung über die Malerarbeiten aus. Die Rechnung der Firma Gädke & Jirjahn wurde beanstandet, so der Bürgermeister.

Letztlich geht Bgm Schulz noch auf das Ergebnis des Kontos 348800 Erstattungen von übrigen Bereichen ein. Das Ergebnis i.H.v. 666,00 € ergibt sich aus der Reinigungspauschale für das Mehrzweckgebäude. Grundsätzlich beträgt diese Pauschale ca. 1.200,00 €, das DRK übernimmt die andere Hälfte der Zahlung.

 

Schließlich fährt Bgm Schulz mit dem Produkt 61100 Steuern, Allgemeine Zuweisungen fort. Hierbei zeigt er die erwähnte Rückstellung für die Kreisumlage (Konto 437211) i.H.v. -21.600,00 € sowie für die Samtgemeindeumlage (Konto 437221) i.H.v. -18.900,00 € auf.

Zusätzlich weist Herr Klan darauf hin, dass es für die Gemeindeanteile Einkommenssteuer (Konto 302100) und Umsatzsteuer (Konto 302200) ab 2024 neue Schlüsselzahlen gibt. Der Anteil Einkommenssteuer wird etwas geringer, der Anteil Umsatzsteuer wird etwas angehoben.

 

Bevor Bgm Schulz nun zum Investitionsprogramm übergeht, geht Herr Klan noch auf ein paar Posten ein.

Der Kontobestand der Gemeinde beträgt am Tag der Sitzung 284.000,00 €. Außerdem sind noch einige debitorische Forderungen offen, bspw. kommen die 8.254,00 € Gemeindeanteile erst zum 15.12.2023 auf das Konto der Gemeinde, im Ertragsbereich sind diese aber schon verbucht.

Auch gibt es noch offene kreditorische Posten. Hier nennt Herr Klan insbesondere die Kreis- und Samtgemeindeumlage, welche zum 20.12.2023 vom Konto abgebucht werden. Die Kreisumlage beträgt 19.300,00 €, die Samtgemeindeumlage 16.900,00 €. Aber auch einige Rechnungen, welche noch nicht zur Zahlung angewiesen wurden, fallen hierunter.

Herr Klan rechnet damit, dass die Gemeinde mit einem Bestand von 250.000,00 – 260.000,00 € ins Jahr 2024 starten wird.

 

Weiter geht es mit dem Investitionsprogramm der Gemeinde Damnatz für die Jahre 2023 bis 2027, welches Bgm Schulz widergibt.

Zum einen ist eine Einzahlung für Investitionstätigkeiten aufgelistet. Unter der Investitionsnr. 03.3661001 Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen sind für das HH-Jahr 2023 4.500,00 € veranschlagt.

Unter den Auszahlungen für Investitionstätigkeiten geht Bgm Schulz zunächst auf die Investitionsnr. 03.3652002 Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte ein. Hierfür sind, wie zuvor bereits erwähnt, für das HH-Jahr 2024 -300.000,00 € ausgewiesen.

Auch zur Investitionsnr. 03.3661001 Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen ist eine Auszahlung in 2023 i.H.v. -10.000,00 € vorgesehen. Hier merkt Herr Klan an, dass von den 10.000,00 € bereits eine Tischtennisplatte sowie Zement gekauft worden und nun noch ein Rest von 7.800,00 € besteht, wovon in 2024 ein Sonnensegel beschafft werden soll.

Die E-Ladesäule (Investitionsnr. 03.5410020) taucht so im Investitionsprogramm nicht mehr auf. Bgm Schulz gibt nur nochmals den Hinweis, dass es dort eine Erstattung aus dem Vermögensschaden gibt.

Ein weiterer Ansatz für das HH-Jahr 2024 ist unter der Investitionsnr. 03.5410021 Beschaffung Geschwindigkeitsmessgeräte mit einer Summe von -4.000,00 € vermerkt. Bgm Schulz erläutert aber, dass er nicht weiß, ob das Geld reicht, ein Ansatz aber benötigt wird, um das Thema weiter zu verfolgen. Für 2 – 3 „Smiley“-Messgeräte sollte dies jedoch ausreichen.

Unter der Investitionsnr. 03.5550002 Landwirtschaftlicher Wegebau fällt der Weg Brackwehr. Hierfür ist in 2024 ein Ansatz über -25.000,00 € eingestellt. Bgm Schulz erinnert, dass hier aktuell ein Angebot der Firma Hamann i.H.v. ca. 20.000,00 € vorliegt.  Es liegt auch ein zweites Angebot von SBI vor, dieses fällt mit 38.000,00 € aber deutlich höher aus. Auf Wunsch von Rh Harms trägt Bgm Schulz beide Angebote vor. Welche Firma den Auftrag letztendlich ausführt, steht noch nicht fest. Dies soll bei einem Ortstermin mit SBI noch einmal genauer erörtert werden. Bezüglich der Finanzierung spricht Bgm Schulz auch noch eine Einzahlung über 22.500,00 € an, welche die Gemeinde 2020 im Rahmen der Flurneuordnung erhalten hat.

 

Letztlich nennt Bgm Schulz noch zwei Punkte, welche so nicht im Haushalt bzw. im Investitionsprogramm auftauchen.

Zum einen spricht er die Errichtung von Bushäuschen aus Glas an. Diese lehnte die Gemeinde bislang ab, aus Sicht des Bürgermeisters besteht auch jetzt kein Interesse. Der Rat vertritt dieselbe Meinung.

Außerdem führt Bgm Schulz an, dass er eine Anfrage vom Landkreis erhalten hat, ob die Gemeinde Damnatz eine Mobilitätsstation errichten möchte. Hierbei geht es um ein Förderprogramm, mit entsprechendem Eigenanteil, über welches die Gemeinde eine Station errichten kann, bei der u.a. Fahrräder und Autos geliehen werden können. Dieses Angebot hat Bgm Schulz jedoch abgelehnt. Zwar sieht er Mobilität als wichtiges Thema an und möchte diese auch fördern, jedoch erachtet er eine solche Station in der Gemeinde derzeitig als nicht zielführend.

 

Schließlich bringt Rh Petrow noch ein, dass der Ansatz unter der Investitionsnr. 03.5410021 Beschaffung Geschwindigkeitsmessgeräte i.H.v. -4.000,00 € seiner Meinung nach etwas niedrig ist bzw. er sich ungern schon direkt auf die Beschaffung von Messgeräten beschränken will und dies gern etwas allgemeiner halten würde. Hinsichtlich der Höhe des Ansatzes gibt es vom Rat eher Widerspruch, da eine Anpassung des Ansatzes für nicht notwendig erachtet wird. Bgm Schulz bietet jedoch an, die Investitionstätigkeit in „Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung“ umzubenennen. Rh Harms merkt zu diesem Thema auch an, dass in den Folgejahren auch konkretisiert werden kann, wenn geplant ist, wie vorgegangen werden soll.

Außerdem fragt Rh Petrow, warum für die folgenden Jahre (2025 – 2027) nichts geplant wurde. Herr Klan erklärt, dass ihm hierzu einfach keine Maßnahmen bekannt waren.

 

Bgm Schulz erkundigt sich bei den Ratsmitgliedern, ob diese mit der Vorberatung soweit einverstanden sind. Der Rat bejaht und fasst somit folgenden

 


Beschluss:

Dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wird nach eingehender Beratung und den eventuell in der Niederschrift aufgenommenen Anpassungen zugestimmt.