Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde am 18.04.2023 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.10.2023 erstellt.  Zu den Prüfungsfeststellungen ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

 

Stellv. StDir und Kämmerer Kern nennt Eckpunkte zum finanziellen Verlauf des Haushaltsjahres 2022. Entgegen der Planungen hat dieses im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 39.681, 90 Euro, der sich aus den erzielten Erträgen und geleisteten Aufwendungen ergibt, besser abgeschnitten.

Dieser Überschuss ist zu verwenden, um die Fehlbeträge aus Vorjahren teilweise abzudecken. Mit diesem sinken die Fehlbeträge der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2022 auf 553.483,78 Euro, so stellv. StDir und Kämmerer Kern weiter.

Positiv haben sich die liquiden Mittel, die zum 31.12.2022 eine Höhe von 1.103.499,30 Euro betragen, entwickelt. Diese hat die Stadt Hitzacker (Elbe) für Investitionen zu verwenden. Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft und eine Stellungnahme mit einzelnen Feststellungen abgegeben. Der Schlussbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellv. StDir und Kämmerer Kern weist auf die einstimmige Empfehlung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hitzacker (Elbe) hin.

 

Nach Klärung kurzer Verständnisfragen fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) en-bloc folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 39.681,90 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet.