Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.

Seit dieser Zeit wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur Kulturförderung angewandt.

 

In den vergangenen Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt und erfuhr im Jahr 2021 eine erste Evaluierung (Vorlage 14/0036/2021).

 

  • Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen, wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar, dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der sich der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz und Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
  • Die Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge Spielraum.
  • Zunächst war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der politischen Mandatsträger.
  • Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im Rahmen des Gesamtbudgets möglich.

 

In den nachfolgenden Jahren ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“ sichtbar werden zu lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte, Lesungen als gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser erstellt und finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.

Des Weiteren werden diese Veranstaltungen der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der Metropolregion mit allen Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten veröffentlicht. Hierdurch wird ein großer Einzugsbereich beworben.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 (StRD/X/29) beschlossen, dass die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ vom 18.09.2018 weiterhin in der bestehenden Form Anwendung findet.

 

In den vergangenen beiden Jahren sind verschiedene Förderanträge erst nach dem Stichtag 15. August eingegangen, was grundsätzlich eine Förderung nicht ausgeschlossen hat, sofern noch ein Restbudget zur Verfügung steht.

 

Die Verwaltungsvorschläge der beiden letzten Jahre haben somit immer eine Rückhaltung von Finanzmitteln vorgesehen, damit spätere Eingänge von Förderanträgen noch Berücksichtigung finden konnten.

 

Im Fachausschuss wurde dieser Verwaltungsempfehlung nicht gefolgt, es sollen alle für das folgende Haushaltsjahr eingeplanten Haushaltsmittel in einer Sitzung des Fachausschusses vergeben werden.

 

Alle Anträge auf Förderung für das kommende Haushaltsjahr müssen somit bis zum 15. August eingegangen sein. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich, da keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Dieser Wille der Politik wird in der ersten Änderung der Richtlinie nunmehr umgesetzt. Der Punkt 5 Verfahren erhält zudem die Ergänzung, dass eine Einrichtung per Mail möglich ist.

 

Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur

vom 18.09.2018

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung

am ____________ nachfolgende Änderung der Richtlinie beschlossen.

 

5. Verfahren

Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich.

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit folgenden Angaben an die Stadt Dannenberg (Elbe), Romarienstraße 3, 29451 Dannenberg (Elbe) oder per Mail info@elbtalaue.de zu stellen:

-       Kurzvorstellung der Antragstellenden/ der Projekttragenden

-       Benennung eines/r Projektverantwortlichen

-       Ziel und Zweck des Projektes

-       Projektbeschreibung

-       Kosten- und Finanzierungsplan

 

Inkrafttreten

Diese Änderung der Richtlinie tritt am Tage der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in Kraft.

 

Dannenberg (Elbe), den _________

 

Siegel

 

Bürgermeister                                     Stadtdirektor

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die 1. Änderung der „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

wird beschlossen.

 

 

Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und skizziert das bisherige Verfahren und die Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss und Verwaltungsausschuss hierzu.

Sie trägt vor, dass es im Zuge der Beratungen im Fachausschuss weitere Anträge zur Erweiterung der Beschlussempfehlung gegeben habe. Der Fachausschuss hat dann folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:

Beschlussempfehlung StESKD/XI/10 vom 02.11.2023

Die 1. Änderung der „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

wird unter Beachtung folgender Änderungen beschlossen:

a) 1. Grundsätzliches

     Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).

     Der Absatz zwei wird gestrichen.

b) 5. Verfahren

    Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im     

    September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen

    der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind

    nicht möglich.

c) Der Haushaltsetat in Höhe von 30.000,00 € wird ab dem Jahre 2025 um 5.000,00 € gekürzt.

d) Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die

    Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von Freikarten zur Verfügung stellen müssen. 

 

Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.11.2023 ohne eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gegeben.

 

Anwesende Kulturträger haben zu Beginn der Sitzung in der Einwohnerfragestunde ihren Unmut über die Empfehlung des Fachausschusses kundgetan.

 

Stellv. Bgm´in Rohwedder begründet das Ansinnen der Kürzung des Etats mit der prognostizierten Haushaltslage für die kommenden Jahre. Bei dem Kulturfond handelt es sich um freiwillige Ausgaben, die bei schwierigere Haushaltslagen in erster Linie zu betrachten sind.

Zudem wolle man sich künftig auf die Kultur im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) beschränken, weitere Kommunen müssten ggfls. aus möglichen Etats der Samtgemeinde oder des Landkreises gefördert werden.

Für die großen Projekte bei den Kulturträgern in Platenlaase und der Musikwoche in Hitzacker können durchaus anderweitige Mittel generiert werden.

 

 

Rh Schwidder greift die Diskussion hinsichtlich der sogenannten „Sozialtickets“ auf. Wenn es bei einigen Kulturträgern diese Möglichkeit bereits gibt, so ist dieses umso erfreulicher. Dennoch wird an diesem Antrag festgehalten, damit auch andere Kulturprojekte einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und damit auch sozial Benachteiligte die Möglichkeiten erhalten, an Kulturveranstaltungen teilzunehmen.

