Sitzung: 13.12.2023 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 14/0036/2021/1
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 18. September 2018 die „Richtlinie der Stadt
Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“ beschlossen.
Seit dieser Zeit
wird diese Richtlinie bei der Vergabe von beantragten Mitteln zur
Kulturförderung angewandt.
In den vergangenen
Jahren hat sich diese Richtlinie als hilfreiches Instrument bewährt und erfuhr
im Jahr 2021 eine erste Evaluierung (Vorlage 14/0036/2021).
- Der
Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat beschlossen, eine angemessene
finanzielle Förderung der Standortkommune und eine nachvollziehbare
positive Ausstrahlung auf die Stadt Dannenberg (Elbe) zugrunde zu legen,
wenn ein Förderantrag positiv beschieden werden soll. Diese Voraussetzung
fand in den vergangenen Kulturjahren Anwendung und legte deutlich dar,
dass nicht nur die Stadt Dannenberg (Elbe) in der Pflicht ist, eine
finanzielle Leistung zu erbringen, sondern die Standortkommune, in der sich
der Kulturträger befindet, ebenfalls. Gerade in den Gemeinden Damnatz und
Jameln ist dies anhand von Förderkontingenten bestätigt worden.
- Die
Förderbereiche nach Punkt 2 der Richtlinie sind lediglich beispielhaft
aufgezählt. Hier besteht in der Beschlussfassung einzelner Förderanträge
Spielraum.
- Zunächst
war in der Vorlage zur Beschlussfassung der Richtlinie der Passus „auf
Vorschlag der Verwaltung“ enthalten. Der Rat hat entschieden, dass über
die Gewährung an sich und die Höhe der Förderung der Verwaltungsausschuss
zu entscheiden hat. Diese Regelung fand in der Vergangenheit ebenfalls
positiven Zuspruch, sowohl von den Kulturträgern als auch von Seiten der
politischen Mandatsträger.
- Über
die beantragten Förderungen entscheidet der Verwaltungsausschuss im
September des Vorjahres der zu fördernden Veranstaltung. Dafür sollen die
Beantragungen der Förderbeträge und die Programme der Veranstalter bis zum
15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind allerdings im
Rahmen des Gesamtbudgets möglich.
In den
nachfolgenden Jahren ist es gelungen, „Kultur in und um Dannenberg (Elbe)“
sichtbar werden zu lassen. Alle Kulturträger formieren ihre Events, Konzerte,
Lesungen als gleichwertige Partnerinnen und Partner des Kulturringes. Dieser
erstellt und finanziert einen umfassenden Spielplan mit allen Veranstaltungen.
Des Weiteren werden
diese Veranstaltungen der Broschüre in der DAN-APP und auch im Kalender der
Metropolregion mit allen Veranstaltungen, Daten, Orten und Zeiten
veröffentlicht. Hierdurch wird ein großer Einzugsbereich beworben.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 (StRD/X/29) beschlossen,
dass die „Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und
Kultur“ vom 18.09.2018 weiterhin in der bestehenden Form Anwendung findet.
In den vergangenen
beiden Jahren sind verschiedene Förderanträge erst nach dem Stichtag 15. August
eingegangen, was grundsätzlich eine Förderung nicht ausgeschlossen hat, sofern
noch ein Restbudget zur Verfügung steht.
Die
Verwaltungsvorschläge der beiden letzten Jahre haben somit immer eine
Rückhaltung von Finanzmitteln vorgesehen, damit spätere Eingänge von
Förderanträgen noch Berücksichtigung finden konnten.
Im Fachausschuss
wurde dieser Verwaltungsempfehlung nicht gefolgt, es sollen alle für das
folgende Haushaltsjahr eingeplanten Haushaltsmittel in einer Sitzung des
Fachausschusses vergeben werden.
Alle Anträge auf
Förderung für das kommende Haushaltsjahr müssen somit bis zum 15. August
eingegangen sein. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich, da keine
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Dieser Wille der
Politik wird in der ersten Änderung der Richtlinie nunmehr umgesetzt. Der Punkt
5 Verfahren erhält zudem die Ergänzung, dass eine Einrichtung per Mail möglich
ist.
Erste Änderung der Richtlinie der Stadt Dannenberg
(Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur
vom 18.09.2018
Der Rat der Stadt Dannenberg
(Elbe) hat in seiner Sitzung
am ____________ nachfolgende
Änderung der Richtlinie beschlossen.
5. Verfahren
Über die beantragten Förderungen entscheidet der
Verwaltungsausschuss zunächst im September des Vorjahres der zu fördernden
Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen der Veranstaltenden bis
zum 15. August vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind nicht möglich.
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich mit
folgenden Angaben an die Stadt Dannenberg (Elbe), Romarienstraße 3, 29451
Dannenberg (Elbe) oder per Mail info@elbtalaue.de zu stellen:
-
Kurzvorstellung der Antragstellenden/ der
Projekttragenden
-
Benennung eines/r Projektverantwortlichen
-
Ziel und Zweck des Projektes
-
Projektbeschreibung
-
Kosten- und Finanzierungsplan
Inkrafttreten
Diese Änderung der Richtlinie tritt am Tage der
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) in Kraft.
Dannenberg (Elbe), den _________
Siegel
Bürgermeister
Stadtdirektor
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die 1. Änderung der
„Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“
wird beschlossen.
Frau Fallapp erläutert den Sachverhalt und skizziert das bisherige Verfahren und die Beratungen im Stadtentwicklungsausschuss und Verwaltungsausschuss hierzu.
Sie trägt vor, dass es im Zuge der Beratungen im
Fachausschuss weitere Anträge zur Erweiterung der Beschlussempfehlung gegeben
habe. Der Fachausschuss hat dann folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:
Beschlussempfehlung
StESKD/XI/10 vom 02.11.2023
Die 1. Änderung der
„Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“
wird unter
Beachtung folgender Änderungen beschlossen:
a) 1.
Grundsätzliches
Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im
Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).
Der Absatz zwei wird gestrichen.
b) 5. Verfahren
Über die beantragten Förderungen
entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im
September des Vorjahres der zu fördernden
Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen
der Veranstaltenden bis zum 15. August
vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind
nicht möglich.
c) Der
Haushaltsetat in Höhe von 30.000,00 € wird ab dem Jahre 2025 um 5.000,00 €
gekürzt.
d) Die Verwaltung
erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die
Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von
Freikarten zur Verfügung stellen müssen.
Der Verwaltungsausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.11.2023 ohne eine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) gegeben.
Anwesende Kulturträger haben zu Beginn der Sitzung in der Einwohnerfragestunde ihren Unmut über die Empfehlung des Fachausschusses kundgetan.
Stellv. Bgm´in Rohwedder begründet das Ansinnen der Kürzung des Etats mit der prognostizierten Haushaltslage für die kommenden Jahre. Bei dem Kulturfond handelt es sich um freiwillige Ausgaben, die bei schwierigere Haushaltslagen in erster Linie zu betrachten sind.
Zudem wolle man sich künftig auf die Kultur im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) beschränken, weitere Kommunen müssten ggfls. aus möglichen Etats der Samtgemeinde oder des Landkreises gefördert werden.
Für die großen Projekte bei den Kulturträgern in Platenlaase und der Musikwoche in Hitzacker können durchaus anderweitige Mittel generiert werden.
Rh
Schwidder greift die Diskussion hinsichtlich der sogenannten „Sozialtickets“
auf. Wenn es bei einigen Kulturträgern diese Möglichkeit bereits gibt, so ist
dieses umso erfreulicher. Dennoch wird an diesem Antrag festgehalten, damit
auch andere Kulturprojekte einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
und damit auch sozial Benachteiligte die Möglichkeiten erhalten, an
Kulturveranstaltungen teilzunehmen.
Ferner
deutet er daraufhin, dass die Haushaltslage für 2025 seiner Ansicht nach noch
nicht zu beurteilen ist, es gäbe zwar Prognosen, aber ob diese zu Kürzungen
führen müssen, sei fraglich.
Er blickt
zurück auf die Historie der Richtlinie und merkt an, dass eine kulturelle
Förderung für größere Projekte wie beispielsweise in Platenlaase oder auch in
Hitzacker durch überregionale Träger oft auch nur gewährt werden, wenn die
kommunale Ebene ebenso fördert. Aus diesem Grund sind auch diese Kulturträger
auf alle verfügbaren Fördermöglichkeiten angewiesen.
Gerade am
Beispiel der Projekte in Platenlaase deutet er auf die Angebote für die Schulen
hin, dieses sei enorm wichtig, auch im Sinne des Bildungsauftrages. Die
Kulturförderung sei sicher auch Aufgabe des Landkreises, die SPD-Fraktion habe
auf dieser Ebene bereits versucht, den Etat erhöhen zu lassen, dieses habe
jedoch keine Mehrheit gefunden.
