Sitzung: 11.12.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2/0410/2023
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2022 wurde am 18.04.2023 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.10.2023
erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen
ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Stellv. StDir und
Kämmerer Kern nennt Eckpunkte zum finanziellen Verlauf des Haushaltsjahres
2022. Entgegen der Planungen hat dieses im Ergebnishaushalt mit einem
Überschuss in Höhe von 39.681, 90 Euro, der sich aus den erzielten Erträgen und
geleisteten Aufwendungen ergibt, besser abgeschnitten.
Dieser Überschuss
ist zu verwenden, um die Fehlbeträge aus Vorjahren teilweise abzudecken. Mit
diesem sinken die Fehlbeträge der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2022 auf
553.483,78 Euro, so stellv. StDir und Kämmerer Kern weiter.
Positiv haben sich
die liquiden Mittel, die zum 31.12.2022 eine Höhe von 1.103.499,30 Euro
betragen, entwickelt. Diese hat die Stadt Hitzacker (Elbe) für Investitionen zu
verwenden. Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss geprüft und eine Stellungnahme mit
einzelnen Feststellungen abgegeben. Der Schlussbericht ist der Vorlage als
Anlage beigefügt.
Stellv. StDir und
Kämmerer Kern weist auf die einstimmige Empfehlung des Verwaltungsausschusses
der Stadt Hitzacker (Elbe) hin.
Nach Klärung kurzer
Verständnisfragen fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) en-bloc folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2022 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2022 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 39.681,90 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
verwendet.