Ferner deutet er daraufhin, dass die Haushaltslage für 2025 seiner Ansicht nach noch nicht zu beurteilen ist, es gäbe zwar Prognosen, aber ob diese zu Kürzungen führen müssen, sei fraglich.

Er blickt zurück auf die Historie der Richtlinie und merkt an, dass eine kulturelle Förderung für größere Projekte wie beispielsweise in Platenlaase oder auch in Hitzacker durch überregionale Träger oft auch nur gewährt werden, wenn die kommunale Ebene ebenso fördert. Aus diesem Grund sind auch diese Kulturträger auf alle verfügbaren Fördermöglichkeiten angewiesen.

Gerade am Beispiel der Projekte in Platenlaase deutet er auf die Angebote für die Schulen hin, dieses sei enorm wichtig, auch im Sinne des Bildungsauftrages. Die Kulturförderung sei sicher auch Aufgabe des Landkreises, die SPD-Fraktion habe auf dieser Ebene bereits versucht, den Etat erhöhen zu lassen, dieses habe jedoch keine Mehrheit gefunden.

Er bittet darum, bei der Abstimmung über die Empfehlungen getrennt abstimmen zu lassen.

 

 

Rh Brüggemann teilt mit, dass die Soli-Fraktion die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss nicht mittragen wird. Sie plädiere für die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Rh Brüggemann zielt nochmals auf die Bedeutung und die Wichtigkeit einiger Kulturträger für Kinder und Schulen, auch über die Stadtgrenzen hinaus, ab.

 

 

Rh Fathmann macht ebenfalls kurz darauf aufmerksam, dass das Kulturbudget des Landkreises im Verhältnis zu anderen Förderungen sehr gering ausfällt. Auch erwähnt er, dass der Kulturring Dannenberg (Elbe) eine Menge Förderung erhält für Gastveranstalter, die im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) stattfinden. Demnach könnte als Beispiel auch der Kulturverein Platenlaase oder die Freie Bühne Wendland eine Förderung beantragen, wenn sie Projekte in den Schulen oder anderen Einrichtungen im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) durchführen.

 

 

Rh Herzog trägt vor, dass der Tagesordnungspunkt die Evaluierung beinhaltet. Diese findet jedoch nicht statt, da es keine Auswertungen gibt, sondern lediglich Kürzungen vorgesehen sind.

Kürzungen im Bereich Kultur passen nicht in die Zeit. Kultur hält er grundsätzlich für grenzenlos und Förderungen in diesen Bereichen für absolut notwendig. In der Richtlinie ist der Begriff „Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe)“ als Voraussetzung verankert. Jede kulturelle Veranstaltung besitzt seiner Meinung nach eine entsprechende Ausstrahlung. Er sei stolz auf das bisherige Verfahren der Stadt Danneberg (Elbe), damit sei Kultur verschiedenster Art gewürdigt worden.

Die Kulturförderung des Landkreises bezeichnet er als Schande, auch das immer bei Kulturprojekten zuerst der Rotstift angesetzt werde, sei nicht zielführend.

Kultur sei eine soziale Aufgabe und habe Bildungsfunktionen. Die Arbeit der Kulturschaffenden kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Allein aus diesem Hintergrund sind Förderungen unerlässlich.

Die Beschlussempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses hält er für unsachgemäß und falsch.

 

 

Auf Nachfrage der zuhörenden Kulturschaffenden beantragt Rh Herzog eine Sitzungsunterbrechung, um diese erneut zu Wort kommen zu lassen.

 

Abstimmung:    Ja 10                      Nein 5                   Enthaltung 2

 

Die Sitzung wird von 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr unterbrochen.

Die Kulturschaffenden schildern erneut ihre Probleme hinsichtlich der Finanzierung von Projekten.

 

 

Rh Siemke merkt an, dass sich der Fachausschuss intensiv mit der Angelegenheit befasst und darüber beraten hat und eine einstimmige Empfehlung abgegeben hat.

 

Bgm Behning lässt über die Beschlussempfehlungen getrennt abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die 1. Änderung der „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“

wird unter Beachtung folgender Änderungen beschlossen:

a) 1. Grundsätzliches

     Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).

     Der Absatz zwei wird gestrichen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 9                        Nein 6                   Enthaltung 2

 

 

b) 5. Verfahren

    Über die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im     

    September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen

    der Veranstaltenden bis zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind

    nicht möglich.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 14                      Nein 1                   Enthaltung 2

 

 

c) Der Haushaltsetat in Höhe von 30.000,00 € wird ab dem Jahre 2025 um 5.000,00 € gekürzt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 9                        Nein 6                   Enthaltung 2

 

 

d) Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die

    Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von Freikarten zur Verfügung stellen müssen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja10                       Nein 5                   Enthaltung 2