Er bittet
darum, bei der Abstimmung über die Empfehlungen getrennt abstimmen zu lassen.
Rh Brüggemann teilt mit, dass die Soli-Fraktion die
Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschuss nicht mittragen wird. Sie plädiere
für die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Rh Brüggemann zielt nochmals auf
die Bedeutung und die Wichtigkeit einiger Kulturträger für Kinder und Schulen,
auch über die Stadtgrenzen hinaus, ab.
Rh Fathmann macht ebenfalls kurz darauf aufmerksam,
dass das Kulturbudget des Landkreises im Verhältnis zu anderen Förderungen sehr
gering ausfällt. Auch erwähnt er, dass der Kulturring Dannenberg (Elbe) eine
Menge Förderung erhält für Gastveranstalter, die im Bereich der Stadt
Dannenberg (Elbe) stattfinden. Demnach könnte als Beispiel auch der
Kulturverein Platenlaase oder die Freie Bühne Wendland eine Förderung
beantragen, wenn sie Projekte in den Schulen oder anderen Einrichtungen im
Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) durchführen.
Rh Herzog trägt vor, dass der Tagesordnungspunkt die
Evaluierung beinhaltet. Diese findet jedoch nicht statt, da es keine
Auswertungen gibt, sondern lediglich Kürzungen vorgesehen sind.
Kürzungen im Bereich Kultur passen nicht in die Zeit.
Kultur hält er grundsätzlich für grenzenlos und Förderungen in diesen Bereichen
für absolut notwendig. In der Richtlinie ist der Begriff „Ausstrahlung auf die
Stadt Dannenberg (Elbe)“ als Voraussetzung verankert. Jede kulturelle
Veranstaltung besitzt seiner Meinung nach eine entsprechende Ausstrahlung. Er
sei stolz auf das bisherige Verfahren der Stadt Danneberg (Elbe), damit sei
Kultur verschiedenster Art gewürdigt worden.
Die Kulturförderung des Landkreises bezeichnet er als
Schande, auch das immer bei Kulturprojekten zuerst der Rotstift angesetzt
werde, sei nicht zielführend.
Kultur sei eine soziale Aufgabe und habe
Bildungsfunktionen. Die Arbeit der Kulturschaffenden kann gar nicht hoch genug
bewertet werden. Allein aus diesem Hintergrund sind Förderungen unerlässlich.
Die Beschlussempfehlungen des
Stadtentwicklungsausschusses hält er für unsachgemäß und falsch.
Auf Nachfrage der zuhörenden Kulturschaffenden
beantragt Rh Herzog eine Sitzungsunterbrechung, um diese erneut zu Wort kommen
zu lassen.
Abstimmung: Ja
10 Nein 5 Enthaltung 2
Die Sitzung wird von 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr
unterbrochen.
Die Kulturschaffenden schildern erneut ihre Probleme
hinsichtlich der Finanzierung von Projekten.
Rh Siemke merkt an, dass sich der Fachausschuss
intensiv mit der Angelegenheit befasst und darüber beraten hat und eine
einstimmige Empfehlung abgegeben hat.
Bgm Behning lässt über die Beschlussempfehlungen
getrennt abstimmen.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die 1. Änderung der
„Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur“
wird unter
Beachtung folgender Änderungen beschlossen:
a) 1.
Grundsätzliches
Die Stadt Dannenberg (Elbe) fördert nach dieser Richtlinie Projekte im
Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe).
Der Absatz zwei wird gestrichen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja 9 Nein
6 Enthaltung 2
b) 5. Verfahren
Über die beantragten Förderungen
entscheidet der Verwaltungsausschuss zunächst im
September des Vorjahres der zu fördernden
Veranstaltung. Dafür müssen die Beantragungen
der Veranstaltenden bis zum 15. August
vorgelegt werden. Spätere Berücksichtigungen sind
nicht möglich.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 14 Nein 1 Enthaltung 2
c) Der
Haushaltsetat in Höhe von 30.000,00 € wird ab dem Jahre 2025 um 5.000,00 €
gekürzt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 9 Nein 6 Enthaltung 2
d) Die Verwaltung
erhält den Auftrag, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, nach der die
Kulturträger Bedürftigen eine Anzahl von
Freikarten zur Verfügung stellen müssen.
Mehrheitlich beschlossen
Ja10 Nein 5 Enthaltung 2