Beschluss: Vertagung

Sachverhalt:

Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.

 

Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von Samtgemeinden zulässig.

Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.

Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist außerdem zu beachten, dass die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ umgeben ist.

 

Nach erster Einschätzung kommen drei Standorte für eine Ausweisung von Wohnbaulandflächen in Frage:

 

1.            Variante: Lange Stücken

2.            Variante: Birkenweg

3.            Variante: Zernien, Lipser Moor (Schulstraße)

 

Bgm Schulz verweist hier auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Er berichtet von der Einigung des Rates, sich dahingehend erst Anfang 2024 zu entschieden.

Die finanziellen Voraussetzungen werden geschaffen.

Heute wird dieser Tagesordnungspunkt folglich nicht beschlossen.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien nimmt Kenntnis dessen und spricht sich weiter einstimmig für die Vertagung aus.