Sachverhalt:
Da in der Gemeinde Zernien nur noch wenige Bauplätze vorhanden sind, ist
zu überlegen, wo neue Baulandflächen in der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.
Grundsätzlich ist die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb von
zentralen Orten gem. RROP 2004 nur im Hauptort einer Mitgliedsgemeinde von
Samtgemeinden zulässig.
Ausnahmsweise kann eine Entwicklung außerhalb des Hauptortes zugelassen
werden, wenn der Umfang der baulichen Entwicklung den Eigenbedarf der Siedlung
nicht überschreitet und die übrigen Ziele und Grundsätze eingehalten werden.
Bei der Betrachtung möglicher Bereiche ist außerdem zu beachten, dass
die Gemeinde Zernien vom Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ umgeben
ist.
Nach erster Einschätzung kommen drei Standorte für eine Ausweisung von
Wohnbaulandflächen in Frage:
1. Variante: Lange Stücken
2. Variante: Birkenweg
3. Variante: Zernien, Lipser Moor (Schulstraße)
Bgm Schulz verweist
hier auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Er berichtet von
der Einigung des Rates, sich dahingehend erst Anfang 2024 zu entschieden.
Die finanziellen
Voraussetzungen werden geschaffen.
Heute wird dieser
Tagesordnungspunkt folglich nicht beschlossen.
Der Rat der
Gemeinde Zernien nimmt Kenntnis dessen und spricht sich weiter einstimmig für
die Vertagung aus.