Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Damnatz wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, am 06.07.2023 vorgelegt. Die Prüfung wurde im Zeitraum vom 26.09.2023 bis 17.11.2023 durchgeführt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

Es bestätigt -soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält- gemäß § 156 Abs.1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dass

 

Ø  der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

Ø  bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Ein- und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

Ø  sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde sind deshalb, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

Zu den unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 und 12 des Prüfberichtes aufgeführten Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen ist eine Stellungnahme des Bürgermeisters als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2022 ein ordentliches Ergebnis von 21.755,04 € erzielt. Der Überschuss ist gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Nach der Zuführung wird die besagte Rücklage einen Bestand in Höhe von 199.151,09 € ausweisen.

 

Bgm Schulz fasst die wichtigsten Informationen für die Anwesenden zusammen.

Er berichtet, dass die Gemeinde für das HH-Jahr 2022 mit einem Überschuss von 2.000,00 € geplant hat. Letztendlich weist das Ergebnis ein Plus von 21.755,04 € auf, wodurch die Rücklagen aufgestockt werden können.

 

Allerdings gab es im Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erneut eine Prüfbemerkung zu drei Vergaben.

Zum einen geht es um eine Rechnung über ca. 1.200,00 € von der Firma Gädke & Jirjahn. Diese hat in der Schulwohnung eine Türisolierung sowie das Oberlicht zur Deichtür verbessert. Bgm Schulz sieht ein, dass hierfür zwar keine drei Angebote eingeholt wurden, erachtet dies aber auch nach wie vor als nicht notwendig.

 

Eine weitere Vergabe welche seitens des RPA bemängelt wurde, ist der Freischnitt der Neubepflanzung beim Osterfeuer. Auch diese Rechnung betrug ca. 1.200,00 €. Hierzu erläutert Bgm Schulz, dass die Firma, welche hier tätig war, diese Aufgabe zuvor bereits dreimal erledigt hat. Ihm ist nicht schlüssig, weshalb nun ausgeschrieben werden sollte.

 

Die dritte und letzte Bemerkung bezieht sich auf die E-Ladesäule. Auch hier wurde das Vergabeverfahren nicht eingehalten und der Auftrag direkt an die EVE vergeben. Hintergrund hier ist, dass sich auf das Ergebnis einer solchen Ausschreibung seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) gestützt wurde. Nach diesem Vergabeverfahren war bekannt, dass nur die EVE eine E-Ladesäule mit Nutzungsvertrag anbietet und somit für den Auftrag infrage kommt. Daher hat die Gemeinde Damnatz auf eine Ausschreibung verzichtet.

Dies hat zur Folge, dass die eigentlich geplante Förderung i.H.v. 10.000,00 € um 25 % gekürzt wird. Bgm Schulz merkt aber auch an, dass es einen Vermögensschadenantrag gibt, welcher von der Samtgemeinde direkt gestellt wird, wodurch ein wenig erstattet werden kann. Dieser Antrag läuft derzeit auch schon.

 

Zu der Prüfbemerkung musste auch eine offizielle Stellungnahme abgegeben werden. Diese wird kurz von Bgm Schulz erläutert. Er merkt auch an, dass seitens des RPA die Aufforderung besteht, das Vergabeverfahren künftig einzuhalten.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst einstimmig folgende

 

 


Beschlüsse:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2022 in Höhe von 21.755,04 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Anmerkung der Verwaltung: Das Abstimmungsergebnis zu Beschluss b) lautet „6 Ja, 1 Bef“, da Bgm Schulz hier von der Mitwirkung ausgeschlossen ist.